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Ein König wird beseitigt

Ein König wird beseitigt

Titel: Ein König wird beseitigt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heinz Häfner
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Sicherung Geld anbieten, suchen sich einerseits durch hohe Zinsen und Provisionen zu decken und spekuliren andererseits darauf, daß sie durch öffentlichen Skandal die Rückzahlung erpressen können. Wie sehr die Zinsen in Betracht kommen, mag daraus ersehen werden, daß bei Aufnahme einer Schuld von zehn Millionen zu 6 Prozent und zehnjähriger Tilgung anfänglich eine jährliche Leistung von 1.600.000 Mark, das ist weit über ein Drittheil der ganzen, nur 4 231.044 Mark betragenden Civilliste, erforderlich wäre. Man wird sich daher allen Ernstes vor Leuten zu hüten haben, welche es mit der Sicherstellung zu leicht nehmen.
    An Sicherheiten dürften bei dem Mangel eines hinreichenden Privatvermögens Seiner Majestät des Königs in Betracht kommen
    a) Die Abtretung (Cession) eines Theiles der jährlichen Einkünfte aus der Königlichen Civilliste, und zwar derart, daß die Königliche Centralstaatskasse angewiesen würde, bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld die bezüglichen Summen unmittelbar an den betreffenden Gläubiger auszubezahlen. Diese Abtretung könnte sich einerseits nur soweit erstrecken, als die Civilliste frei von den ihr naturgemäß obliegenden Lasten ist, und würde andererseits die dermalen Seiner Majestät zur Verfügung stehenden Summen beträchtlich schmälern. Aber eine solche Schmälerung würde auch, und zwar vielleicht in noch höherem Maße durch eine gerichtliche Intervention herbeigeführt. Selbst bei einem Anlehen von 6 bis 7 Millionen würde voraussichtlich eine anfängliche Jahresleistung von mindestens ca. 900.000 Mark gefordert werden, da die Banken und Banquiers – und solche können doch wohl nur in Betracht kommen – ihr Geld nicht auf allzulange Zeit hinaus herleihen, und da bekannt ist, daß die Civilliste – Einkünfte Seiner Majestät zu Anfang Allerhöchst Ihrer Regierungszeit und die Einnahme aus der Civilliste Seiner Majestät des Höchstseligen Königs Maximilian II. während der ganzen Regierungsdauer um eine Million weniger betragen hat als die gegenwärtigen Civilliste-Einkünfte Seiner Majestät des Königs.
    b) Die Hinterlegung der zum Privatfideicommiß gehörigen Papiere mit der Bestimmung, daß die jährlichen Erträgnisse als Pfand für die aus der Schuld entstehenden Verbindlichkeiten und die Papiere selbst als Caution für die Gesammtforderung dienen und im Fall der Allodifikation in den Pfandverband übergehen.
    Ich halte diese Hinterlegung, wozu allerdings ein Nachtrag zum Fideikommißstatut nothwendig wäre, mit Zustimmung der Kuratoren Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Otto für zulässig und zweifle bei der außerordentlichen Treue und Ergebenheit, welche die Kuratoren schon so oft Seiner Majestät dem König gegenüber bewiesen haben, nicht, daß sie jene Zustimmung auch ertheilen.
    c) Da Seine Majestät der König nur auf Allerhöchst Dero Lebensdauer den oben erwähnten Theil der Civilliste abtreten können, so wird eine Zustimmung des oder der zunächst zur Succession berufenen höchsten Agnaten hiezu kaum zu umgehen sein.
    Die Zustimmung der Kuratoren Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Otto wird ertheilt werden, und ich würde dieselben auch Angesichts der gleichzeitigen Verpfändung der Fideikommißpapiere für genügend erachten. Immerhin ist es aber möglich, daß vorsichtige Gläubiger auch noch den Consens von einem oder zwei weiteren Agnaten verlangen. Ich kann mir übrigens nicht denken, daß diese Zustimmung verweigert würde, denn der Eintritt der angedeuteten Eventualitäten, insbesondere eine gerichtliche Einmischung könnte nicht bloß für die erhabene Person Seiner Majestät des Königs sondern für die Dynastie überhaupt von so schweren Folgen begleitet sein, daß jedes Mitglied des Königlichen Hauses das größte Interesse an der Abwendung dieser Gefahr hat, wogegen andererseits mit der Ertheilung des Consenses nach menschlicher Voraussicht kaum ein Risiko verbunden ist.
    Könnten die vorstehend unter a–c erwähnten Sicherheiten in Aussicht gestellt werden, dann dürfte sich vielleicht ein kleines Consortium zur Gewährung eines Darlehens finden; ich möchte aber im Interesse des Ansehens der Krone dringend rathen, das Consortium möglichst im Inlande zu suchen und auch, die Ausgabe einer größeren Anzahl von Partialobligationen nach Thunlichkeit zu vermeiden.
    Hiebei kann und darf ich nicht verschweigen, daß das größte Hinderniß, Geld zu erlangen, in der Besorgniß besteht, daß entweder die eingehenden

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