Die Brueder Karamasow
zwingen zu glauben, daß das Geld in irgendeiner Ritze steckt oder in den Kellern des Udolfschen Schlosses liegt? Am selben Abend, nach dem Gespräch mit seinem Bruder, schreibt der Angeklagte diesen verhängnisvollen Brief, und der ist das wichtigste, am schwersten wiegende Indiz dafür, daß der Angeklagte einen Raub begangen hat! ›Ich werde mir bei allen möglichen Leuten das Geld zu beschaffen versuchen; falls sie mir jedoch nichts geben, werde ich meinen Vater totschlagen und ihm das Geld unter der Matratze fortnehmen, sobald Iwan abgereist ist!‹ Ein vollständiges Programm für den Mord – wie sollte er da nicht der Täter sein? ›Es ist so ausgeführt worden, wie es geschrieben stand!‹ sagt die Anklage. Aber erstens ist dieser Brief in der Trunkenheit und in furchtbarer Erregung geschrieben worden; zweitens schreibt er von dem Kuvert wieder nur auf Grund der Mitteilungen Smerdjakows, da er selbst das Kuvert nicht gesehen hat; drittens wurde das zwar so niedergeschrieben; ob es aber auch so ausgeführt wurde – wodurch will man das beweisen? Hat der Angeklagte das Geld unter dem Kopfkissen hervorgeholt? Hat er das Geld gefunden? Existierte das Geld überhaupt? Und war der Angeklagte etwa des Geldes wegen hingelaufen? Erinnern Sie sich bitte: Er lief Hals über Kopf hin, aber nur um zu erfahren, wo sie war, diese Frau, die auch ihn zugrunde gerichtet hatte! Also nicht nach einem Programm, nicht in Übereinstimmung mit dem, was er geschrieben hatte, nicht zum Zweck eines vorbedachten Raubes, sondern plötzlich, ohne Überlegung, in eifersüchtiger Raserei! ›Ja‹, wird man sagen, ›trotzdem hat er sich auch des Geldes bemächtigt, nachdem er den Mord begangen hatte!‹ Aber hat er den Mord überhaupt begangen oder nicht? Die Beschuldigung des Raubes weise ich mit Entrüstung zurück – man kann niemanden eines Raubes beschuldigen, wenn man nicht genau angeben kann, was eigentlich geraubt worden ist – das ist ein feststehender Grundsatz! Aber hat er nun gemordet, hat er gemordet, ohne zu rauben? Ist das bewiesen? Ist nicht auch das am Ende ein Roman?«
12.
Und auch kein Mord
»Erlauben Sie, meine Herren Geschworenen, es handelt sich hier um ein Menschenleben, da muß man sehr vorsichtig sein. Wir haben gehört, wie der Ankläger selbst bezeugte, daß er bis heute, bis zum Tag der Gerichtsverhandlung, geschwankt hat, ob er den Angeklagten des vorbedachten Mordes beschuldigen solle, daß er geschwankt hat bis zu diesem verhängnisvollen Brief, der heute dem Gericht vorgelegt worden ist. ›Es ist ausgeführt worden, wie es geschrieben stand!‹ Aber ich wiederhole noch einmal: Er lief zu ihr, einzig und allein ihretwegen, um zu erfahren, wo sie war. Das ist eine feststehende Tatsache. Hätte er sie zu Hause angetroffen, wäre er weiter nirgends hingelaufen, sondern er wäre bei ihr geblieben und hätte nicht gehalten, was er in dem Brief versprochen hatte. Er lief plötzlich und ohne Überlegung hin und dachte dabei vielleicht überhaupt nicht an seinen Brief. ›Er griff sich einen Stößel‹, heißt es – und erinnern Sie sich bitte, wie an diesen Stößel eine ganze Reihe von psychologischen Erörterungen angeknüpft wurde: warum er diesen Stößel als Waffe ansehen und als Waffe ergreifen mußte und so weiter. Hier kommt mir ein ganz einfacher Gedanke in den Kopf: Wenn nun dieser Stößel nicht sichtbar auf dem Küchenbrett gelegen hätte, wo ihn der Angeklagte wegnahm, sondern ordentlich in den Schrank geräumt worden wäre, dann wäre er dem Angeklagten nicht vor Augen gekommen, und er wäre mit leeren Händen, ohne Waffe davongelaufen und hätte vielleicht niemand totgeschlagen. Inwiefern kann ich den Stößel als Beweis dafür anführen, daß er sich absichtlich bewaffnet und mit Vorbedacht gemordet hat? ›Ja, aber er hat doch in den Wirtshäusern ein großes Geschrei vollführt, er werde seinen Vater totschlagen! An jenem Abend jedoch, da er seinen Brief schrieb, war er still und zankte sich im Wirtshaus nur mit einem Gehilfen, weil es ganz ohne Streit bei einem Karamasow nun einmal nicht abgeht.‹ Aber darauf antworte ich: Wenn er einen solchen Mord beabsichtigte, und noch dazu nach einem schriftlich abgefaßten Plan, hätte er sich wohl auch nicht mit einem Gehilfen gestritten; er wäre vielleicht überhaupt nicht ins Wirtshaus gegangen, weil eine Seele, die eine solche Tat vorhat, Stille und Verborgenheit sucht und am liebsten ganz verschwinden möchte, damit niemand sie sieht
Weitere Kostenlose Bücher