Der Koran
haltet aus und fürchtet Allah; vielleicht ergeht es euch wohl.«
Vierte Sure
Die Frauen
Geoffenbart zu Medina
Im Namen Allahs,
des Erbarmers, des Barmherzigen!
1. (1.) O ihr Menschen, fürchtet euern Herrn, der euch erschaffen aus einem Wesen, und aus ihm erschuf seine Gattin, und aus ihnen viele Männer und Frauen entstehen ließ. Und fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander bittet, und eurer Mutter Schoß. Siehe, Allah wacht über euch.
2. (2.) Und gebet den Waisen ihr Gut und tauschet nicht (euer) Schlechtes mit (ihrem) Gutem ein und verzehrt nicht ihr Gut zu dem eurigen hinzu; siehe, das ist ein großes Verbrechen. 3. (3.) Und so ihr fürchtet, nicht Gerechtigkeit gegen die Waisen zu üben, so nehmt euch zu Frauen, die euch gutdünken, (nur) zwei oder drei oder vier; und so ihr (auch dann) fürchtet, nicht billig zu sein, heiratet nur eine oder was eure Rechte (an Sklavinnen) besitzt. Solches schützt euch eher vor Ungerechtigkeit. (4.) Und gebet den Frauen ihre Morgengabe freiwillig. Und so sie euch gern etwas davon erlassen, so genießet es bekömmlich und zum Wohlsein. 4. (5.) Und gebet nicht den Idioten euer Gut, das Allah euch gegeben hat zum Unterhalt. Versorget sie mit ihm und kleidet sie und sprechet zu ihnen mit freundlichen Worten. 5. (6.) Und prüfet dieWaisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und so ihr in ihnen Vernünftigkeit wahrnehmet, so händigt ihnen ihr Gut ein. Und verzehrt es nicht verschwenderisch und in Eile, 6. bevor sie großjährig werden. Der reiche (Vormund) enthalte sich sein, und der arme zehre von ihm nach Billigkeit. 7. Und so ihr ihnen ihr Gut einhändigt, nehmt Zeugen wider sie. Allah nimmt ebenfalls genügende Rechenschaft. 8. (7.) Die Männer sollen einen Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten empfangen, und ebenfalls sollen die Frauen einen Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten empfangen. Sei es wenig oder viel, sie sollen einen bestimmten Teil haben. 9. (8.) Und so die Verwandten und die Waisen und Armen bei der Teilung zugegen sind, so schenket ihnen etwas davon und sprechet freundliche Worte zu ihnen. 10. (9.) Und fürchten sollen sich die, (den Minderjährigen Unrecht anzutun,) welche, so sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen würden; Allah sollen sie fürchten und sollen geziemende Worte sprechen. 11. (10.) Siehe, wer der Waisen Gut ungerecht aufißt, der frißt sich Feuer in seinen Bauch und wird in der Flamme brennen. 12. (11.) Allah schreibt euch vor hinsichtlich eurer Kinder, dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Dritteile der Hinterlassenschaft erhalten. Ist's nur ein Mädchen, soll sie die Hälfte haben. Und die Eltern sollen ein jeder von ihnen den sechsten Teil der Hinterlassenschaft haben, so er ein Kind hat; hat er jedoch kein Kind, und seine Eltern beerben ihn, soll seine Mutter den dritten Teil haben. Und so er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil nach Bezahlung eines etwa gemachten Legats oder einer Schuld haben. Eure Eltern und eure Kinder, ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen nähersteht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; siehe; Allah ist wissend und weise. 13. (12.) Und euch sei die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, so sie kein Kind haben; haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr den vierten Teil haben von ihrer Hinterlassenschaft, nachAbzug eines etwa gemachten Legats oder einer Schuld. 14. Und sie sollen den vierten Teil eurer Hinterlassenschaft haben, so ihr kein Kind habt; habt ihr jedoch ein Kind, so sollen sie den achten Teil eurer Hinterlassenschaft haben nach Abzug eines von ihnen etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld. 15. Und so ein Mann oder eine Frau entfernte Verwandten zu Erben einsetzen, und er hat einen Bruder oder eine Schwester, so soll ein jeder von ihnen den sechsten Teil empfangen. Sind aber mehrere vorhanden, so sollen sie sich in den dritten Teil teilen nach Abzug eines von ihm etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, 16. ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Verordnung Allahs, und Allah ist wissend und weise. 17. (13.) Dies sind Allahs Verordnungen; und wer Allah und seinem Gesandten gehorcht, den führt er ein in Gärten, durcheilt von Bächen, ewig darinnen zu verweilen; und dies ist die große Glückseligkeit. 18. (14.) Wer aber wider Allah und seinen Gesandten rebelliert und seine Gebote übertritt, den führt er ein in ein Feuer, ewig
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