Das Kapital (Gesamtausgabe)
bäuerlichen Ei-1241
DAS KAPITAL
gentümer verwandeln kann, sondern auch städtische und andre Geldbesitzer Grundstücke kaufen, um sie, sei es an Bauern, sei es an Kapitalisten zu verpachten und die Rente als Form des Zinses ihres so angelegten Kapitals zu genießen; daß also auch dieser Umstand die Umwandlung der frühern Exploitationsweise, des Verhältnisses zwischen Eigentümer und wirklichem Bebauer, und der Rente selbst fördern hilft.
V. Metäriewirtschaft und das bäuerliche Parzelleneigentum
<811> Wir sind hier am Schluß unsrer Entwicklungsreihe der Grundrente angelangt.
In allen diesen Formen der Grundrente: Arbeitsrente, Produktenrente, Geldrente (als bloß verwandelte Form der Produktenrente) ist der Rentzahler stets als der wirkliche Bearbeiter und Besitzer des Bodens vorausgesetzt, dessen unbezahlte Mehrarbeit direkt an den Grundeigentümer geht. Selbst in der letzten Form, der Geldrente - soweit sie rein ist, d.h. bloß verwandelte Form der Produktenrente - ist dies nicht nur möglich, sondern tatsächlich der Fall.
Als eine Übergangsform von der ursprünglichen Form der Rente zur kapitalistischen Rente kann betrachtet werden das Metäriesystem oder Teilwirtschaft-System, wo der Bewirtschafter (Pächter) außer seiner Arbeit (eigner oder fremder) einen Teil des Betriebskapitals und der Grundeigentümer außer dem Boden einen andern Teil des Betriebskapitals (z.B. das Vieh) stellt und das Produkt in bestimmten, in verschiednen Ländern wechselnden Proportionen zwischen dem Maier und dem Grundeigentümer geteilt wird. Zur vollen kapitalistischen Bewirtschaftung fehlt hier einerseits dem Pächter das hinreichende Kapital. Der Anteil, den der Grundeigentümer hier bezieht, hat andrerseits nicht die reine Form der Rente. Er mag tatsächlich Zins auf das von ihm vorgeschoßne Kapital und eine überschüssige Rente einschließen. Er mag auch tatsächlich die ganze Mehrarbeit des Pächters absorbieren oder ihm auch größern oder kleinern Anteil an dieser Mehrarbeit lassen. Das Wesentliche aber ist, daß die Rente hier nicht mehr als die normale Form des Mehrwerts überhaupt erscheint. Auf der einen Seite soll der Maier, ob er nur eigne oder auch fremde Arbeit anwende, Anspruch haben auf einen Teil des Produkts, nicht in seiner Qualität als Arbeiter, sondern als Besitzer eines Teils der Arbeitswerkzeuge, als sein eigner Kapitalist. Auf der andren Seite beansprucht der Grundeigentümer seinen Anteil nicht ausschließlich auf Grund seines Eigentums am Boden, sondern auch als Verleiher von Kapital.
Ein Rest des alten Gemeineigentums am Boden, der sich nach dem Übergang zur selbständigen Bauernwirtschaft z.B. in Polen und Rumänien erhalten hatte, hat dort zum Vorwand gedient, um den Übergang zu den niedrigem Formen der Grundrente zu bewerkstelligen. Ein Teil des Bodens gehört den einzelnen Bauern und wird von ihnen selbständig bebaut. Ein <812> andrer wird gemeinschaftlich bebaut und bildet ein Mehrprodukt, das teils zur Bestreitung von Gemeindeausgaben, teils als Reserve für Mißernten usw. dient. Diese beiden letztern Teile des Mehrprodukts, und schließlich das ganze Mehrprodukt samt dem Boden, worauf es gewachsen, werden nach und nach von Staatsbeamten und Privatpersonen usurpiert und die ursprünglich freien bäuerlichen Grundeigentümer, deren Verpflichtung zur gemeinsamen Bebauung dieses Bodens aufrechterhalten wird, so in Fronpflichtige resp. Produktenrentpflichtige verwandelt, während die Usurpatoren des Gemeinlandes sich in die Grundeigentümer, nicht nur des usurpierten Gemeinlandes, sondern auch der Bauerngüter selbst verwandeln.
Auf die eigentliche Sklavenwirtschaft (die auch eine Stufenleiter durchläuft vom patriarchalischen, vorwiegend für Selbstgebrauch, bis zu dem, für den Weltmarkt arbeitenden, eigentlichen Plantagensystem) und die Gutswirtschaft, worin der Grundeigentümer die Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämtlichen Produktionsinstrumente besitzt und die Arbeit, sei es unfreier, sei es freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte ausbeutet, brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigentümer und Eigentümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter Exploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbeiter, fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusammen, es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehrwerts statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im Mehrprodukt darstellt, wird
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