Die fünfhundert Millionen der Begum
Rath des Reiches bestätigte, wurden die beweglichen und unbeweglichen Güter des Erblassers veräußert, der Ertrag des Verkaufes eingezogen und das Ganze bei der Bank von England deponirt. Jetzt liegen daselbst fünfhundertsiebenundzwanzig Millionen Francs, die Sie durch eine einfache Anweisung erheben können, sobald Sie dem Kanzleramte die Beweise Ihrer Abstammung beigebracht haben und auf welche Summe ich mich schon hiermit erbiete, Ihnen bei der Bankfirma Trollop, Smith und Compagnie einen Vorschuß in jeder beliebigen Höhe….«
Doctor Sarrasin war versteinert. Eine kurze Zeit lang vermochte er keine Worte zu finden. Dann erwachte aber doch der Geist des Zweifels wieder in seinem Innern, und da er diese Verwirklichung eines Traumbildes aus »Tausend und eine Nacht« nicht so ohne Weiteres anerkennen wollte, sagte er:
‘, Ja, mein Herr, welche Beweise können Sie mir beibringen für die Wahrheit dieser ganzen Geschichte, und wie sind Sie auf meine Spur gekommen?
– Die Beweisstücke befinden sich hier, erwiderte Mr. Sharp, auf die Glanzledertasche klopfend. Daß ich Sie jetzt auffand, ging sehr einfach zu. Eigentlich suche ich Sie schon seit fünf Jahren. Die Auskundschaftung der Berechtigten, der »
next of kin«,
wie das englische Recht sich ausdrückt, für die vielen unbeanspruchten Nachlassenschaften, welche die Gerichte in den britischen Besitzungen in Verwaltung nehmen, ist eine Specialität unseres Hauses. Gerade die Erbschaft der Begum Gokool hält uns nun schon seit einem ganzen Lustrum in Athem. Wir streckten unsere Fühlfäden nach allen Seiten hin aus und stellten Nachforschungen über mehr als hundert Familien Sarrasin an, ohne darunter eine zu finden, welche von jenem Isidore herstammte. Ich beruhigte mich schon mit der Ueberzeugung, das es einen Sarrasin in Frankreich nicht mehr gäbe, als ich gestern Morgens bei der Durchlesung der »Daily News« den Bericht von dem hiesigen hygienischen Congresse und darin den Namen eines Arztes fand, den ich noch nicht kannte. Sofort nahm ich meine eigenen Notizen vor, verglich sie mit den Tausenden von Schriftstücken, die wir bezüglich dieser Angelegenheit aufgesammelt haben, und erkannte daraus zur größten Verwunderung, daß die Stadt Douai unserer Aufmerksamkeit entgangen war. In dem beinahe sicheren Bewußtsein, hiermit die richtige Spur entdeckt zu haben, benützte ich den ersten Zug nach Brighton, sah Sie selbst beim Verlassen des Congresses und – meine Ahnung war erfüllt. Sie sind das lebendige Ebenbild Ihres Großvaters Langevol, wie ihn eine in unserem Besitz befindliche, nach einem Oelbilde des indischen Malers Saranoni angefertigte Photographie darstellt.«
Mr. Sharp nahm eine Photographie aus seinem Notizbuche und übergab sie Doctor Sarrasin. Das Bild zeigte einen hochgewachsenen Mann mit prächtigem Barte, einen Turban mit flimmernder Aigrette und einem grün verbrämten Brokatrocke in der beliebten Haltung der historischen Porträts eines commandirenden Generals, der den Befehl zu einem Angriffe ausfertigt, während sein Auge auf das des Beschauers gerichtet ist. Den Hintergrund bildete die Andeutung des Gewühls einer Schlacht und einer Reiter-Attaque.
»Diese Schriftstücke werden Ihnen mehr sagen als ich, nahm Mr. Sharp wieder das Wort. Ich lasse dieselben jetzt in Ihren Händen und komme mit Ihrer Erlaubniß nach zwei Stunden wieder, Ihre Aufträge entgegenzunehmen.«
Mit diesen Worten entnahm Mr. Sharp seiner Reisetasche sechs bis sieben theils gedruckte, theils geschriebene Actenpackete, legte dieselben auf den Tisch nieder und näherte sich, rückwärts schreitend, langsam der Thüre.
»Sir Bryah Jowahir Mothooranath, ich habe die Ehre, mich Ihnen zu empfehlen.«
Halb vertrauend und halb zweifelnd, ergriff der Doctor die Actenhefte und begann, sie zu durchblättern.
Schon eine flüchtige Prüfung genügte, ihn zu überzeugen, daß die Sache in Ordnung und jeder Zweifel unbegründet sei gegenüber so vollwichtigen Documenten wie dem folgenden:
»Bericht an die hochehrwürdigen Lords des Geheimen Rathes der Königin, deponirt am 5. Januar 1870, betreffend die unbeanspruchte Nachlassenschaft der Begum Gokool von Ragginahra, Provinz Bengalen.
»Thatbestand. – Es handelt sich um das Eigenthumsrecht mehrerer Mehals und 43.000 Bengales Ackerlandes, verschiedener Gebäude, Paläste, Wirthschaftshöfe, Mobilien, Capitalien, Waffen u.s.w. u.s.w., welche aus der Nachlassenschaft der Begum Gokool von Ragginahra herrühren. Aus
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