Ein König wird beseitigt
und schwieriger, haben behufs Erlangung ihrer Befriedigung zum Theile schon gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, oder stehen im Begriffe, dieß zu thun, so daß gerichtliche Zwangsmaßregeln, Zugriffe der Gerichtsvollzieher und dergleichen in naher Aussicht stehen.
Außer den für Deckung der neuerwachsenen Schuldenlast von 6 Millionen erforderlichen Mitteln wünschen Seine Majestät noch eine sehr namhafte Summe zu erlangen, um mit derselben die begonnenen Bauten den Allerhöchsten Intentionen gemäßvollenden zu können. Die Höhe dieser Summe wird im Publikum verschieden bezeichnet. Die Einen sprechen von 10, die anderen von 15 Millionen Mark als dem noch nöthigen Betrage. Es handelt sich also um Beschaffung von 20 und mehr Millionen Mark, oder wenn nur die neu contrahirten Schulden gedeckt werden sollen, um Beschaffung von mindestens 6 Millionen Mark. Ich halte dies nun für ganz unmöglich, diese Beträge mittels eines Anlehens bei Privaten aufzubringen und, wenn die Gerüchte, die über die mehrfachen Bemühungen des Hofsekretariats um das Zustandebringen entsprechender Anlehen in das Publikum gedrungen sind, auch nur annähernd der Wahrheit entsprechen, so ist die gute Begründung dieser meiner ungünstigen Anschauung bereits durch eine vielfache Erfahrung unwiderleglich dargethan. Es kann auch kaum anders sein. Es gibt sehr wenig Menschen auf der Erde, die über so große Summen verfügen können, als sie die Kabinetskasse bedarf; in Bayern wird es überhaupt keine solchen geben. Alle die, welche aber über so große Reichtümer disponiren, wissen den Werth des Geldes zu schätzen und werden dasselbe nur zu solchen Anlagen verwenden, bei denen das Kapital gesichert ist und ein genügender, nicht zweifelhafter Gewinn in Aussicht steht. Solche Leute werden also auch der Kabinetskasse sicher kein Anlehen in so hohem Betrage bewilligen, ohne gute Sicherheit für das Kapital, ohne sicher verbürgte Rückzahlung und gut garantirte ausgiebige Verzinsung. Alles dies vermag aber die Kabinettskasse nicht zu leisten. Es kann deßhalb zu gar nichts nützen, den Sinn auf neue Anlehen zu richten. Von daher ist absolut keine Hilfe zu erwarten.
Vorschüsse aus Staatsfonds sind selbstverständlich auf dem einfachen Wege des Zugriffs ohne gesetzliche Ermächtigung undenkbar. Sie würden den Finanzminister, der sich dazu verstände, vor Gericht und weiter bringen. Solche Dinge wollen auch Seine Majestät nicht. Es wäre Majestätsbeleidigung auch nur einen Augenblick zu glauben, daß daran gedacht werde.
Es bleibt sonach fürs Erste nur noch die Frage übrig, ob Seine Majestät nicht an das bayerische Volk appelliren sollten und ob es nicht möglich sei, vom Landtage die Bewilligung der von Seiner Majestät dem König gewünschten Summe von circa 20 Millionen Mark oder doch der zur Schuldentilgung erforderlichen 6 Millionen Mark zu erlangen. In der That ist mir zur Kenntniß gekommen, daß auch Seine Majestät diesen Ausweg schon ins Auge zu fassen geruht haben.
Sie können Sich denken, verehrter Herr Rath, daß die Minister Seiner Majestät des Königs, welchen ja die zahlreichen Auslassungen in der Presse des In- und Auslandes über die Lage der Kabinetskasse und die in Bayern von Mund zu Mund gehenden Gerüchte nicht unbekannt geblieben sein können, sich die Frage schon wiederholt vorgelegt haben, ob es räthlich, ja ob es überhaupt möglich sei, den Landtag um Hilfe anzugehen, und daß sie allesammt bemüht gewesen sind zu erforschen, ob ein Schein von Hoffnung für eine günstige Aufnahme der betreffenden Vorlage und für einen Erfolg derselben besteht. Nachdem mir der Eingangs erwähnte Befehl Seiner Majestät zugegangen war, habe ich die hier aufgeworfene Frage wiederholt mit sämmtlichen Ministern besprochen; auch habe ich an manchem geeigneten Orte, wo volles Vertrauen am Platze ist, neuerdings die Fühlhörner ausgestreckt und Erkundigungen eingezogen. Das Resultat unserer Erkundigungen und Berathungen ist das, daß sämmtliche Minister der festen und unumstößlichen Ueberzeugung sind, es müsse jederVersuch, den Landtag zur Willigung irgend einer Summe über den Betrag der Civilliste hinaus zu bewegen, mit einer Niederlage enden, durch welche das Ansehen der Krone auf das Schwerste geschädigt würde.
Wir Minister halten deshalb eine Vorlage an die Kammer behufs der Erlangung irgend einer Summe, wenn auch nur des Betrags, der zur Schuldenzahlung nothwendig ist, für unmöglich, müßten deshalb auch
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