Mord Im Kloster
angefertigte Handschriften – Bibeln, Gebetbücher, zudem noch die Unterhaltungslektüre der Zeit, Heldenepen und Minnelyrik.
Geistliche wirkten andererseits auch »in der Welt«. In erster Linie betreuten sie die Pfarrkirchen, sei es in Dorfgemeinden oder den großen Kirchen der Städte. In den Städten waren an den Kathedralen und Domen nicht einzelne Priester, sondern Priestergemeinschaften tätig, die oft nach einer gemeinsamen Regel – so als Augustiner-Chorherren – lebten. Die Bischöfe und Erzbischöfe sowie die Äbte und Äbtissinnen gehörten dem Hochadel an. Sie hatten zum Teil den Rang von Reichsfürsten mit den entsprechenden Rechten. Hinzu kam die häufige Verquickung von geistlicher und weltlicher Herrschaft. Der Kirchenfürst war dann nicht nur in kirchlichen Fragen Herr über seine Gemeinde, sondern auch Grundherr.
Das Lehnswesen und der Adel
Wenn in einer modernen Darstellung der »Lehnspyramide«, angelehnt an eine bildliche Darstellung im »Sachsenspiegel«, die Bauern sozusagen als Fundament dieses Beziehungsgebildes vorgestellt werden, so entspricht dies nicht den Tatsachen. Denn die Bauern gehörten, ob frei oder unfrei, nicht zum Lehnssystem. Sie konnten keine Lehen nehmen, schon gar nicht Lehen vergeben. Das war das Vorrecht der Herren, des Adels und der hohen Geistlichkeit. Die Bauern gehörten sozusagen zum Lehen dazu, sie waren es, die die Erträge erwirtschafteten, von denen die Herren ihre Kosten und ihren Lebensunterhalt bestritten.
Der Herr war »Grundherr«, was nicht allein den Besitz eines bestimmten Teils an Boden bedeutete, sondern auch Rechte über die Bevölkerung des beherrschten Gebietes umfasste. So übte der Grundherr die Rechtsprechung über die in seinem Herrschaftsbereich lebenden Menschen aus. Eine andere staatliche Institution gab es nicht. Der Kaiser (oder in Gebieten außerhalb des Heiligen Römischen Reiches der König, wie in Frankreich und England, oder der Papst) herrschte nur indirekt. Er vergab die Lehen an die großen Fürsten seiner Umgebung, die somit Grundherren über weite Gebiete wurden. Diese wiederum konnten selbst weitere Lehen, so genannte Afterlehen, vergeben, also die ihnen anvertraute Herrschaft weiter unterteilen. Das Lehen wurde ursprünglich nur zum Nießbrauch des Lehensmanns vergeben, was bedeutete, er sollte dadurch in die Lage versetzt werden, die dem Lehnsherrn zustehenden Dienste zu leisten.
Bei der Übergabe eines Lehens legte der Vasall seine gefalteten Hände in die des Lehnsherrn und leistete anschließend einen Treueid. Auf dieses »homagium« hin setzte der Lehnsherr seinen Vasallen mittels eines Symbols – so durch Übergabe einer Fahne – in sein Lehen ein. Als Kaiser Friedrich II. auf dem Hoftag zu Braunschweig am 21. August 1235 Otto von Lüneburg mit dem neu geschaffenen Herzogtum Braunschweig belehnte, wurde dieser Vorgang in einer Urkunde festgehalten: »Als Otto dann noch auf diesem allgemeinen Hoftag mit gefalteten Händen in Unsere Hände über dem heiligen Reichskreuz, das dort gehalten wurde, einen Treueid leistete, haben Wir – im Hinblick darauf, mit welch reiner Treue, ungeheuchelter und geneigter Ergebenheit er sich ganz Unserem Befehl und Befund anvertraute… es als angemessen und nützlich angesehen, auf seinen Stand und seine Mehrung mit kaiserlicher Großmut Bedacht zu nehmen. Darum haben Wir die Burg Lüneburg mit allen ihren Burgen, Leuten und Zubehörstücken zusammengetan und daraus ein Herzogtum geschaffen, und kraft Unseres kaiserlichen Amtes haben Wir Unseren genannten Blutsverwandten Otto zum Herzog und Fürsten gemacht und ihm dieses Herzogtum als Lehen des Reiches verliehen…« [n. Spieß, 2002, S. 96-97]. In vereinzelten Fällen wurden Mannschaft und Treueid noch durch den Lehnskuss ergänzt und bekräftigt. Die Vergabe von Lehen war allerdings auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Lehnsunfähig waren Frauen, Geistliche, Bauern, Bürger und alle Nichtritterbürtige. Doch auch hier gab es Ausnahmen. So besaßen Bischöfe, Reichsäbte und Reichsäbtissinnen, da sie Angehörige des Fürstenstandes waren, die aktive und passive Lehnsfähigkeit, konnten somit Lehen annehmen und vergeben. Die übrigen Geistlichen und die Frauen benötigten einen Lehnsträger, der an ihrer Statt die Lehnsdienste leistete. Auch Bürger konnten im Spätmittelalter belehnt werden.
Starb der Lehnsherr, so mussten alle Vasallen ihr Lehen erneuern lassen. Nach dem Tod des Lehnsmannes fiel das Lehen an den
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