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Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert

Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert

Titel: Kriminalgeschichte des Christentums Band 07 - Das 13 und 14 Jahrhundert Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karlheinz Deschner
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ließ. Außerdem nutzte der Herrscher die Gelegenheit, Tankreds Familie, der er zuerst großzügige Kapitulationsbedingungen geboten, nach Deutschland zu deportieren. Tankreds Gattin Sibilia und ihre drei Töchter sperrte er im elsässischen Nonnenkloster Hohenburg ein, und den siebenjährigen Sohn Wilhelm III., dem er für seinen Thronverzicht die Grafschaft Lecce und das Fürstentum Capua versprochen, ließ er um sein Augenlicht bringen, ließ ihn entmannen und nach einigen Jahren der Gefangenschaft auf der Feste Hohenems 1198 krepieren.
    »Durch Gottes Gnade«, so konnte nun Heinrich, »der übergroße Sieger zu Wasser und zu Lande«, der Welt verkünden, »besitzen wir das ganze Königreich Sizilien und Apulien in Frieden«. Und Konrad von Querfurt, Bischof von Hildesheim und Würzburg, des Kaisers einstiger Erzieher, schrieb einem Hildesheimer Prälaten: »Jetzt hat die kraftvolle Hand Gottes die kaiserliche Herrschaft so weit ausgedehnt, daß wir das, was wir in der Schule nur aus dunklem Wort vernahmen, von Angesicht zu Angesicht erkannten.« 12
    Auch England war ja durch Richards Gefangennahme ein Lehen des Reiches, ein Heinrich tributpflichtiger Vasallenstaat geworden. Und ebenso sollte Frankreich in eine gewisse Abhängigkeit kommen. Nichts ließ der Kaiser unversucht, um den englischen König zu weiteren Kriegen gegen Philipp II. zu treiben. Und schließlich huldigten ihm auch die Könige von Zypern und Armenien, bisher an Byzanz gebunden, als ihrem Lehnsherrn. 13

Erbreichsplan und »deutscher« Kreuzzug

    Heinrich VI. wollte nun den eroberten Besitz, die Vereinigung des Deutschen Reiches mit dem regnum Siciliae sowie die erbliche Thronfolge seiner Familie, der staufischen Dynastie, durch eine Reichsreform sichern, durch Umwandlung des Wahlkaisertums – wie in den westlichen Monarchien – in eine Erbmonarchie. »Ein neues und unerhörtes Dekret«, so die »Marbacher Annalen«, obwohl die Erhebung eines Sohnes zum Mitkönig weder neu noch unerhört war, ein Projekt, das Heinrich im Frühjahr 1196 auf den Hoftagen in Mainz und Würzburg durchzubringen suchte. Und natürlich sollte ihm derart der von Konstanze am 26. Dezember 1194 in dem kleinen Iesi (bei Ancona) geschenkte Sohn, der nachmalige Kaiser Friedrich II., zugleich in Sizilien und im Römischen Reich auf den Thron folgen. (Zur Demonstration von Schwangerschaft und Legitimität des nach fast zehnjähriger Ehe von der Zweiundvierzigjährigen geborenen Kindes ließ Konstanze sich von ihm in einem Zelt auf dem Marktplatz vor aller Augen entbinden.) Für das regnum Siciliae stand die Nachfolge des Kaisersohnes zwar ohnedies fest, war Sizilien als Erbreich auch vom Papsttum durch das Konkordat von Benevent (1156) anerkannt, der Vertrag nach wie vor gültig. Doch im Reich blieb alles offen, konnten die Großen beim Tod des Kaisers dessen Sohn durch eine Königswahl übergehen.
    Die deutschen Fürsten, die durch eine Verfassungsänderung, durch die Thronfolge nach erbrechtlichen Normen, ihr einflußreiches Wahlrecht verloren hätten, stimmten auf dem Würzburger Hoftag im April 1196 nur unter Drohungen mit Mehrheit zu. Allerdings bekamen sie dafür das Zugeständnis der vollen Erblichkeit ihrer Reichslehen, auch in weiblicher Linie, sowie bei Kinderlosigkeit selbst den Seitenlinien; Landgraf Hermann von Thüringen sicherte sich auch sofort das Erbfolgerecht seiner Tochter. Und gegenüber den Prälaten wollte der Monarch das Spolienrecht preisgeben, die Einziehung der beweglichen Güter der (höheren) Geistlichen nach ihrem Tod.
    Später jedoch widerriefen die Herren, wobei Heinrich anscheinend am Widerstand der Sachsen scheiterte, besonders aber an dem mächtigen Erzbischof von Köln, Adolf Graf von Altena. Seit 1193 war er Nachfolger seines Onkels, Erzbischofs Bruno III. von Berg (wie dann – die bekannte Vetternwirtschaft – ihm selbst, Erzbischof Adolf, Vetter Engelbert von Berg gefolgt ist). Adolf sträubte sich als Führer einer kleinen niederrheinischen Minderheit sofort heftig gegen Heinrichs Vorhaben, auch wenn keine ausdrückliche Stellungnahme des Kirchenfürsten überliefert und umstritten ist, was seine Opposition mehr bestimmte, das Kölner Krönungsprivileg, seine Position als bisheriger Königswähler und -kröner oder die Erhaltung bzw. Wiedergewinnung des fürstlichen Wahlrechts. Jedenfalls lenkte der Staufer auffallend rasch ein, mißlang sein Versuch, das Reich in ein Erbreich umzuwandeln, was auch den politischen Spielraum der Kurie

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