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Die Frau und der Sozialismus: Erweiterte Ausgabe (German Edition)

Die Frau und der Sozialismus: Erweiterte Ausgabe (German Edition)

Titel: Die Frau und der Sozialismus: Erweiterte Ausgabe (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: August Bebel
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geschoben" –, sondern ein Organismus, der nach bestimmten immanenten Gesetzen sich entwickelt; künftig ist jede Lenkung und Leitung nach dem Willen einzelner erst recht ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist alsdann eine Demokratie, die hinter das Geheimnis ihres Wesens gekommen ist, sie hat die Gesetze ihrer eigenen Entwicklung entdeckt und wendet diese jetzt zweckbewußt für ihre Weiterentwicklung an.
     
Einundzwanzigstes Kapitel - Grundgesetze der sozialistischen Gesellschaft
 
1. Heranziehung aller Arbeitsfähigen zur Arbeit
 
    Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts, Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft . Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, daß jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist. Die alberne Behauptung, die Sozialisten wollten die Arbeit abschaffen, ist ein Widersinn sondergleichen. Nichtarbeiter, Faulenzer gibt's nur in der bürgerlichen Welt. Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Aber die Arbeit soll auch nützliche, produktive Tätigkeit sein. Die neue Gesellschaft wird also verlangen, daß jeder eine bestimmte industrielle, gewerbliche, ackerbauliche oder sonstige nützliche Tätigkeit ergreift, durch die er eine bestimmte Arbeitsleistung für die Befriedigung vorhandener Bedürfnisse vollzieht. Ohne Arbeit kein Genuß, keine Arbeit ohne Genuß .
     
    Indem alle verpflichtet sind zu arbeiten, haben alle das gleiche Interesse, drei Bedingungen bei der Arbeit erfüllt zu sehen. Erstens, daß die Arbeit im Zeitmaß mäßig sei und keinen überanstrengt; zweitens, daß sie möglichst angenehm ist und Abwechslung bietet; drittens, daß sie möglichst ergiebig ist, weil davon das Maß der Arbeitszeit und das Maß der Genüsse abhängt. Diese drei Bedingungen hängen aber wieder von der Art und Menge der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel und Arbeitskräfte ab, und von den Ansprüchen, welche die Gesellschaft an ihre Lebenshaltung stellt. Die sozialistische Gesellschaft bildet sich nicht, um proletarisch zu leben, sondern um die proletarische Lebensweise der großen Mehrzahl der Menschen abzuschaffen . Sie sucht jedem ein möglichst hohes Maß von Lebensannehmlichkeiten zu gewähren und so entsteht die Frage: wie hoch wird die Gesellschaft ihre Ansprüche stellen?
     
    Um dieses feststellen zu können, ist eine Verwaltung erforderlich, die alle Tätigkeitsgebiete der Gesellschaft umfaßt. Hierfür bilden unsere Gemeinden eine zweckmäßige Grundlage; sind dieselben zu groß, um leicht eine Übersicht zu erlangen, so teilt man sie in Bezirke. Wie einst in der Urgesellschaft, so nehmen jetzt sämtliche mündige Gemeindeangehörige, ohne Unterschied des Geschlechts , an den vorkommenden Wahlen teil und bestimmen die Vertrauenspersonen, welche die Verwaltung zu leiten haben. An der Spitze sämtlicher Lokalverwaltungen steht die Zentralverwaltung – wohlgemerkt keine Regierung mit herrschender Gewalt, sondern ein ausführendes Verwaltungskollegium. – Ob die Zentralverwaltung direkt durch die Gesamtheit oder durch die Gemeindeverwaltungen ernannt wird, ist gleichgültig. Diese Fragen haben künftig nicht mehr die Bedeutung, die sie heute haben, denn es handelt sich nicht um die Besetzung von Posten, die größere Gewalt und Einfluß und höheres Einkommen gewähren, sondern um Vertrauensposten, zu welchen die Brauchbarsten, ob Mann, ob Frau , genommen werden, und die von ihren Posten abberufen oder wiedergewählt werden, wie es das Bedürfnis erfordert und es den Wählenden wünschbar scheint. Alle Posten werden nur auf Zeit eingenommen. Eine besondere "Beamtenqualität" haben also die Inhaber dieser Stellen nicht, es fehlt die Eigenschaft einer dauernden Funktion und eine hierarchische Ordnung für Avancements. Aus den erörterten Gesichtspunkten ist auch die Frage gleichgültig, ob zwischen der Zentralverwaltung und den Lokalverwaltungen Zwischenstufen, etwa Provinzialverwaltungen usw. stehen. Hält man sie für nötig, richtet man sie ein, sind sie nicht nötig, läßt man sie sein. Über alles das entscheidet das Bedürfnis, wie es sich aus der Praxis ergibt. Haben Fortschritte in der Entwicklung der

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