Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
„Kaiserhaus“
( domus Casesarum
) als gesellschaftliche Institution präsentierte sich allmorgendlich bei der
salutatio
der zahlreichen Freunde
( amici )
, aber auch in der großen Anzahl der Sklaven und Freigelassenen des Augustus und seiner Angehörigen. Die Eigentümlichkeit
des von Augustus im doppelten |13| Sinne begründeten Hauses bestand in seiner Verquickung mit dem Staatsleben: Wie auf dem Palatin Senatssitzungen stattfanden
und die Dekurien der Richter konstituiert wurden, so waren Sklaven und Freigelassene des Augustus mit verantwortungsvollen
Aufgaben im Bereich der Staatsfinanzen betraut oder hatten öffentliche Ämter inne wie C. Iulius Hyginus als Vorsteher der
Palatinischen Bibliothek.
Seine Prägung hatte das Haus des Augustus außer durch den Princeps selbst vor allem durch seine Frau Livia erhalten. In mehr
als 50 Ehejahren war die hochgebildete, kluge und schöne Frau geradezu die Repräsentantin des Idealbildes der
mater familias
gewesen und hatte dem Haus ihres Mannes den Nimbus verliehen, den es brauchte, um den Anspruch auf den Prinzipat dynastisch
zu verankern. Der testamentarisch von Augustus angeordnete Übergang seines Ehrennamens auf Livia war in dieser Hinsicht die
Krönung ihres Lebens im Dienste der
domus Augusta
.
In der Prinzipatskonzeption des Augustus war den Mitgliedern des Kaiserhauses eine weltweite Aktivität zugedacht. Er selbst
hatte auf großen Reisen (30 / 29, 27 – 24, 22 – 19, 16 – 13, 11 / 10, 8 / 7 v. Chr.) meist in Begleitung der Livia fast alle Provinzen des Reiches aufgesucht (Suet. Aug. 47; Tac. ann. 3, 34, 6). Agrippa
war in Ost und West tätig gewesen, ebenso Tiberius. Drusus hatte in Gallien ‘regiert’, C. Caesar war am Euphrat mit dem Partherkönig
zusammengetroffen. Kurzum: Das Kaisertum hatte sich allgegenwärtig gezeigt.
Augustus war durch seine Reisen persönlich mit dem Zustand des Imperium Romanum bekannt geworden. Gleichzeitig hatte Agrippa
im Auftrag des Augustus die geographischen Gegebenheiten im ganzen Reich erkundet. Die Resultate dieser Aktivitäten waren
das ›Breviarium totius imperii‹ des Augustus (oben S. 2) und die Erdkarte des Agrippa in der Porticus Vipsania auf dem Marsfeld.
Die beiden Dokumente ergänzten sich: Die Angaben des einen betrafen die Administration des Reiches, die des anderen seine
Beschaffenheit. Beide vermittelten ein Bild von der
maiestas imperii Romani
(Plin. nat. hist. 14, 2).
Die im Jahre 27 v. Chr. vorgenommene Teilung der Provinzen zwischen Augustus und dem Senat hatte der ‘Einheit’ des Reiches
keinen Abbruch getan; sie hatte vielmehr ausgleichend gewirkt, indem sie der unterschiedlichen ‘Befriedung’ der einzelnen
Provinzen dadurch Rechnung trug, daß sie die ‘gefährdeten’ unter ihnen der Militärmacht des Augustus unterstellte. Im übrigen
waren dem |14| Princeps die Senatsprovinzen ja keineswegs verschlossen; im Besitze des
imperium maius
konnte er auch ihnen seine Fürsorge
( cura
) zuteil werden lassen.
Vom Standpunkt der Romanisierung hatte der Westen einen weiten Vorsprung vor den übrigen Länderkomplexen. Die Kolonisationstätigkeit
Caesars und des Augustus hatte in Gallien und Spanien Verhältnisse geschaffen, die denen Italiens in vieler Hinsicht angenähert
waren. So entsprach z. B. das von Agrippa in Gallien geschaffene Straßennetz mit Lugdunum/Lyon als Zentrum ganz dem italischen,
das von Rom ausging (Strab. 4, 6, 11). Lugdunum war auch politisch die ‘Hauptstadt’ Galliens, da dort der im Jahre 12 v. Chr.
konstituierte Landtag der Tres Galliae (Belgica, Lugdunensis, Aquitania) seinen Sitz hatte: Die alljährlichen Feiern am Altar
der Roma und des Augustus verbürgten gewissermaßen die Loyalität der 60
civitates Galliarum
gegenüber Rom. Die Tres Galliae waren
provinciae Caesaris
, d. h., an ihrer Spitze standen Statthalter des Kaisers. Ein Heereskommando besaßen diese drei
legati Augusti pro praetore
allerdings nicht. Die Legionen lagen am Rhein und sicherten den Uferdistrikt, der den Namen Germania (superior und inferior)
erhielt. Zwei Heereskommandeure konsularischen Ranges residierten in Mogontiacum/Mainz und Ara Ubiorum/Köln; sie geboten über
jeweils 4 Legionen.
Im Unterschied zu den Tres Galliae war die Gallia Narbonensis Senatsprovinz mit einem Proconsul an der Spitze. Dem Besucher
bot sie sich gar nicht als Provinz, sondern als ein Stück Italiens dar (Plin. nat. hist. 3,
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