Gorch Fick - Lustige Geschichten aus der Bundeswehr
zur Hoffnung«
MUFFEX – Einschüchterungsversuch
GNOMEX – Zwergenaufstand
SCHRAPPEX – Hubschrauberübung
BISEX – Zwei-Parteien-Übung
UIUIUIEX – Wasndatfürne-Übung
TUERKEX – Besichtigung
OLIVEX – Eigene Übung
MOULINEX – Schnitzeljagd
MISTREX – Scheißübung
KNALLEX – Gut hörbare Übung
PRALLEX – Nachschubübung für Flüssigstoffe
PISSEX – NATO-Alarm
TIPPEX – Schreibmaschinenübung
HOPPEX – Übung der Kavallerie
ANDEX – Leerübung
PERPLEX – Übungsname nicht bekannt
ESSEX – Mittagspause
EIDEX – Amphibische Übung
ROLLEX – Marschübung, zeitlich befristet
KOMPLEX – Schwierige Übung
BULLEX – Polizeiübung
SLOIPEX – Auch ’ne schöne Übung
SOLEX – Einzelübung
HOPPUNDEX – Einmalige Übung
INDEX – Verbotene Übung
HALBSEX – 30 Minuten nach 5
SIMPLEX – Einfache Übung
AFTERSEX – Möglw. Konkurenzprodukt zu »After Eight«
DOMEX – Feldgottesdienst
PENISEX – Stabsübung
SAMEX – Fruchtbarkeitsritus
VOLTEX – Stromversorgungsübung für OPZ
MINIPENICONDOMEX – Kleine Stabsrahmenübung
GRZIMEX – Affentheater
RITUALE
Ein Ritual (stammt vom Lateinischen »ritualis« und bedeutet »dem Brauch entsprechend«) ist eine nach vorgegebenen Regeln ablaufende, meist formelle und oft sehr feierlich-festliche Handlung mit hohem Symbolgehalt. Beim Bund sind einige wundervolle Rituale anzutreffen. Hier eines davon ...
Das Maßband-ZDv.
§ 1 Anwendungsbereich.
1. Diese zentrale Dienstverordnung gilt für den militärischen Bereich der Bundeswehr. Sie kann auch in außermilitärischen Bereichen angewendet werden.
§ 2 Definition
1. Die verbleibende persönliche Dienstzeit (Restdienstzeit) wird in ganzen Kalendertagen gezählt und angegeben, die sogenannte Lage.
2. Die Bruttolage (BL) bezeichnet die verbleibende Restdienstzeit einschließlich aller dienstfreien Tage und ohne Abzug von Urlaubstagen.
3. Die Nettolage (NL) bezeichnet die verbleibende Restdienstzeit abzüglich aller dienstfreien Tage und Urlaube.
4. Lageschilder sind aus Metall gefertigte Schilder gelber Farbe. Sie tragen die Ziffern 0 bis 9 in möglichst großer, schwarzer Schrift.
5. Als »schlechterlagig« werden Personen bezeichnet, deren Lage größer als die eigene ist. Analog werden Personen als »besserlagig« bezeichnet, deren Lage kleiner als die eigene ist. Als »gleichlagig« werden Personen bezeichnet, deren Lage gleich der eigenen ist.
§ 3 Messen und Anzeigen der eigenen Lage
1. Dem letzten Kalendertag der eigenen Dienstzeit (Tag der Dienstausscheidung bei BL, letzter Diensttag bei NL) ist die Zahl 0 zugewiesen. Beginnend mit dem Tag der Dienstausscheidung wird jeder Kalendertag bis zum aktuellen Tag aufsteigend ab 0 nummeriert. Die Nummer des aktuellen Datums gibt die jeweilige Lage in Lagetagen an.
2. Jeder ehrenhafte Reservist ist verpflichtet, ab BL 150 ein der Waffengattung entsprechendes Maßband zu besitzen. Das Erreichen der BL 150 wird mit einer Biertaufe gefeiert.
3. Nach der Biertaufe befindet sich das Maßband im Spind, frei hängend.
4. Jeder Maßbandträger hat eine Maßband-ZDv bei seinem Dienstausweis mitzuführen.
5. Jeder gleich- oder besserlagige Soldat konfisziert sofort alle unbeaufsichtigten Maßbänder.
6. Über NL 50 wird die Lage in BL gezählt und das Maßband aufgerollt, mittels einer Maßbandkette am Mann getragen.
7. Ab NL 50 wird die Lage in NL gezählt darf offen getragen werden und zur Auspeitschung Schlechterlagiger benutzt werden.
8. Ab NL 10 sind die jeweils abgetrennten Abschnitte des Maßbands feierlich zu verbrennen.
9. Ab NL 9 wird die NL zusätzlich mittels Lageschildern angezeigt. Die NL ist insbesondere dadurch deutlich zu machen, dass das jeweilige Lageschild Schlechterlagigen, insbesondere Vorgesetzten, vor die Füße geworfen wird.
10. Bei nichtreservistenmäßigem Verhalten wird der Soldat aus dem Kreis der ehrenhaften Reservisten ausgeschlossen.
§ 4 Auskunftspflicht
1. Der Maßbandbesitzer muss jederzeit seine aktuelle Lage wissen.
2. Bei jeder Gelegenheit ist den Schlechterlagigen die Lage auf beliebige Art zu zeigen. Hierbei ist der Maßbandbesitzer sich der Wirkung seiner Lage bewusst. Dies gilt insbesondere für Personen, die Lageschilder verwenden dürfen.
3. Sollte der Maßbandbesitzer einmal verzweifelt sein, sucht er Trost bei seinem Maßband.
§ 5 Handhabung des Maßbandes
1. Ab BL 149 ist das Maßband ein- und abzureißen. Einreißen zwischen 11.45 Uhr und 12.00 Uhr (freitags zwischen 08.45 Uhr und 09.00 Uhr),
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