Ekel / Leichensache Kollbeck
zusätzlich zu belasten und wußte, daß die Großtanks erst nach zehn Jahren geleert und gereinigt werden.
Die Aufdeckung kaschierter unnatürlicher Todesfälle fordert die kriminalistische Feinarbeit in besonderem Maße heraus. Die äußeren Erscheinungsbilder täuschen häufig
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So können vermutliche Suizide durchaus Unfälle, Unfälle hingegen auch Suizide sein. Ein beträchtlicher Teil der Morde wird als Suizide verschleiert wie eben auch Suizide als Morde getarnt werden. Und hinter manchem Vermißtenfall verbirgt sich die Absicht des Suizidenten, den Tod mit der gleichzeitigen Unauffindbarkeit seines Leichnams zu verbinden. Falls dies gelingt, gilt er lange als verschollen, ehe eine amtliche Toterklärung erfolgt. Selbst unter den offiziell als „natürlicher Tod“ erfaßten Fällen befindet sich eine beträchtliche Größe an Suiziden, weil der Arzt entweder eine unkritische Leichenschau durchführt oder aus Gefälligkeit eine natürliche Todesursache im Totenschein angibt
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Die Beweggründe für solche Maskierungen können ganz verschieden sein: Bewahrung des persönlichen, des Ehe- und Familienleumunds, versicherungsrechtliche Aspekte, moralisch-ethische oder religiöse Motive, selbst politische Erwägungen
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Aber auch dann, wenn der Selbstmörder derartige Kaschierungen nicht vorhatte, können die Hinterbliebenen aus den genannten Gründen aktiv geworden sein
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Die Enttarnung verschleierter nichtnatürlicher Todesfälle stellt zunächst hohe Anforderungen an die ärztliche Leichenschau, die leider allzu häufig diesem Anspruch nicht gerecht wird. Zum anderen erfordert die Latenzaufdeckung ein gewissenhaftes kriminalistisches Vorgehen, das – wie die Praxis zeigt – weder Staatsanwaltschaft noch Polizei in jedem Falle gewährleisten
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Besonders prekär ist die Situation bei den tödlichen Verkehrsunfällen. Man weiß nicht, hinter wievielen von ihnen sich Selbstmorde verbergen, und so müssen wir uns mit Annahmen begnügen. Nach anfangs der 70er Jahre veröffentlichten amerikanischen Studien schätzt man, daß jeder siebente bis achte tödliche Verkehrsunfall ein Selbstmord ist.
Bei allen kritischen Einwänden, ob diese Zahlen die Realität widerspiegeln oder nicht, dürfte es wohl keinen ernsthaften Zweifel daran geben, daß die Zahl der als tödliche Verkehrsunfälle verschleierten Suizide wesentlich höher ist, als man zu vermuten geneigt ist. Polizeiliche Pressemitteilungen, wie „Aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und gegen ein Hindernis gefahren“ oder „Die Beherrschung über das Fahrzeug verloren“, „Fußgänger beim unaufmerksamen Überqueren der Fahrbahn von Fahrzeug erfaßt“, „Geisterfahrer verursacht Verkehrsunfall“, „Beim Überholen Frontalzusammenstoß mit anderem Fahrzeug“, sind dafür wichtige Indizien
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Aber auch das von namhaften Forensikern mit Bitternis erhobene Postulat, sich endlich intensiver den jährlich etwa 2 000 unentdeckten, vorsätzlichen Tötungen zuzuwenden, macht den Umfang der Probleme deutlich. Inzwischen haben manche Fachleute längst resigniert, weil sie der bissigen These, „wenn nachts auf den Gräbern der Ermordeten eine brennende Kerze stehen würde, wäre jeder Friedhof taghell erleuchtet“, nichts entgegensetzen können
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Freilich: Selbst eine präzise statistische Bewertung verschleierter nichtnatürlicher Todesfälle erfaßt nur den geringen Teil der zufällig oder durch Ermittlungstätigkeit aufgedeckten Sachverhalte. Eine Analyse des weitaus größeren Teils der im Dunkelfeld liegenden Fälle ist praktisch nicht möglich. So müssen wir uns auf Vermutungen beschränken, auch wenn sie nur vage Zustandsbilder vermitteln. Jedoch: Sie sind der einzige Wegweiser durch das Dickicht der unbekannten Verbrechen
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Anhang
Erläuterungen wichtiger Fachbegriffe und Abkürzungen
ABV – Abschnittsbevollmächtigter der Volkspolizei, entspricht etwa dem heutigen Kontaktbereichsbeamten
Adenom – meist gutartige Geschwulst
ADH-Methode – Alkoholdehydrogenase-Methode, Untersuchungsverfahren zur Bestimmung von Blutalkohol
ADN – Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst, Nachrichtenagentur der DDR
Affektstraftat – Straftat im Ergebnis unkontrollierter motorischer Reaktion bei reduzierter rationaler Kontrolle
Alibi – nachgewiesene Abwesenheit von einem kriminalistisch bedeutsamen Ereignisort zur Ereigniszeit
Alibiüberprüfung – kriminalistische Ermittlungshandlung zur Feststellung der Angaben zu einem
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