Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren
oder auf einem beliebigen Gegenstand erscheinen, zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern.
14. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
14.1 Diese Vereinbarung tritt am Tag Ihrer einleitend beschriebenen Annahme dieser Geschäftsbedingungen in Kraft und bleibt solange in Kraft, bis eine der Parteien den Vertrag aus beliebigem Grund und zu jedem beliebigen Zeitpunkt mit einer Frist von 7 Tagen kündigt. Das Recht beider Parteien zur Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
14.2 Nach jeder Kündigung dieses Vertrages:
a) wird Google die Bereitstellung des Service einstellen und Sie werden alle Vervielfältigungen des GATC, die sich in Ihrem Besitz befinden, löschen und Google innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem Wirksamwerden der Kündigung oder Beendigung erklären, dass die Löschung durchgeführt wurde. Unterbleibt die Entfernung des GATC (oder ein Teil davon) von Ihrer Site bzw. die darauf bezogene Erklärung innerhalb der drei (3) Werktage nach dem Wirksamwerden der Kündigung oder Beendigung, ist Google berechtigt, das nach dieser Vereinbarung anfallende Entgelt für die Dauer und bis zu dem Zeitpunkt zu verlangen, an dem der GATC von der Site entfernt wird; und
b) haben Sie keinen Anspruch auf die Rückerstattung irgendeines Nutzungs- oder sonstigen Entgeltes; und
c) werden (i) sämtliche offenen Forderungen für bis zum Datum des Wirksamwerdens der Kündigung geleisteten Service, und (ii) sonstige nicht bezahlte Zahlungsverpflichtungen, die innerhalb der Restlaufzeit dieser Vereinbarung fällig werden, sofort und insgesamt fällig; und
d) werden sämtliche bisherigen Reports und Daten nicht weiter zur Verfügung gestellt, es sei denn, Sie und Google schließen einen schriftlichen Vertrag über den Austausch und die Übertragung dieser Daten.
15. ÄNDERUNGEN DER BEDINGUNGEN
Google behält sich das Recht vor, Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung (oder der Policies, auf die im Rahmen dieser Vereinbarung Bezug genommen wird und die den Service betreffen) jederzeit dadurch zu ändern, dass die neue Vereinbarung unter http://www.google.com/analytics (oder jeder anderen URL, die Google nachfolgend zu diesem Zweck benennt) abrufbar gemacht wird und Sie über die neue Vereinbarung in Kenntnis gesetzt werden, jeweils vorausgesetzt, dass die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von Google für Sie zumutbar sind. Setzen Sie die Benutzung des Service nach der Inkenntnissetzung fort, gilt dies als Erklärung der Annahme der Änderungen, sofern Sie sich zu den Änderungen innerhalb einer von Google gesetzten, zumutbaren Frist nicht ausdrücklich erklärt haben und sofern Google Sie auf die vorgesehene Bedeutung der fortgesetzten Benutzung besonders hinweist. Diese Ziffer 15 gilt nicht, soweit von den Änderungen Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung betroffen sind.
16. VERSCHIEDENES, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Mit Ausnahme der Entgeltverpflichtungen ist keine der Parteien verantwortlich für Nichtleistungen oder verspätete Leistungen einer nach dieser Vereinbarung geschuldeten Leistung, sofern die Nichtleistung oder Verspätung auf Umständen beruht, die jenseits der zumutbaren Einflussnahme durch die jeweilige Partei liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Risiken der höheren Gewalt, Krieg, Terrorismus, Bürgerkrieg, staatlichen und gerichtlichen Anordnungen, Änderungen des anwendbaren Rechts, Störungen im Internet oder in sonstigen Formen der Datenübertragung, Arbeitskampf oder bei Pflichtverletzungen, Nichtleistungen oder Verspätungen durch die jeweils andere Partei, die der Erfüllung der Verpflichtung nach dieser Vereinbarung entgegenstehen.
Diese Vereinbarung enthält sämtliche Abreden zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und ersetzt alle vorherigen Verträge oder Abreden gleich welcher Art zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
Die Nichtgeltendmachung oder verspätete Geltendmachung eines Rechtes oder eines Rechtsmittels nach dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht des Rechts oder Rechtsmittels und keinen Verzicht irgendwelcher sonstiger Rechte oder Rechtsmittel dar; die einzelne oder teilweise Ausübung irgendeines Rechtes oder Rechtsmittels nach dieser Vereinbarung steht der weiteren Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln nach dieser Vereinbarung nicht entgegen. Die Rechte und Rechtsmittel, die in dieser Vereinbarung
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