Kleine Freiheit vor der Haustuer
sie nur zur falschen Zeit am falschen Ort sind, auch ohne dass sie einem Wildtier nachstellen. Nur wenige Bundesländer, wie beispielsweise Rheinland-Pfalz oder Hessen, haben andere Regelungen. Hier ist außerdem von einem Abschuss abzusehen, wenn andere Mittel ausreichen, um die Katze vom Wild zu verscheuchen.
Nicht nur der Jäger, auch die Katze geht im Wald ihrer Leidenschaft nach. (Foto: Shutterstock.com/Vishnevskiy Vasily)
Nicht nur durch den Abschuss auf freiem Feld, auch durch sogenannte Lebendfallen können Katzen bei ihren Streifzügen in Gefahr geraten. In diesen sollen nachtaktive Tiere wie Fuchs, Dachs und Marder gefangen werden, die dem Jäger sonst nur sporadisch vor die Flinte laufen. Allerdings sind auch Katzen gern nachts unterwegs und können unter Umständen in eine dieser Fallen geraten. Was mit den auf diese Weise gefangenen Tieren im Anschluss passieren darf, ist wiederum vom jeweiligen Bundesland abhängig. In vielen Fällen gibt es in dem entsprechenden Gesetz keine Aussage dazu. Manche Bundesländer erlauben eine Tötung des gefangenen Haustiers, andere nicht oder nur, wenn auf zumutbare Weise kein Besitzer ausfindig gemacht werden kann.
Kontakt aufnehmen
Wohnt man in der Nähe eines Jagdreviers, sollte man unbedingt Kontakt zum zuständigen Jäger aufnehmen. Wenn man ihm erklärt, dass man der eigenen Katze Freigang ermöglichen möchte, wird man leicht erfahren, welche Einstellung er zum Abschuss von Haustieren hat. In den meisten Fällen wird man seine Katze danach wohl unbesorgt ins Freie lassen können – oder muss sich im Zweifelsfall damit abfinden, dass Freigang in dieser Gegend nicht möglich ist.
Extra: Verwilderte Hauskatzen
Eine Katze, die in geeigneter Umgebung Freigang genießen und sich nach einem spannenden Jagdausflug auf dem heimischen Sofa zusammenrollen kann, führt ein glückliches Leben. Ganz anders sieht das jedoch bei frei laufenden Katzen aus, die kein Zuhause haben – das sind in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen Tiere, Tendenz aufgrund hoher Fruchtbarkeit steigend. Anders als die Europäische Wildkatze handelt es sich hierbei nicht um Wildtiere, sondern um ehemalige Haustiere, die auf menschliche Hilfe angewiesen sind und in freier Wildbahn eher schlecht als recht überleben.
In Deutschland leben schätzungsweise zwei Millionen verwilderte Hauskatzen. (Foto: Shutterstock.com/vicspacewalker)
Scheu und verwahrlost
Im Gegensatz zu Freigängerkatzen erkennt man einen herrenlosen Streuner vor allem an seiner schlechten gesundheitlichen Verfassung. Da wild geborene Tiere recht scheu sind und sich nur ungern in der Nähe von Menschen aufhalten, bekommt man sie selten zu Gesicht. Manche Tiere, die früher in menschlicher Obhut gelebt haben, schließen sich jedoch relativ leicht wieder dem Menschen an. Diese Katzen können leicht mit entlaufenen Wohnungskatzen oder verirrten Freigängern verwechselt werden. Deshalb sollte man die Fundkatze unbedingt melden und beispielsweise über Tasso oder das nächste Tierheim versuchen, einen möglichen Besitzer ausfindig zu machen.
Hilfe durch und für den Tierschutz
Wer einen oder mehrere scheue Streuner entdeckt, kann sich beispielsweise an einen Tierschutzverein wenden, der häufig Kastrationsprojekte finanziert, um das Elend der wilden Hauskatzen etwas einzudämmen. Schließlich können Katzen zwei- bis dreimal im Jahr Nachwuchs zur Welt bringen, der dann seinerseits mit einem halben Jahr wieder geschlechtsreif wird. Tierschützer kommen häufiger mit wild lebenden Katzen in Kontakt und haben meist die nötige Erfahrung, um den Tieren zu helfen, ohne sie unnötig zu verschrecken.
Wer sich um die Gesundheit wild lebender Katzen kümmert, schützt damit auch die von Freigängern. (Foto: Shutterstock.com/Pavel Vakhrushev)
Aber auch die Tierschutzvereine stoßen aufgrund knapper Kassen und der großen Anzahl von Streunerkatzen schnell an ihre Grenzen und benötigen Hilfe von außerhalb. Dies kann mit Geldspenden, aktiver Mithilfe oder eigenem Engagement geschehen. So verleihen sehr viele Tierschutzvereine Katzenfallen, mit denen man streunende Katzen einfangen kann. Nachdem man sich überzeugt hat, dass es keinen Besitzer zu diesem Tier gibt, kann man die Katze auf eigene Kosten zur Kastration und medizinischen Behandlung bringen. Die kastrierten Tiere werden in der Regel nach dem Eingriff an der Fundstelle wieder ausgesetzt, da viele von ihnen nicht mehr vermittelbar sind. Doch das ist nur der erste Schritt,
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