Ein König wird beseitigt
Gelder nicht zur Schuldentilgung verwendet werden, oder daß alsbald wieder neue Schuldverbindlichkeiten durch neue, zu den verbleibenden Mitteln außer Verhältniß stehende Ausgaben erwachsen – Voraussetzungen, bei deren Eintritt allerdings das Unglück noch größer wäre als dermalen.
Wenn Seine Majestät nicht allerhuldvollst geruhen, in diesen Beziehungen die strengsten und positivsten Anordnungen zu treffen, insbesonders den Hofsekretär zu verpflichten, daß der Gesammtetat nicht überschritten werden dürfe, dann wird der Abschluß eines soliden Darlehensgeschäftes trotz der eifrigsten Bemühungen nicht gelingen, da die Darlehensgeber in dieser Hinsicht jedenfalls Vorbehalte machen werden.
Da ein weiteres Herumsuchen ohne das Angebot bestimmter Sicherheiten fruchtlos und bedenklich sein möchte, so wird es Aufgabe Euerer Hochwohlgeboren sein, zunächst die Allerhöchste Willensmeinung darüber zu erholen.
1. Ob die oben unter a und b erwähnte Abtretung eines Theils der Königlichen Civilliste im Betrage von 900.000 Mark jährlich sowie die Kautions- und Pfandbestellung mittels der Werthpapiere des Familienfideikommisses genehm ist,
2. ob Seine Majestät wegen des Consenses der nächsten Agnaten entweder Allerhöchst selbst direkte Schritte zu thun gedenken, oder die Allerhöchste Autorisation zu solchen Schritten zu ertheilen geruhen,
3. ob Seine Majestät die zuletzt angedeuteten Anschauungen bezüglich der Heimzahlung der bestehenden und Vermeidung künftiger Schulden Allerhöchst billigen.
Hiermit glaube ich, den mir durch Euer Hochwohlgeborenen vermittelten Allerhöchsten Befehl wegen einer Meinungsäußerung erfüllt zu haben. Ich habe dieselbe nach reiflichster Erwägung aller Verhältnisse abgegeben und durchdrungen von dem wahren, einzigen Wunsche, den wahren Interessen Seiner Majestät des Königs zu dienen; eine andere Äußerung wäre weder mit meiner unerschütterlichen Treue noch mit meinem Gewissen vereinbar. Sollten Seine Majestät in vorstehendem Sinne Allerhöchst weitere Einleitungen anzuordnen geruhen, so bin ich selbstverständlich gerne bereit, zu einem entsprechenden Abschlusse mitzuwirken.
München, am 19. April 1884
Euer Hochwohlgeborener ergebenster Riedel
A 2 Brief Ludwigs II. an Finanzminister Dr. von Riedel vom 29. August 1885[ 3 ]
(betr. Regelung der Probleme seiner Kabinettskasse) – nachdem es durch die uneingeschränkte Fortsetzung der Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an den Schlössern erneut zu einem Schuldenstand der Kabinettskasse von nahezu 6 Millionen Mark gekommen war. Mit diesem Schreiben wurden die Minister erstmals vom König mit in die Verantwortung um den Schuldenstand der Kabinettskasse und die Finanzierung der Fortsetzung seiner Baumaßnahmen gezogen –
«Mein Königlicher Wille ist es, daß die von Mir unternommenen Bauten nach Maßgabe Meiner getroffenen Anordnungen angemessene Fortsetzung und Vollendung finden. Dieses Mein Vorhaben erleidet aber eine wesentliche Hemmung infolge des ungünstigen Standes Meiner Kabinettskasse. Ich beauftrage Sie, Herr Minister, die nöthigen Schritte zur Regelung der Finanzen zu thun und so Meine Unternehmungen zu fördern. Für die Erfüllung Meines Königlichen Willens bürgt Mir Ihre erprobte Treue und Anhänglichkeit an Meine Person und in diesem Vertrauen bin ich mit der Versicherung besonderer Werthschätzung Ihr wohlgewogener König Ludwig Schachen, den 29. August 1885.»
A 3 Memorandum des Ministerratsvorsitzenden, Freiherr von Lutz, gerichtet an den Hofsekretär Klug vom 6. Januar 1886[ 4 ]
– Dieses Schreiben des Ministerratsvorsitzenden aus der sich zuspitzenden finalen Schuldenkrise der Kabinettskasse spricht für sich! –
Hochwohlgeborener Hochzuverehrender Herr Rath!
Kurz vor den Weihnachtstagen fand sich ein Diener Seiner Majestät des Königs bei mir ein und überbrachte mir den Allerhöchsten Befehl, mich darüber zu äußern, was nach meiner Ansicht bei der dermaligen Lage der Königlichen Kabinetskasse zu geschehen habe.
Der Diener gab darüber keine Auskunft, in welcher Form ich meine Meinungsäußerung abzugeben hätte.
Da ich unter solchen Umständen keine Erlaubniß habe, mich in einem aller-unterthänigsten Berichte unmittelbar an die Allerhöchste Person Seiner Majestät zu wenden, so bleibt mir nichts übrig, als meine allerunmaßgeblichsten Anschauungen Ihnen, als dem Vertreter der finanziellen Angelegenheiten Seiner Majestät, mit der Bitte
Weitere Kostenlose Bücher