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Die Pest Zu London

Die Pest Zu London

Titel: Die Pest Zu London Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Daniel Defoe
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sind vollständig zu verbieten und Zuwiderhandelnde von dem jeweiligen Bezirksstadtrat streng zu bestrafen.
Festlichkeiten verboten
    Alle öffentlichen Festveranstaltungen, und besonders solche von Vereinen, und Festessen in Gasthäusern, Bierhallen und anderen Stätten allgemeiner Zerstreuung, haben bis auf Widerruf zu unterbleiben; und das hierdurch ersparte Geld soll aufgehoben und zum Wohle und zum Heile der von der Seuche befallenen Armen verwendet werden.
Trinkhäuser
    Ungebührliches Zechen in Schänken, Bierhallen, Kaffeehäusern und Weinkellern muß durch strenge Aufsicht verhütet werden, da dies die allgemeinste Sünde dieser Zeit ist und die beste Gelegenheit, die Seuche weiterzugeben.
    Und keine Gesellschaft oder Einzelperson darf nach neun Uhr abends in einer Schänke, einer Bierhalle oder einem Kaffeehaus bleiben oder einkehren, um zu trinken, entsprechend dem althergebrachten Gesetz und Gebrauch in dieser Stadt, unter Strafe wie sie dieserhalb festgesetzt ist.
    Und zur genaueren Durchführung dieser Verordnungen und der Erlasse und Anweisungen, die nach weiterer Beratschlagung außerdem noch für notwendig befunden werden mögen, wird angeordnet und verfügt, daß die Bezirksstadträte, ihre Stellvertreter und die Gemeinderatsmitglieder jede Woche einmal, zweimal, dreimal oder noch öfter (je nachdem die Sachlage es erfordert) an einem in dem betreffenden Bezirk wohlbekannten Treffpunkt (er muß frei von Verseuchung sein) zusammenkommen, um zu beraten, wie besagte Verordnungen gehörig zur Durchführung gebracht werden können; das bedeutet freilich nicht, daß, wenn jemandes Wohnung oder deren Nachbarschaft befallen wurde, er besagten Zusammenkünften beiwohnen soll, solange sein Erscheinen dort Bedenken begegnet. Und besagte Stadträte, stellvertretende Stadträte und Gemeinderatsmitglieder können in ihren jeweiligen Bezirken weitere gute Verfügungen in Kraft setzen, die bei besagten Versammlungen zur Bewahrung von Seiner Majestät Untertanen vor der Pest beschlossen und ausgefertigt werden.
Sir John Lawrence, Erster Bürgermeister Sir George Waterman }
Sheriffs Sir Charles Doe
    Es versteht sich, daß diese Verordnungen nur für die Gebiete galten, die innerhalb der Jurisdiktion des Lordbürgermeisters lagen, und so ist die Bemerkung angebracht, daß die Friedensrichter innerhalb der Sprengel und Ortschaften, welche die Siedlungen und Vororte heißen, in der gleichen Art vorgingen.
    Wie ich mich entsinne, wurde die Verordnung zum Schließen der Häuser in unserem Viertel nicht so bald in Anwendung gebracht, weil, wie ich schon sagte, die Pest in unsere östlichen Stadtteile bis zum August kaum vordrang und vorher keine große Heftigkeit annahm. Zum Beispiel war für die Woche vom 11. bis 18. Juli die Gesamtzahl auf dem Sterberegister 1761, doch davon starben an der Pest in all den Pfarren, die wir die Tower Viertel nennen, nur 71, und zwar in folgender Aufteilung:
    die Woche darauf
die Woche bis zum 1. August
    Aldgate 14 34
Stepney 33 58
Whitechapel 21 48
St. Catherine, Tower 2 4
Trinity, Minories 1 1 71 145
65 76 79 4 4 228
    Sie kam jetzt wahrhaftig mit voller Wucht, denn in den nächsten Nachbarpfarren waren die Beerdigungen in den gleichen Wochen:
    St. Leonard, Shoreditch St. Botolph, Bishopsgate St. Giles, Cripplegate
Die Woche darauf Bis zum ungemein 1. August angestiegen
    64 84 110 65 105 116 213 421 554 342 610 780
    Das Schließen von Häusern wurde zuerst als ein sehr grausames und unchristliches Verfahren angesehen, und die armen Menschen, die so festgesetzt wurden, erhoben bitteres Wehklagen. Täglich gingen beim Lordbürgermeister Beschwerden über die Härte des Vorgehens ein, wenn Häuser ohne Grund (und manche aus Bosheit) verschlossen wurden. Ich kann dazu nichts sagen; aber bei Prüfung fanden sich viele, die sich so laut beschwert hatten, in einem Zustand, der eine weitere Schließung rechtfertigte; andere wiederum, wenn die Untersuchung, der die kranke Person unterzogen wurde, ergab, daß die Krankheit offenbar nicht ansteckend war, oder wenn der Fall zwar ungewiß, der Kranke jedoch einverstanden war, ins Pesthaus überführt zu werden, wurden freigegeben.
    Es ist wahr, den Leuten einfach die Haustür abzuschließen und Tag und Nacht einen Wächter davorzustellen, der ihnen verbot, sich herauszurühren oder einen Besuch zu empfangen, das sah sehr hart und grausam aus, wenn man bedenkt, daß die Gesunden der Familie vielleicht davonkommen können, wenn sie von den Kranken

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