MPU - was man wissen muss
Wissenswertes rund um die MPU
MPU heißt: Begutachtung der Fahreignung
Bei der MPU geht es im Wesentlichen um die Erfassung und die Einschätzung der persönlichen Fahreignung von Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfasst
die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit sowie
die charakterliche Zuverlässigkeit.
Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann aufgrund körperlicher, geistiger oder charakterlicher (sittlicher) Mängel beschränkt oder ausgeschlossen werden.
Die Erstellung eines Gutachtens über die Fahreignung dient der Fahrerlaubnisbehörde dazu, über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis entscheiden zu können. Sobald der Behörde Tatsachen bekannt werden, die sie an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln lassen, muss sie diesen nachgehen. Sie ordnet entweder die Vorlage einer ärztlichen Untersuchung oder einer MPU an.
Die ärztliche Beurteilung der Fahreignung kommt vor allem bei Bedenken im Hinblick auf ein besonderes körperliches oder geistiges Leiden in Betracht.
Das Gutachten eines Facharztes wird in der Regel bei auf bekannt gewordenen Tatsachen beruhenden Bedenken gegen die allgemeine körperliche Eignung gefordert.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch die Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen. Dies kommt in Betracht, wenn zu klären ist, inwieweit körperliche Beeinträchtigungen durch technische Einrichtungen ausgeglichen werden können.
Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht, z. B. wegen einer Trunkenheitsfahrt, oder durch die Fahrerlaubnisbehörde, z. B. wegen Erreichens oder Überschreitens der 18-Punkte-Grenze, entzogen worden, erteilt die Behörde nach Ablauf einer entsprechenden Sperrfrist nicht ohne Weiteres eine neue Fahrerlaubnis. Bei bestimmten Gründen für die Fahrerlaubnisentziehung – z. B. Trunkenheitsfahrt mit 1,6 oder mehr Promille Blutalkoholkonzentration – besteht die Vermutung, dass die Person auch weiterhin nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Die Behörde gibt dem Fahrerlaubnisinhaber bzw. Antragsteller die Möglichkeit, sie davon zu überzeugen, dass Eignung gleichwohl besteht oder mittlerweile wieder besteht.
Die Behörde formuliert konkrete Fragestellungen wie z. B.:
Ist zu erwarten, dass der zu Untersuchende auch zukünftig unter Alkoholeinfluss fahren wird?
Liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs infrage stellen?
Im Gegensatz zur Überführung von Verkehrssündern wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten – hier muss der Staat für eine Verurteilung nachweisen, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten begangen wurde – kommt es im Fahrerlaubnisrecht zu einer Beweislastumkehr: DerFahrerlaubnisinhaber oder Antragsteller muss bzw. darf die Behörde davon überzeugen, dass Eignung besteht oder mittlerweile wieder besteht. Gelingt ihm dies nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen oder – im Falle vorangegangener Entziehung – der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt. Weigert man sich, das – begründet – angeordnete Gutachten vorzulegen, darf die Behörde auf Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen. Dann wird davon ausgegangen, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Ungeeignetheit verbergen möchte.
Eine MPU bietet damit Schutz und Chance:
Auf der einen Seite müssen andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden, wenn sich ein Fahrer als ungeeignet erwiesen hat: Ein solcher Fahrer darf so lange nicht fahren, bis er seine Fahreignung wieder nachgewiesen hat.
Auf der anderen Seite bietet die MPU die individuelle Chance für jeden Einzelnen, seine Fahreignung unter Beweis zu stellen und damit wieder eine Fahrerlaubnis zu bekommen.
In der MPU werden deshalb auch keine Beweise für die Ungeeignetheit gesucht, sondern Argumente für eine Entlastung und für die Bewertung, ob in der Zukunft damit gerechnet werden darf, dass es nicht mehr zu Verkehrsauffälligkeiten kommt.
Die Entscheidung darüber, ob Eignung vorliegt, trifft die Fahrerlaubnisbehörde und die MPU dient ihr als Unterstützung bzw. Hilfsmittel: Denn die Behörde verfügt nicht über die notwendige Fachkenntnis, um über die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Auffälligkeit entscheiden zu können.
Begutachtungsstellen für Fahreignung
Damit sichergestellt ist,
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