Kleine Freiheit vor der Haustuer
Tiere auf dem eigenen Grundstück geduldet werden müssen.
In vielen Fällen hängt die Entscheidung des Gerichts davon ab, in welcher Gegend man wohnt. In der Großstadt wird das Urteil zugunsten des sich gestört fühlenden Nachbarn ausgehen. In Vororten und auf dem Land jedoch gehören Katzen zum Leben dazu und müssen normalerweise im üblichen Rahmen geduldet werden. Doch auch hier sind der Katzenhaltung Grenzen gesetzt. Denn sobald aus zwei Katzen eine große Schar von Tieren wird, die nicht nur ab und an einmal in Nachbars Garten vorbeischauen, sondern diesen als dauerhaften Aufenthaltsort betrachten, ist auch hier mit Einschränkungen zu rechnen, falls der Streit vor Gericht ausgetragen wird.
Nicht alles ist erlaubt
Dass Katzen in ländlichen Gegenden zum Ortsbild gehören und dementsprechend auch häufig auf fremden Grundstücken anzutreffen sind, heißt noch lange nicht, dass sie dort tun dürfen, was sie wollen. Katzenkot gehört zwar im normalen Maß dazu, regelmäßiges Eindringen in Häuser oder durch die Katze verursachte Schäden müssen aber nicht hingenommen werden. Hier gilt es als Katzenhalter so früh wie möglich einzuschreiten und seiner Samtpfote Grenzen aufzuzeigen – auch wenn das oft nicht ganz einfach ist. Schließlich lassen sich die eigensinnigen Vierbeiner im Freigang nur schwer kontrollieren. Zwar kann man auf gutmütige Nachbarn oder einen positiven Gerichtsbeschluss hoffen. Fällt dieser aber negativ aus, muss schnell gehandelt werden, um die Katze von ihren Untaten in fremden Gefilden abzuhalten – eine in kurzer Zeit nicht zu bewältigende Aufgabe.
Zur Entschärfung kritischer Situationen können auch die Nachbarn selbst beitragen, wenn sie denn dazu bereit sind. Dass fremde Katzen nicht gefüttert werden sollten, ist nicht unbedingt jedem klar. Hier muss man gegebenenfalls gesondert darauf hinweisen. Außerdem können Nachbarn mit lautstarkem Verscheuchen oder notfalls mit einer Wasserpistole der Katze den Aufenthalt in ihrem Garten nachhaltig verleiden.
Gut versichert
Hat die eigene Katze einen Schaden verursacht, ist das zumindest in finanzieller Hinsicht kein Grund zum Verzweifeln. Schließlich übernimmt den Ausgleich normalerweise die Haftpflichtversicherung. Ob toter Koi, zerkratztes Autodach oder Bissverletzung – diese Schäden werden durch die eigene Versicherung beglichen. Eine spezielle Halterhaftpflichtversicherung wie etwa beim Hund gibt es für Katzen nicht. Im Zweifelsfall sollte man bei seiner Versicherungsgesellschaft erfragen, ob die Katze mitversichert ist.
Durch Katzen verursachte Schäden werden normalerweise von der Haftpflichtversicherung des Katzenhalters übernommen. (Foto: Shutterstock.com/Anna Jurkovska)
Entgegenkommen zeigen
Während man als Besitzer von Freigängerkatzen mit einer guten Versicherung auf der sicheren Seite ist, haben es die durch Katzen geschädigten Nachbarn oft schwer zu beweisen, welche Katze auf dem Grundstück ihr Unwesen getrieben hat. Denn Samtpfoten begehen die meisten Untaten zu Zeiten, zu denen sie sich nicht gestört fühlen. In der Regel wird man die Katze daher nur selten auf frischer Tat ertappen, und falls doch, hat man normalerweise keine Kamera zur Hand. Ohne Beweise ist es jedoch schwierig bis unmöglich, Schadensersatzansprüche zu stellen. Hat man als Katzenbesitzer daher die Vermutung, dass die eigene Katze als „Täter“ infrage kommt, sollte man um des lieben Friedens willen von sich aus den Schaden begleichen und es nicht auf einen Streit und Antipathien gegenüber der Katze ankommen lassen. Insbesondere dann, wenn andere Lebewesen zu Schaden gekommen sind, sollte man Verständnis aufbringen. Schließlich hängt der Nachbar oft mindestens genauso am eigenen Tier wie man selbst.
Vorsicht, bissig!
Bei unvorsichtigen Menschen kann es immer einmal passieren, dass die Katze kratzt. Im Gegensatz zu den meist ungefährlichen Kratzern können Bisse durch eine Katze sich leicht entzünden und dann sehr gefährlich werden. Falls die eigene Katze häufig zu solchen Ausfällen neigt, sollte man überlegen, ob Freigang in einer Umgebung, in der viele Menschen leben, die richtige Entscheidung für alle Beteiligten ist. Jedoch sehen auch viele Gerichte im Prozessfall eine Mitschuld beim Geschädigten, wenn dieser sich dem Tier aus freien Stücken genähert und es gestreichelt hat. Ein solches Mitverschulden kann die Höhe des Schadensersatzanspruches zwar beeinflussen, haftbar ist man für solche Attacken aber in
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