Der Zirkulationsprozess des Kapitals
Wir nennen dabei den Teil der Kapitalisten II, der fixes Kapital in natura ersetzt: »Teil 1«, und denjenigen, der Ver schleißwert von fixem Kapital in Geldform aufspeichert: »Teil 2«. Die drei Fälle sind folgende: a) daß von den 400, die in Waren sub II noch als Rest bestehn, ein Quotum für Teil 1 und Teil 2 (sage je 1 / 2 ) gewisse Quota zirkulierender Teile des konstanten Kapitals zu ersetzen hat; b) daß Teil 1 bereits seine ganze Ware verkauft, also Teil 2 noch 400 zu verkaufen hat; c) daß Teil 2 alles verkauft hat außer den 200, die Verschleißwert tragen.
Wir erhalten dann folgende Teilungen:
a) Von dem Warenwert = 400 c , den II noch in Händen hat, besitzt Teil 1 100 und Teil 2 300; von diesen 300 repräsentieren 200 den Verschleiß. In diesem Fall hat von den 400 Pfd. St. Geld, die I jetzt zurückschickt, um die Waren II zu heben, Teil 1 ursprünglich ausgelegt 300, nämlich 200 in Geld, wofür es fixe Kapitalelemente in natura aus I gezogen, und 100 in Geld zur Vermittlung seines Warenaustauschs mit I; dagegen hat Teil 2 von den 400 nur 1 / 4 , also 100, vorgeschossen, ebenfalls zur Vermittlung seines Warenumsatzes mit I.
Von den 400 Geld hat Teil 1 also 300 vorgeschossen und Teil 2 100.
Es fließen aber zurück von diesen 400:
An Teil 1: 100, also nur 1 / 3 des von ihm vorgeschoßnen Geldes. Er besitzt aber für die andern 2 / 3 erneuertes fixes Kapital zum Wert von 200. Für dieses fixe Kapitalelement zum Wert von 200 hat er Geld an I gegeben, aber keine nachträgliche Ware. Er tritt, mit Bezug auf sie, gegenüber I nur als Käufer auf, nicht nachträglich wieder als Verkäufer. Dies Geld kann daher nicht an Teil 1 zurückfließen; sonst hätte er die fixen Kapitalelemente von I geschenkt erhalten. – Mit Bezug auf das letzte Drittel des von ihm vorgeschoßnen Geldes trat Teil 1 erst als Käufer auf von zirkulierenden Bestandteilen seines konstanten Kapitals. Mit demselben Geld kauft I von ihm den Rest seiner Ware zum Wert von 100. Das Geld fließt also zu ihm (Teil I von II) zurück, weil er als Warenverkäufer auftritt, gleich nachdem er vorher als Käufer aufgetreten. Flösse es nicht zurück, so hätte II (Teil 1) an I, für Waren zum Belauf von 100, erst 100 in Geld und dann noch obendrein 100 in Ware gegeben, ihm also seine Ware geschenkt.
Dagegen fließt an Teil 2, der 100 in Geld ausgelegt, 300 in Geld zurück; 100, weil er erst als Käufer 100 Geld in Zirkulation warf und diese als Verkäufer zurückerhält; 200, weil er nur als Verkäufer von Waren zum Wertbetrag von 200 fungiert, nicht aber als Käufer. Das Geld kann also nicht an I zurückfließen. Der fixe Kapitalverschleiß ist also saldiert durch das von II (Teil 1) im Ankauf von fixen Kapitalelementen in Zirkulation geworfne Geld; aber es kommt in die Hand von Teil 2 nicht als das Geld des Teil 1, sondern als der Klasse I gehörendes Geld.
b) Unter dieser Voraussetzung verteilt sich der Rest von II c so, daß Teil 1 200 in Geld und Teil 2 400 in Waren besitzt.
Teil 1 hat seine Ware alle verkauft, aber 200 in Geld sind verwandelte Form des fixen Bestandteils seines konstanten Kapitals, den er in natura zu erneuern hat. Er tritt also hier nur als Käufer auf und erhält statt seines Geldes Ware I in Naturalelementen des fixen Kapitals zum selben Wertbetrag. Teil 2 hat als Maximum (wenn für den Warenumsatz zwischen I und II kein Geld von I vorgeschossen wird) nur 200 Pfd. St. in Zirkulation zu werfen, da er für die Hälfte seines Warenwerts nur Verkäufer an I, nicht Käufer von I ist.
Es retournieren ihm aus der Zirkulation 400 Pfd. St.; 200, weil er sie vorgeschossen als Käufer und sie zurückerhält als Verkäufer von 200 Ware; 200, weil er Ware zum Wert von 200 an I verkauft, ohne dafür Warenäquivalent von I wieder herauszuziehn. –
c) Teil 1 besitzt 200 in Geld und 200 c in Ware; Teil 2 200 c (d) in Waren.
Teil 2 hat unter dieser Voraussetzung nichts in Geld vorzuschießen, weil er, I gegenüber, überhaupt nicht mehr als Käufer, sondern nur noch als Verkäufer fungiert, also abzuwarten hat, bis von ihm gekauft wird.
Teil 1 schießt 400 Pfd. St. in Geld vor, 200 zum gegenseitigen Warenumsatz mit I, 200 als bloßer Käufer von I. Mit diesen letztern 200 Pfd. St. Geld kauft er die fixen Kapitalelemente.
I kauft mit 200 Pfd. St. Geld für 200 Ware von Teil 1, dem damit seine für diesen Warenumsatz vorgeschoßnen 200 Pfd. St. Geld zurückfließen; und I kauft mit den andren 200 Pfd. St. – die er ebenfalls
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