Jede Dunkle Nacht Hat Ein Helles Ende
vorwärts zu gehen. Überlegen Sie also, was Sie mit der Zeit anfangen wollen, die Ihnen auf der Erde bleibt:
Was möchten Sie tun?
Was in Ihrem Leben möchten Sie verändern?
Wollen Sie sich beruflich verändern?
Wo wollen Sie leben?
Wollen oder müssen Sie umziehen?
Wie soll Ihr Umfeld aussehen?
Mit wem möchten Sie Gemeinschaft haben?
Wer sollen Ihre Freunde sein?
Was wollten Sie schon immer einmal tun?
Wie sollte sich Ihr Leben weiterentwickeln?
Was wünschen Sie sich und welche Erwartungen haben Sie?
Was können Sie tun, um Ihr künftiges Leben so zu gestalten, wie Sie es sich vorstellen?
Entwerfen Sie einen Stufenplan für Ihre Zukunft:
Stufe: 3 Tage
Stufe: 3 Wochen
Stufe: 3 Monate
Stufe: 3 Jahre
Rückzug und Vorstoß im Wechsel
Suchen Sie sich regelmäßig Auszeiten oder wenigstens Momente, in denen Sie sich zurückziehen und Energie sammeln können. Nutzen Sie die schöpferischen Pausen und malen Sie immer wieder in Ihrem Inneren Bilder Ihres künftigen Lebens. Begraben Sie auf keinen Fall Ihre Träume. Suchen und erwarten Sie neue. Sie sind ein einzigartiger Mensch und haben einzigartige Begabungen. Ihnen ist ein Leben geschenkt, Ihr eigenes, für das Sie Verantwortung tragen. Suchen Sie die Menschen, die auf Sie warten und Sie brauchen. Ihre Liebe und Zuwendung sind gefragt wie eh und je.
Zukunftsthema: Ihr eigener Tod
Eines Tages werden wir sterben – jeder von uns. Das ist die bittere Wahrheit. Aber haben Sie sich schon einmal mit diesem Gedanken wirklich konkret und im Ernst vertraut gemacht? Meist scheint der Tag des Todes irgendwo in nebliger Ferne zu liegen, auf jeden Fall weit weg. Selbst wenn Sie bereits sehr alt oder schwerkrank sein sollten, weichen Sie vielleicht dem Gedanken an Ihr eigenes Sterben lieber aus. Es fällt nicht leicht, sich auf den Tod vorzubereiten, aber es ist nützlich, die Scheu davor zu verlieren und die letzten Dinge so zu regeln, wie Sie es möchten.
Testament
Sie können ein öffentliches Testament errichten, das Sie – offen oder auch verschlossen – bei einem Notar hinterlegen oder mit dessen Hilfe schreiben. Es wird dann beim Nachlassgericht amtlich verwahrt. Oder Sie verfassen ein privatschriftliches Testament und sorgen selbst für dessen Aufbewahrung und Auffindbarkeit. Beide Formen sind gültig und verbindlich. Ein privatschriftliches Testament muss komplett in Handschrift verfasst sein. Es muss mit Ort und Datum sowie Ihrer üblichen Unterschrift versehen sein. Vieles ist zu bedenken und zu entscheiden:
Wer soll was erben?
Welche Pflichtteile sind zu berücksichtigen?
Wollen Sie Teile des Vermögens jemandem unter bestimmten Bedingungen vermachen? Sie können etwa zur Auflage machen, dass der Erbe für die Pflege Ihres Grabs sorgen muss.
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, wer kann oder soll sich im Ernstfall um sie kümmern?
Haben Sie Haustiere? Was soll aus ihnen werden?
Möchten Sie einen Teil Ihres Nachlasses für einen guten Zweck spenden oder eine Stiftung gründen?
Nachlassregelung
Erstellen Sie eine Liste Ihrer Vermögenswerte, also der nennenswerten dinglichen Besitztümer sowie Konten, Versicherungen, Beteiligungen, Forderungen et cetera. Listen Sie ebenso Ihre Schulden oder offenen Verpflichtungen wie Kredite und Hypotheken auf. Heften Sie alle einschlägigen Unterlagen, Policen, Akten und Verträge in einem Ordner ab und unterrichten Sie Personen Ihres Vertrauens darüber, wo sich dieser Ordner befindet.
Verfügungen und Vollmachten
Eine Patientenverfügung kommt in Betracht, wenn Sie für Ihren eigenen eventuellen Krankheits- oder Pflegefall nichts dem Zufall überlassen, sondern vorher bestimmen wollen, wer in welcher Weise und in welchem Ausmaß Ihre Interessen vertreten soll. Außerdem können Sie darin festlegen, wie und in welchem Umfang Sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen beziehungsweise ablehnen möchten. Zu einer Patientenverfügung gehört möglichst auch die Vorsorgevollmacht für den Fall, dass Sie in eine Situation geraten, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Für beide Arten von Verfügungen gibt es Vordrucke und Textbausteine, die Sie beispielsweise vom Bundesjustizministerium oder den Verbraucherzentralen beziehen können. Auch Ihr Hausarzt kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen. Er kann Sie außerdem beraten und die Verfügung mitunterschreiben, um die medizinische Beratung zu bestätigen.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung sollte immer persönlich und individuell abgefasst sein. Setzen Sie
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