Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren
Google bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Kundendaten die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (zusammen„technische und organisatorische Maßnahmen“). Im Rahmen der Vereinbarung stellt der Kunde Google keine Datenträger zur Datenspeicherung zur Verfügung.
4.3.2 Sie erklären, dass sie personenbezogene Kundendaten (soweit vorhanden) nur zu dem Zweck erheben, um nachvollziehen zu können, wie Besucher Ihre Website nutzen, und um Berichte über die Website-Aktivität zusammenzustellen.
4.3.3 Sie nehmen einverständlich zur Kenntnis, dass (a) die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Google im Rahmen der Beschreibungen in Anlage 2 nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen und entsprechend dem technischen Fortschritt entwickelt werden, um die Sicherheit zu erhöhen, und (b) nach erfolgter IP-Maskierung Kopien von Kundendaten, insbesondere Sicherungskopien, aggregierte Daten und Cache-Kopien erforderlich sind, um den Dienst bereitzustellen.
4.4 Sonstige Pflichten: Google hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags folgende Pflichten:
Bestellung – soweit gesetzlich vorgeschrieben – eines Datenschutzbeauftragten.
Die Durchführung der Auftragskontrolle mittels regelmäßiger Prüfungen durch Google im Hinblick auf die Vertragsausführung bzw. -erfüllung, insbesondere Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Maßnahmen zur Durchführung des Auftrags.
4.5 Wenn Google der Ansicht ist, dass eine Ihrer Weisungen gegen die Vorschriften des BDSG oder andere Vorschriften über den Datenschutz verstößt, hat Google Sie unverzüglich darauf hinzuweisen. Google teilt Ihnen unverzüglich Verstöße von Google oder der bei Google beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in dieser Vereinbarung getroffenen Festlegungen mit, soweit diese im Zusammenhang stehen mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung.
4.7 Kundendaten werden von Google erfasst und gespeichert. Die Speicherung erfolgt nach der IP-Maskierung. Die von Ihnen aktivierte IP-Maskierung erfolgt stets und erfolgt in der Regel auf Servern innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Google ist an die US Safe Harbor-Grundsätze zum Schutz der Privatsphäre gebunden. Für weitere Informationen über die Safe Harbor-Vereinbarung und Googles Registrierung besuchen Sie bitte die Website des US-Handelsministeriums.
5. Kontrollrechte und Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
Um Ihnen eine Auftragskontrolle und insbesondere eine Überprüfung der bei Google getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn und regelmäßig während der Datenverarbeitung zu ermöglichen, wird Google einen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellten Prüfbericht bereithalten und Ihnen auf entsprechende Anfrage das jeweils aktuellste Exemplar zur Verfügung stellen. Der Prüfbericht wird mindestens alle 24 Monate erneuert.
6. Unterauftragnehmer
6.1 Unbeschadet der Ziffer 16 der Analytics-Bedingungen und vorbehaltlich der folgenden Ziff. 6.2 darf Google ohne Ihre Genehmigung keine Dritten mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Kundendaten beauftragen („Unterauftragsdatenverarbeiter“).
6.2 Unbeschadet von Ziffer 6.1 ist Ihre Genehmigung nicht für solche Unterauftragsverhältnisse erforderlich, die die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Kundendaten durch mit Google im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen („verbundene Unterauftragsdatenverarbeiter“) beinhaltet, vorausgesetzt, dass Google: (a) gewährleistet, dass die verbundenen Unterauftragsdatenverarbeiter, die sich aus dieser Anlage ergebenden Pflichten Googles erfüllen und (b) die volle Haftung (gemäß Ziff. 12 der Analytics-Bedingungen) gegenüber dem Kunden für die Handlungen und/oder Unterlassungen der betreffenden verbundenen Unterauftragsdatenverarbeiter so übernimmt, als seien diese Handlungen von Google selbst begangen worden.
6.3 Soweit Unternehmen, die für Google Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Services erbringen, keine Unterauftragsdatenverarbeiter sind, wird Google angemessene Anstrengungen unternehmen, sich bei solchen Lieferanten von Nebenleistungen im Hinblick auf die Datensicherheit
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