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Irgendwas mit - Tieren

Irgendwas mit - Tieren

Titel: Irgendwas mit - Tieren Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Katrin Gerboth
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Arbeit beginnt mit der Auswahl geeigneter Zuchttiere, der Versorgung der trächtigen Säue, der Überwachung der Geburt sowie die Pflege von Mutter- und Jungtieren. Darüber hinaus reinigen Sie Ställe, entsorgen die Abfallprodukte und übernehmen verwaltungstechnische Arbeiten. Einsatzorte sind z.B. landwirtschaftliche Schweinezuchtbetriebe, Betriebe zur Ferkelerzeugung oder Schweinemästereien, Besamungsstationen oder Lehr-, Versuchs-/Forschungsanstalten.
    Der Umgang mit starken Gerüchen, Desinfektionsmitteln oder tierischen Ausscheidungen bereitet Ihnen keine Probleme und Sie können sich neben der körperlichen Arbeit gut auf das Bedienen von technischen Geräten und Anlagen einlassen.
    U ND WIE WEITER ALS T IERWIRT / IN ? Wer sich für eine Fortbildung entscheidet, finden ein breites Betätigungsfeld, ob in der Tierhaltung, der Tierzucht, Agrartechnik bis hin zur Ökologischen Landwirtschaft. Auch Fortbildungen als Techniker oder Meister kommen in Frage oder Sie können ein Studium der Agrarwirtschaft, Biologie oder der Landschaftsökologie anschließen.

1.2 Ausbildungen nach § 66 BBiG (§ 42m HwO) für behinderte Menschen
    § 66 BBiG/42m HwO eröffnen Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Beruf absolvieren können(grundsätzlich sollen alle Menschen mit Behinderung, gemäß § 64 BBiG in anerkannten Berufen ausgebildet werden).
    Entscheidend für die Feststellung der Notwendigkeit einer Ausbildung nach § 66BBiG/42m HwO ist der individuelle Förderbedarf. Eine Beeinträchtigung z.B. der individuellen Lernfähigkeit kann dazu führen, dass die Lernanforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufes nicht bewältigt werden können.
    Um diesen jungen Menschen dennoch eine Ausbildung zu ermöglichen, schuf der Gesetzgeber besondere Regelungen nach § 66 BBiG/ 42m HwO . Hier heißt es im Absatz: ;;Für behinderte Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die Ausbildungsinhalte sollten unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen.“
    Im Bezug auf Tätigkeit mit Tieren kommen dabei folgende Ausbildungen nach § 66BBiG(§ 42m HwO) in Frage (Berufsbezeichnungen unterschiedlich ja nach zuständiger Stelle).
Werker/in in der Pferdewirtschaft
    W AS ? Werker in der Pferdewirtschaft versorgen und pflegen Pferde. Dazu gehört das Füttern und Tränken der Tiere, sowie das Reinigen, durch entsprechende Hufpflege oder das Striegeln des Felles. Dabei achten sie stets darauf, dass die Pferde gesund sind und kümmern sich um ausreichende Bewegung. Vor dem Reiten bereiten sie das Zaumzeug vor, satteln die Tiere und sorgen nach dem Reiten für deren Aufbewahrung. Außerdem halten sie den Stall und die Ausrüstung sauber.
    W O ? Werker in der Pferdewirtschaft arbeiten vor allem auf Gestüten und Reiterhöfen, können aber auch bei Reitschulen und landwirtschaftlichen Betrieben mit Schwerpunkt Pferdewirtschaft Arbeit finden.
    W ER ? Als Voraussetzung gilt zuvorderst die Freude im Umgang und in der Pflege mit Pferden. Eignungen körperlicher Natur sollten vorhanden sein und werden letztlich durch die Agentur für Arbeit festgestellt. Ein spezieller Bildungsabschluss ist nicht erforderlich.
    W IE ? Werker/in für die Pferdewirtschaft ist ein landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung, nach § 66 BBiG/§ 42m HwO , an Berufsschulen oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wird in Vollzeitform durchgeführt und beinhaltet einen beruflichen und einen berufsübergreifenden(allgemein bildenden) Lernbereich.

1.3 Ausbildungsberufe an Berufsfachschulen
    Berufsfachschulen (BFS) sind berufsbildende Schulen mit Vollzeitunterricht von mindestens einem Jahr. Zeitliche Unterschiede gibt es je nach Berufsabschluss und Bundesland. Es werden allgemeine und fachbezogene Lerninhalte vermittelt mit dem Ziel der Berufsvorbereitung oder eines anerkannten Berufsabschlusses.
    In den einzelnen Bundesländern werden

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