Google Analytics - Implementieren Interpretieren Profitieren
vorgesehen sind, können kumulativ geltend gemacht werden und schließen gesetzliche Rechte und Rechtsmittel nicht aus.
Die Unwirksamkeit, Gesetzeswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit irgendeiner der Bestimmungen dieser Vereinbarung hat keine Auswirkung auf die Fortgeltung der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder in Teilen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Google an Dritte abtreten oder in sonstiger Weise übertragen; Google darf die schriftliche Zustimmung nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigern oder verzögern. Google ist berechtigt,nach eigenem Willen Dritte bei der Leistungserbringung einzuschalten oder Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder in Teilen auf Dritte zu übertragen. Diese Vereinbarung soll den Rechtsnachfolgern oder Abtretungsempfängern der Parteien zugute kommen und für diese verbindlich sein.
Die folgenden Vertragsklauseln dieser Vereinbarung sollen über die Beendigung der Vereinbarung hinaus Bestand haben: 3, 4.2, 5, 8, 9, und die Klauseln 11 bis 16 einschließlich.
Diese Vereinbarung begründet zwischen den Parteien keine Gesellschaft, Arbeitsgemeinschaft oder ein sonstiges gemeinschaftliches oder gesellschaftsähnliches Unternehmen gleich welcher Art. Aus dieser Vereinbarung folgt kein Recht der Parteien zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der jeweils anderen Partei. Keine der Parteien ist befugt, die jeweils andere Partei vertraglich zu verpflichten oder Verbindlichkeiten gegen die andere Partei in irgendeiner Weise und für irgendeinen Zweck zu begründen.
Alle Anzeigen und sonstigen Erklärungen nach dieser Vereinbarung sind auf postalischem Wege, Luftpost oder Kurier an das Legal Department mit der Adresse Google, Belgrave House, 76 Buckingham Palace Road, London SW1W 9TQ zu senden und gelten als wirksam mit Zugang. Anzeigen und sonstige Erklärungen von Google gegenüber Ihnen können per elektronische Post (Email) an die von Ihnen angegebenen E-Mailadressen erfolgen.
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); soweit dies gesetzlich zulässig ist, vereinbaren die Parteien ferner, dass für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung das Landgericht Hamburg ausschließlich zuständig ist.
Anlage 1 – Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung
Diese Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung ergänzen die Allgemeinen Google Analytics Bedingungen („Analytics-Bedingungen“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Regelungen und den Analytics-Bedingungen gehen diese Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung vor.
1. Definitionen
1.1 Begriffe in Großbuchstaben, die verwendet, jedoch in dieser Anlage 1 nicht definiert werden, kommt die ihnen in den Analytics-Bedingungen zugewiesene Bedeutung zu. In dieser Anlage 1 gilt Folgendes, sofern nicht anders angegeben:
„Erheben“ hat die in § 3 Abs. 3 BDSG definierte Bedeutung.
„Personenbezogene Kundendaten“ bedeutet jede Art von Kundendaten bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt und die Google im Rahmen der Vereinbarung erhebt, verarbeitet oder nutzt.
„Weisung“ bedeutet alle Anweisungen, die Sie Google erteilen und mit denen Sie Google zur Ausführung einer bestimmten Handlung in Bezug auf personenbezogene Kundendaten auffordert
„IP-Maskierung“ bezeichnet die Funktion mithilfe derer Sie Google anweisen können, das letzte Oktett der IP-Adressen Ihrer Websitebesucher zu löschen.
„Verarbeitung/Verarbeiten personenbezogener Daten“ hat die in § 3 Abs. 4 BDSG geregelte Bedeutung.
„Nutzung/Nutzen personenbezogener Daten“ hat die in § 3 Abs. 5 BDSG geregelte Bedeutung.
2. Allgemeines
2.1 Diese Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung finden nur Anwendung, soweit (a) die Ihnen von Google erbrachten Services die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beinhalten und (b) Sie für Ihre gesamte Website und sämtliche Besucher Ihrer Website die IP-Maskierung verwenden.
2.2 Gegenstand des Auftrags, Umfang, Art und Zweck der Datenerhebung, Verarbeitung oder Nutzung, Kreis der Betroffenen und Art der Daten:
2.2.1 Gegenstand der Auftrags: Google stellt Ihnen den Service wie in dieser Vereinbarung beschrieben zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung unter
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