MPU - was man wissen muss
Alkoholkonsum keine „normale“ Größenordnung hatte!
Das Problem Punkte
Wenn man wegen hoher Punktezahl im Verkehrszentralregister (VZR)in Flensburg zu einer MPU muss, sollte man sich Folgendes vergegenwärtigen: Insgesamt waren zum 01.01.2010 8.951.000 Personen im Verkehrszentralregister in Flensburg registriert.
Das sind bezogen auf die etwa 50 Millionen Fahrerlaubnisbesitzer in Deutschland nur 17,9 % – davon sind übrigens nur 22 % Frauen.
Von diesen eingetragenen Personen haben 19,6 % gar keine Punkte mehr auf ihrem Konto, da diese zwischenzeitlich wieder gelöscht worden sind.
Deutlich mehr als die Hälfte – nämlich fünf Millionen – sind lediglich mit 1 bis 3 Punkten belastet.
Rund 1,6 Millionen der eingetragenen Personen weisen 4 bis 7 Punkte auf; hier finden sich schon viele „Mehrfachtäter“oder Personen mit einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die mit mindesten 5 Punkten geahndet wird.
Lediglich 456.000 Menschen oder 5,1 % der im Verkehrszentralregister erfassten Personen haben 8 bis 13 Punkte auf ihrem Konto.
Nur 0,7 % (66.000) haben 14 und mehr Punkte. Bezieht man diese 66.000 Personen dazu noch auf die Gesamtzahl der Fahrerlaubnisinhaber von etwa 50 Millionen, so sind es sogar nur noch 0,13 % aller Personen in Deutschland, die eine Fahrerlaubnis besitzen, und eine solche Punktzahl erreichen.
Wem trotz absoluter Löschungsfrist der Einträge wegen Bußgeldsachen von derzeit noch fünf Jahren, Verwarnung, Anordnung eines Aufbauseminars und verkehrspsychologischer Beratung wegen 18 und mehr Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird, hat ein Problem, das in seiner Person zu finden ist und in der Art und Weise, wie er mit den Problemstellungen und Gefahrensituationen im Verkehr umgeht! Man möge diesbezüglich auch bedenken, dass man ja nicht bei jedem Verstoß erwischt wird. Das Verhältnis von entdeckten und unentdeckten Geschwindigkeitsdelikten liegt bei 1:10.000!
Auf den Punkt gebracht
Derjenige, der von einer MPU „betroffen“ ist, beispielsweise durch Punkte, hat ein persönliches Problem, das er selbst verursacht hat – und er sollte sich dessen bewusst sein!
Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen …
Es gibt eine ganze Reihe von Lebenssachverhalten, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen können. Zumeist erfährt die Fahrerlaubnisbehörde diese durch eine Mitteilung der Polizei unmittelbar nach dem Vorfall, in den überwiegenden Fällen einem Verkehrsunfall.
Die Polizei muss Informationen über Tatsachen, die auf Mängel hinsichtlich der Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde übermitteln. Dies geschieht regelmäßig noch am Tag des Vorfalls.
Man sollte gegenüber den Unfallbeteiligten oder der Polizei keinesfalls körperlichen oder geistigen Ausfall als Unfallursache angeben, wie z. B. „Ich weiß auch nicht, wie das passiert ist, mir wurde auf einmal schwarz vor Augen“.
Teilen Sie auch nicht mit, dass Sie Medikamente eingenommen haben. Diese könnten Ihre Fahreignung beeinträchtigt oder ausgeschlossen haben. Die Folge kann nämlich die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung, einer MPU oder die Entziehung der Fahrerlaubnis sein.
Woher übrigens die Fahrerlaubnisbehörde ihre Kenntnisse hat, ist unerheblich. Wenn beispielsweise ein Nachbar der Behörde glaubhaft anzeigt, dass jemand allabendlich sturzbetrunken mit dem Auto nach Hause kommt oder dort rauschende Drogenpartys feiert, reicht dies, um mindestens eine ärztliche Untersuchung zur Frage von Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum anzuordnen.
Folgende Umstände können an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln lassen – mit der Folge der Anordnung einer ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung durch die Fahrerlaubnisbehörde:
… wegen Alkohol
Trunkenheitsfahrtmit 1,6 oder mehr Promille
Die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet, nach der Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr mit 1,6 oder mehr Promille Blutalkoholkonzentration (BAK), bei der die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgeblieben ist, oder dem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug wegen einer solchen Tat eine MPU anzuordnen.
Gilt wegen Trunkenheitsfahrt mit einem Auto der Grenzwert von 1,1 Promille BAK, macht sich derjenige, der Fahrrad fährt, erst ab einer BAK von 1,6 Promille strafbar. Die Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe. Zur Entziehung der
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