Das Kapital (Gesamtausgabe)
und ein Verlust, das es einen Teil der Kraft der Jungen erschöpft, deren voller Vorteil uns gebührt.""[315]
Herr J. Simpson (Paper-Box Bag maker[1*], London) erklärt den Kommissären der "Children Empl.
Comm.":
"Er wolle jede Petition für Einführung der Fabrikakte unterzeichnen. Wie es sei, fühle er sich stets rastlos des Nachts (he always felt restless at night), nach Schluß seiner Werkstatt, bei dem Gedanken, daß andre länger arbeiten ließen und ihm Aufträge vor der Nase wegschnappten."[316] "Es wäre ein Unrecht", sagt die "Child. Empl. Comm." zusammenfassend, "gegen die größren Arbeitsanwender, ihre Fabriken der Regulation zu unterwerfen, während in ihrem eignen Geschäftszweig der Kleinbetrieb keiner gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit unterliegt. Zur Ungerechtigkeit ungleicher Konkurrenzbedingungen in bezug auf die Arbeitsstunden bei Ausnahme kleinerer Werkstätten käme noch der andre Nachteil für die größren Fabrikanten hinzu, daß ihre Zufuhr von jugendlicher und weiblicher Arbeit abgelenkt würde nach den vom Gesetz verschonten Werkstätten. Endlich gäbe dies Anstoß zur Vermehrung der kleineren Werkstätten, die fast ausnahmslos die mindest die mindest günstigen für Gesundheit, Komfort, Erziehung und allgemeine Verbesserung des Volks sind."[317]
[313] l.c. p.27, 32.
[314] Massenhafte Belege dazu in den "Rep. of Insp. of Fact.".
[315] "Child. Empl. Comm., V. Rep.", p.X, n.35.
[316] l.c. p.IX, n.28.
[317] l.c. p.XXV, n.165-167. Vgl. über die Vorzüge des Großbetriebes verglichen mit dem Zwergbe-trieb "Child. Empl. Comm., III. Rep.", p.13, n.144; p.25, n.121; p.26, n.125; p.27, n.140 usw.
[1*] Kartonagenfabrikant
{516}
In ihrem Schlußbericht schlägt die "Children's Employment Commission" vor, über 1400000 kinder, junge Personen und Weiber, wovon ungefähr die Hälfte vom Kleinbetrieb und der Hausarbeit exploitiert wird, dem Fabrikakt zu unterwerfen.[318]
"Sollte", sagt sie, "das Parlament unsren Vorschlag in seinem ganen Umfang annehmen, so ist es zweifellos, daß solche Gesetzgebung den wohltätigsten Einfluß ausüben werde, nicht nur auf die Jungen und Schwachen, mit denen sie sich zunächst beschäftigt, sondern auf die noch größre Masse von erwachsnen Arbeitern, die direkt" (Weiber) "und indirekt" (Männer) "unter ihren Wirkungskreis fallen. Sie würde ihnen regelmäßige und ermäßigte Arbeitsstunden aufzwingen; sie würde den Vorrat physischer Kraft, wovon ihr eignes Wohlergehen und das des Landes so sehr abhängt, haushalten und häufen; sie würde die aufsprossende Generation vor der Überanstrengung in frühem Alter schützen, welche ihre Konstitution untergräbt und zu vorzeitigem Verfall führt; sie würde schlließ-
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DAS KAPITAL
lich, wenigstens bis zum 13. Jahr, die Gelegenheit des Elementarunterrichts bieten und damit der unglaubliche Unwissenheit ein Ende machen, die so treu in den Kommissionaberichten geschildert ist und nur mit qualvollster Empfindung und dem tiefen Gefühl nationaler Erniedrigung betrachtet werden kann."[319]
Das Toryministerium kündigte in der Thronrede vom 5. Februar 1867 an, daß es die Vorschläge[319a] der industriellen Untersuchungskommission
[318] Die zu maßregelnden Industriezweige sind: Spitzenmanufaktur, Strumpfwirkerei, Strohflechten, Manufaktur von Wearing Apparel mit ihren zahreichen Arten, künstliche Blumenmacherei, Schuh-, Hut- und Handschuhmacherei, Schneiderei, alle Metallfabriken, von den Hochöfen bis zu den Na-delfabriken usw., Papierfabrik, Glasmanufaktur, Tabaksmanufaktur, India-Rubber[1*] Werke, Litzen-fabrikation (für die Weberei), Handteppich-Weberei, Regenschirm- und Parasolmanufaktur, Fabrikation von Spindeln und Spulen, Buchdrukerei, Buchbindeerei, Schreibmaterialienhandel (Stationery, dazu gehörig Verfertigung von Pappierschachteln, Karten, Papierfärben usw.), Seilerei, Manufaktur von Gagatschmuck, Ziegeleien, hand-Seidenmanufaktur, Coventry-Weberei, Salz-, Talglicht- und Zementierwerke, Zuckerraffinerie, Zwiebackmachen, verschiedne Holz- und andre vermischte Arbeiten.
[319] l.c. p.XXV, n.169.
[319a] Der Factory Acts Extension Act[2*] ging durch 12. August 1867. Er reguliert alle Metall-Gießereien, -Schmieden und -Manufakturen, mit Einschluß der Maschinenfabriken, ferner Glas-, Papier-, Guttapercha-, Kautschuk-, Tabakmanufakturen, Buchddruckereien, Buchbindereien, endlich sämtliche Werkstätten, worin mehr als 50 Personen beschäftigt sind. – Der Hours of Labour Regulation
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