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Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt

Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt

Titel: Nackt duschen - streng verboten - Die verruecktesten Gesetze der Welt Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Roman Leuthner
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Monaten die Miete nicht mehr mindern. Das bedeutet: An der fatalen Lage, die zum Verlangen der Mietminderung geführt hat, hat sich nichts geändert. Aber, wie sagen die Juristen: „Eine Frist schlägt das Ist!“
     
    ! Eine Mietminderung kann auch beantragt werden, wenn unmittelbar vor einem Mietshaus eine Baustelle aufgemacht wurde, beispielsweise, weil die Telefon-, Gas- oder Wasserleitungen wieder einmal verlegt werden müssen. Wenn dann die Bauarbeiterkolonne vor der Haustür starken Schmutz, Gestank und Lärm verursacht, kann dieser Grund für eine Minderung der Miete ausreichen.
    Aber Vorsicht: Die deutsche Bürokratie wäre nicht die deutsche Bürokratie, wenn alles so einfach wäre. Die Gerichte stimmen einer Mietminderung meist nur dann zu, wenn alle drei „Belästigungsfaktoren“- Schmutz, Gestank und Lärm - zugleich zutreffen.
     
    ! Sie kennen das: Sie haben da einen Nachbarn gegenüber auf dem Grundstück, der einen zutiefst liederlichen Lebenswandel führt. Häufig kehrt er erst spät in der Nacht, oder sagen wir besser,
früh am Morgen, nach Hause zurück und will dann, wenn alles friedlich schläft und sich von der mühevollen Tagesarbeit ausruht, mit seinem hochgetunten Schlitten lautstark in die Garage fahren. Das Blechtor quietscht und schleift und scheppert, dass es eine wahre Freude ist! Gute Nachrichten für Sie: Wenn sich ein Garagentor nur mit erheblicher Geräuschentwicklung öffnen und schließen lässt, darf die Garage nachts nicht benutzt werden! Aber Vorsicht: Da genügt nicht einfach die Behauptung, von wegen! Gerichte verfügen für gewöhnlich eine Ortsbesichtigung - oder in diesem Fall eine „Ortsbehörung“…

    Gute Karten haben Sie aber, wenn besagter Herr in der Nachbarschaft mit seiner Begleitung tatsächlich einmal früher zu Hause ist, dann aber den „Höhepunkt“des Tages lautstark genießen will. Er sollte es nicht zu spät werden lassen. Dies entschied nämlich jetzt ein deutsches Amtsgericht und wies den Beklagten darauf hin, dass „lautes Stöhnen beim Sexualverkehr eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn“sei - zumindest zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh.

Freizeitvergnügen
    Mancher frönt in seiner Freizeit dem Umgang mit Tieren. Zumindest bei Bienen, Fischen, Hunden und Pferden sollte man die Verordnungen kennen.
     
    ! So wird nach deutschem Recht ein Bienenschwarm „herrenlos“, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten (Fundstelle: § 961 f. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

    ! In Deutschland ist es im gesamten Bundesgebiet verboten, gefangene Fische, die über dem Mindestmaß liegen, in das Gewässer, aus dem man den Fisch „entnommen“hat, zurückzusetzen. Das heißt: Ein gefangener Fisch, der groß genug ist, muss gegrillt werden!
     
    ! „Nach dem Abkoten eines Hundes bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
     
    ! Wenn Sie Pferdebesitzer sind, genügt es bei Gott nicht, lediglich über das Pferd an sich Bescheid zu wissen. Sie müssen sich besonders gut mit der „Hufsituation“des Vierbeiners auskennen und sollten ihn nicht einfach regelmäßig zu einem Hufschmied karren, wo er beschlagen wird, sondern sich schon einem Huforthopäden anvertrauen. Die gemeinnützige Organisation der Huforthopäden (DHG) proklamiert für sich immerhin folgendes Vereinsziel: „... den allgemeinen Wissensstand über den Pferdehuf und über die Prozesse, die zu Erkrankungen der Hufe und der Gliedmaßen führen, zu verbessern. Die Deutsche Huforthopädische Gesellschaft macht sich stark für eine Verbesserung der Hufsituation, durch eine Anhebung des Niveaus der Hufbearbeitung. “
     
    ! Apropos „Grillen“. Kaum eine Gemeinde in Deutschland, deren Gebiet ein Fluss durchkreuzt oder ein anderes zum Baden geeignetes Gewässer aufweist, kann auf eine „Öffentliche Grill- und Strandaufenthaltsverordnung“verzichten. Beamte
einer süddeutschen Kommune an der Isar (lat.: Isara - „die Reißende“) haben mit penibler Wortwahl und semantischer Präzision für reißendes Gelächter unter jungen Leuten gesorgt. Darin heißt es

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