Namibia
Fahrzeugflotte im Notfall schnell ein Ersatzfahrzeug gestellt werden. Reservierungen ab Deutschland:
Avis ,01805-217702, www.avis.de
Europcar ,01805-8000, www.europcar.de
Hertz ,01805-333535, www.hertz.de
Bei der Wahl des Mietwagens ist die geplante Route entscheidend – und natürlich das Budget. Für die ganz kleinen Wagen wie einGolf oder ein Toyota Yaris spricht einzig und allein der geringe Mietpreis. Auch wenn man die üblichen Strecken mit diesen Fahrzeugen bewältigen kann, sind sie für die namibischen Schotterstraßen völlig ungeeignet. Die kleinen Reifen werden sehr schnell von den zum Teil messerscharfen Steinen zerschnitten. Die viel zu geringe Bodenfreiheit behindert das Vorankommen: Um Steine auf der Straße muss man herum fahren, bei Bodenwellen kann man nur sehr langsam fahren, mitunter setzt man sogar auf. Angenehmer lässt es sich auf den Schotterpisten in den etwas größeren Wagen reisen. Ein Geländewagen (Allrad) ist für die Hauptrouten nicht unbedingt erforderlich, jedoch die sicherste und komfortabelste Variante. Unverzichtbar ist er für die abgelegenen Gebiete im Kaokoveld und Kaudom sowie für die letzten 5 km zum Sossusvlei. Dort gibt es jedoch auch einen Shuttlebus, oder aber man läuft die Strecke. Am besten für die Straßenverhältnisse geeignet sind auf jeden Fall Fahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit, sprich Geländewagen und der VW-Bus. Diese Fahrzeuge haben meist Reifen, die den Schotterstraßen gewachsen sind, und den für einen bequemen Urlaub wichtigen geräumigen Innenraum. Über einen angemessen großen Innenraum verfügen auch der Nissan X-Trail sowie der Hyundai Tucson. Fast alle Autovermieter bieten als Geländewagen die 4x4 (heißt: Allradantrieb)
Single Cabs
, Einzelkabine und die 4x4
Double Cabs
, Doppelkabine an, meist sind dies Toyotas. Bei den
Single Cabs
ist der Innenraum sehr eingeschränkt, die Sitze sind nicht verstellbar. Die Fahrzeuge sind eigentlich schon für zwei Personen zu klein, es gibt keinen Platz für Kamera und Trinkwasser.
Die vergleichsweise gute Straßenlage des Geländewagens verleitet zu überhöhter Geschwindigkeit, was wiederum zu sehr vielen Unfällen führt. Die Geländewagen werden auch mit Campingausrüstung angeboten. Zu Geländewagen s. auch „Offroad-Fahrten“ im Abschnitt Aktivitäten in diesem Kapitel.
Die Konditionen der Mietwagenfirmen unterscheiden sich nur geringfügig voneinander. Die Mietwagenverträge sind grundsätzlich in Englisch abgefasst, da dies in Namibia Amtssprache ist.
Es werden unterschiedliche Versicherungsarten angeboten: Beim
standard cover
ist der Wagen teilversichert. Es muss bei Übernahme des Mietwagens eine Kaution (Selbstbeteiligung,
excess
) hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution unterscheidet sich bei den einzelnen Verleihern ganz erheblich; bei den einen handelt es sich um 10 %, bei den anderen um bis zu 50 % des Wagenneuwertes. Die Kaution für das Fahrzeug ist mit Master, Diners oder Visa-Karte zu hinterlegen (nicht in bar!). Der Betrag wird nicht abgebucht, sondern auf dem Kartenkonto eingefroren. Nach schadensfreier Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Reise wird der Kautionsbetrag wieder freigegeben. Im Falle eines Unfalls wird der Mieter maximal in Höhe der Kaution belastet (es sei denn, es handelt sich um Fahrlässigkeit).
Schäden an Reifen, Glas, Scheinwerfern und Lack (etwa bei Sandstürmen) sind bei der Teilversicherung nicht eingeschlossen und werden mit der Kreditkarte bezahlt. Der Mieter sollte unbedingt sein Kreditkartenunternehmen über den geplanten Namibia-Urlaub und die Höhe der Kaution informieren, um die Abwicklung in Windhoek zu vereinfachen.
Bei der nächsten Versicherungsoption
(super cover)
ist bei manchen Autoverleihern gar keine, bei anderen eine reduzierte Kaution bei Übernahme des Fahrzeugs zu hinterlegen. Reifen und Windschutzscheiben sind meist auch bei dieser Versicherungsart nicht eingeschlossen. Die internationalen Mietwagenfirmen bieten eine Vollkaskoversicherungsoption an, verlangen im Falle eines Unfalls jedoch eine „Schadensabwicklungsgebühr“ (außer im Fall von Fahrlässigkeit). Die Konditionen der Mietwagenfirmen sind allerdings ständig im Wandel begriffen, langfristig gültige, konkrete Aussagen lassen sich daher kaum machen.
Bei fahrlässigem Fahren
(negligent driving
) – darunter fallen Alkohol oder Drogen am Steuer, Offroad-Fahrten, aber auch nicht angemeldete Grenzüberschreitungen, nicht angemeldete Fahrer, Nichteinhaltung der
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