Der heitere Polizeireport
längerer Zeit geschlechtl i che Beziehungen zu weiblichen Angestellten der Firma unterhalten. Als besondere Frechheit muss die Tats a che an gesehen werden, dass der Beschuldigte auch während der Arbeitszeit den Geschlechtsverkehr durchführte.
Man muss sich außerdem mal überlegen, dass der Be schuldigte, den Geschlechtsverkehr auf dem Bac k tisch durch führte, auf dem die Brötchen hergestellt werden. Das ve r stößt gegen die Hygiene.
Durch die Verbüßung einer 8-monatigen Gefängni s strafe wird der Beschuldigte zwangsläu fig zu der E r kenntnis gelangen, dass seine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft no t wendig ist.
Der Beschuldigte hinterließ in seiner Vernehmung keinen guten Eindruck, da er ununterbrochen seine U n schuld beweisen wollte.
Der Beschuldigte ist Mitglied im Gartenverein Fleißige Hand und der Gewerkschaft, jedoch noch nicht vorb e straft.
Da die Beschuldigte nunmehr entbunden hat, kann sie e r neut geladen werden.
Der Beschuldigte wechselte öfters seinen Wohnsitz. Zurzeit hält er sich in der JVA Cottbus-Dissenchen auf.
Der Beschuldigte sch leifte die Geschädigte zum Bah n damm und zog ihr den Schlüpfer runter . W o er sie anfasste, war Gebüsch.
Da der 87-jährige Opa nicht wusste, ob er auf der Straße vor oder zurück wollte, musste er überfahren we r den .
Wenn Sie denken, ich bin blöd, dann sind Sie bei mir richtig!
Der Beschuldigte fuhr mit dem gestohlenen PKW gegen die Leitschiene, überschlug sich und prallte gegen einen Baum. Dann verlor er die Herrschaft über das Auto.
Nach Aussagen eines Zeugen kam der Fußgänger plötzlich vom Gehsteig und verschwand wortlos unter dem vorbei fahrenden PKW.
Die Wohnungsüberprüfung ergab, dass der mit Haf t befehl gesuchte Hermann G. nicht bei sein er Frau wohnt. Daher gibt es weder Anha ltspunkte noch Hi n weise darauf, dass er geisteskrank ist.
Als wir am Ereignisort eintrafen, war bereits der N o t arztwagen vor Ort. Der Wohnungsinhaber, ein 67-jähriger Mann, war mit den Nerven und dem Kleiderschrank zusammengebr o chen. Er wurde bereits durch den Notarzt ve r sorgt. Polizeiliche Maßnahmen waren deshalb nicht mehr erfo r der l ich.
Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet. Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei seiner Ehefrau.
Also gut.
Der Fahrzeugführer ist verstorben. Der Notarzt ve r starb während der Autofahrt. Es wird ein Bestatter benötigt.
Nachtrag: Der Notarzt verstarb nicht.
Der Beschuldigte führte im öffentlichen Straßenve r kehr unter starker Alkoholeinwirkung (3,04 Promille) ein Fah r zeug mit erheblicher Ausfallerscheinung.
Blutprobe durch Rettungsstelle Finsterwalde Dr. Blau entnommen.
Ein Bürger teilt mit, dass ein Hund mit Marke vor der Fleischerei sitze und eine Wurst stibitzt habe.
Überprüfung vor Ort: Hund nicht mehr angetroffen. Flüchtig in unbekannte Richtung.
Täterbeschreibung: Mischlingshund, Typ alle Rassen, Fa r be Grau. Vier Gliedmaßen bis zur Erde reichend. Rute nach Nordost. In der Schnauze ein Wurstzipfel. Alter ca. 4 Jahre.
Maßnahmen: Funkfahndung veranlasst, BGS und Zoll verständigt.
Während der Kontr olle flüchtete der Verkehrsteil ne h mer. Er wurde verfolgt. Das Stoppen übernahm ein Leitung s mast, gegen den er fuhr.
Der Kraftfahrer beachtete die Linkskurve (90 Grad) nicht und fuhr in der Kurve gerade nach rechts von der Fahrbahn. Er durchfuhr eine Fläche mit Anflugbäu m chen (3-6 cm Durchmesser) in einer Länge von 150 m . Bei 101 m verlor 01 die vordere Kennzeiche n tafel. Nach 150 m fuhr er eine Böschung von 1,5 m Höhe hoch und überquerte den Weg zur Hochkippe im Fl u ge. Er trennte nach Überqueren des Weges einen Ast in ca. 4 m Höhe ab und überschlägt sich mehrmals. Danach wurden 3 Bäumchen umgefahren. N ach 198 m - vom Abkommen der Fahrbahn an gerechnet - kam er an einem Baum zum Stehen.
Der Hund wurde mittels Reizgas stillgelegt und in ein benachbartes Zimmer eingesperrt. D ieses wurde durch uns nach Hinzuziehung des DGL (Dienstgruppenle i ter) unter Anwendung von Schutzschildern, Schla g stock und Reizgas überwältigt und vorläufig festg e nommen.
Der Beschuldigte führte auf dem Vorplatz des Ei n kaufszentrums exhibitionistische Handlungen durch, als dort gerade eine Elefantenpara de stattfand und viele Schaulus t i ge anwesend waren.
Der Beschuldigte lehnte einen Alkoholtest mit der B e gründung ab, dass, wenn er jetzt in das Gerät blasen müsse, er wegen starker
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