Der Koran
darinnen zu verweilen, und es trifft ihn schändende Strafe.
19. (15.) Und wer von euern Frauen eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt. 20. (16.) Und diejenigen, die es von euch begehen, , strafet beide. Und so sie bereuen und sich bessern, so lasset ab von ihnen. Siehe, Allah ist vergebend und barmherzig. 21. (17.) Vergebung ist nur bei Allah für diejenigen, welche in Unwissenheit Übles taten und in Bälde bereuten; diesen vergibt Allah; und Allah ist wissend und weise.
22. (18.) Aber keine Vergebung ist für jene, welche das Üble taten, bis daß, wenn der Tod einem von ihnen naht, sie sprechen: »Siehe, ich bekehre mich jetzt«; und auch nicht für jene, die als Ungläubige sterben. Für jene bereiteten wir schmerzliche Strafe.
23. (19.) O ihr, die ihr glaubt, nicht ist euch erlaubt, Frauen wider ihren Willen als Erbe zu erhalten. Undhindert sie nicht an der Verheiratung mit einem andern, um einen Teil von dem, was ihr ihnen gabt, ihnen zu nehmen, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und so ihr Abscheu wider sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu wider etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat. 24. (20.) Und so ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wolltet ihr es etwa fortnehmen in Verleumdung und offenbarer Sünde? 25. (21.) Und wie könntet ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet und sie von euch einen festen Bund empfingen? 26. (22.) Und heiratet nicht Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn bereits zuvor geschehen. Siehe, es ist eine Schande und ein Abscheu und ein übler Weg. 27. (23.) Verwehrt sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vatersschwestern und Mutterschwestern, eure Bruderstöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter und Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euern Frauen, die ihr heimsuchtet. Habt ihr sie jedoch noch nicht heimgesucht, so ist's keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus euern Lenden; und nicht sollt ihr zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn bereits geschehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig. 28. (24.) Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die eure Rechte besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit euerm Geld Frauen begehrt zur Ehe und nicht in Hurerei. Und gebet denen, die ihr genossen habt, ihre Morgengabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander Übereinkunft trefft. Siehe, Allah ist wissend und weise. 29. (25.) Und wer von euch nicht vermögend genug ist, gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von den gläubigen Sklavinnen, die seine Rechte besitzt; und Allah kennt sehr wohl euern Glauben. Ihr seid einer vomandern. Drum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebet ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit. Sie seien jedoch keusch und sollen nicht Hurerei treiben und sich keine Geliebten halten. 30. Sind sie aber verheiratet und begehen Ehebruch, so treffe sie die Hälfte der Strafe der verheirateten (freien) Frauen. (Diese Verordnung ist) für den von euch, der die Sünde fürchtet; doch besser ist's für euch, davon abzustehen. Und Allah ist verzeihend und barmherzig. 31. (26.) Allah will euch dies kundtun und will euch nach der Weise derer, die vor euch lebten, leiten und sich zu euch kehren. Und Allah ist wissend und weise. 32. (27.) Und Allah will sich zu euch kehren; jene aber, die den Lüsten folgen, wünschen, daß ihr abweichet in großem Abweichen. (28.) Allah will es euch leicht machen, und der Mensch ward schwach erschaffen.
33. (29.) O ihr, die ihr glaubt, verzehrt nicht euer Gut unter euch in Nichtigkeiten, es sei denn im Handel nach gegenseitiger Übereinkunft; und begeht nicht Selbstmord; siehe, Allah ist barmherzig gegen euch. 34. (30.) Und wer dieses tut in Feindschaft und Frevel, wahrlich, den werden wir brennen lassen im Feuer; denn dies ist Allah ein leichtes. 35. (31.) So ihr die großen Sünden meidet, die euch verboten sind, so bedecken wir eure Vergehen und führen euch ein in Ehren. 36. (32.) Und begehret nicht das, womit Allah den einen von euch vor dem andern auszeichnete. Den
Weitere Kostenlose Bücher