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Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt

Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt

Titel: Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Roman Leuthner
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sich jeder zwar unbekleidet aufhalten, nicht jedoch nackig in einem öffentlichen Raum (zum Beispiel auf einer Straße). Dann nämlich verstößt er gegen die öffentliche Ordnung und darf sich von der Politesse 40 Euro „abknöpfen“lassen.
    Wenn die es tatsächlich wagt, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen …
     
    ! In einer Sternstunde der deutschen Straßenverkehrsordnung wurde festgelegt, was eine Parkscheibe ist, wie sie auszusehen hat und was damit zu tun und zu unterlassen ist. In § 13 StVO wird vorgeschrieben, dass sie elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein muss. Außerdem hat sie blau zu sein. Die Uhrzeitangabe muss im 24-Stunden-Format möglich sein. Auf ihrer Vorderseite sind keine Aufdrucke von Werbungen oder Ähnliches erlaubt, auf der Rückseite sehr wohl, da auch die StVO „weiß“, dass Parkscheiben oft als nützliche Geschenke der Unternehmen und Parteien dienen.
    Wo die Parkscheibe, mit der der Fahrer eines Kraftfahrzeugs anzeigt, wann er sein Auto an einem bestimmten Platz abgestellt hat, im Wagen zu liegen hat, ist nicht eindeutig festgelegt. In der Verordnung steht lediglich, dass sie „gut lesbar“sein muss.
    Da lacht das Bürokratenherz und denkt sich: „Sehen Sie, genau das ist der Sinn einer Verordnung! Hätte man in der StVO genau vorgeschrieben, wo eine Parkscheibe zu liegen hat, dann wäre der folgende Fall nicht passiert!“
    Da hatte nämlich ein Autofahrer seine Parkscheibe am hinteren Seitenfenster auf der Fahrerseite befestigt und prompt ein Bußgeld von einer Politesse erhalten, die argumentierte, dass es ihr bei einem Kontrollgang doch nicht zugemutet werden könne, die Parkscheibe auf der Fahrbahn abzulesen und sich
dazu in den fließenden Verkehr begeben und den Gefahren der Straße aussetzen zu müssen.

    Wie dem auch sei: Mit aller deutscher Gründlichkeit beschäftigte sich zunächst ein Amtsgericht mit der Klage des Autofahrers gegen das Knöllchen - und zwei Grundsatzurteile deutscher Oberlandesgerichte folgten, die, man höre und staune, gegen die Argumentation der Politesse Stellung bezogen: Nein, so hieß es, wo die Parkscheibe in einem Auto zu liegen habe, sei nicht in der StVO festgelegt, nur gut lesbar müsse sie sein. - Wie lange wird es wohl dauern, bis die StVO um einen Paragrafen ergänzt wird, in dem exakt vorgeschrieben ist, dass eine Parkscheibe „in einem gut von der Fußgängerseite aus einsehbaren Bereich der Windschutzscheibe“zu liegen hat?
     
    ! Nach einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur GmbH (dpa) vom 25. November 1997 wusste sich eine niederländische Autofahrerin aus Laren bei Hilveresum zu helfen. Polizisten hatten eine manipulierte Parkscheibe sichergestellt, deren Anzeige jede halbe Stunde automatisch weiter sprang.
    Wie sich herausstellte, hatte die 54-jährige ein batteriebetriebenes Uhrwerk in die Parkscheibe eingebaut. Die Scheibe fiel zwei Polizisten auf, weil sie auffällig dick war. „Als die beiden nach einer halben Stunde noch einmal vorbeischauten, zeigte der Zeiger eine andere Zeit an“, berichtete ein Polizeisprecher in Hilversum. Die Polizisten warteten daraufhin die Rückkehr der Wagenbesitzerin ab und stellten sie zur Rede.
    Die Frau gab alles zu und erklärte den Beamten, dass sie in einem Geschäft auf der anderen Straßenseite arbeitete und nicht alle zwei Stunden zu ihrem Auto gehen wollte, um die Parkscheibe von Hand umzustellen. Kostenpunkt: 80 Gulden (heute rund 35 Euro).

Sozialgesetze
    ! Die Bundesagentur für Arbeit formuliert in einer exzellenten Betrachtung in einer Broschüre zum Kindergeld: „Welches Kind erstes, zweites, drittes usw. ist, richtet sich nach dem Alter der Kinder. Das älteste ist also das erste Kind. Das Zweitälteste das zweite Kind usw.“
    Ein Student, der die Beantragung von Kindergeld schriftlich erledigen wollte, wurde von dem zuständigen Behördenmitarbeiter aufgefordert, einen Nachweis zu erbringen, dass er nicht verstorben war. Daraufhin fuhr der Student, der von seiner Lebenspartnerin und seinem Kind getrennt in einer anderen Stadt lebte, zum Amt und stellte sich vor. Der Beamte erklärte dem verdutzten Mann, dass nicht seine sichtbare Existenz der Beweis für seine reale Existenz sei, sondern lediglich die Unterschrift auf einem noch nicht ausgefüllten Formular. Sollte er dieses hier und jetzt unterschreiben, sei die Sache erledigt.
     
    ! Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des Bundessozialgesetzbuches keinen Anspruch auf

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