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Starke Kinder

Starke Kinder

Titel: Starke Kinder Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Dyer , Regina Steil
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werden.
    Geschlossene und offene Beispielfragen
    Tut Papa dir weh?
vs.
Wer tut dir weh?
Steckt er seinen Penis in dich hinein?
vs.
Was geschieht dann?
    Bedenken Sie, dass der erste Bericht des Kindes der beste Hinweis auf einen tatsächlich stattgefundenen Missbrauch ist. Viele geschlossene, direktive Fragen können die Aussagen des Kindes in eine „gewünschte“ Richtung lenken. Werden die Aussagen des Kindes und damit eventuell auch sein Gedächtnis verändert, so wird damit dem Kind im ungünstigsten Fall geschadet. Seine Aussagen werden unglaubhaft und führen eventuell zu einem weiter andauernden Missbrauch.
    Exkurs: Falsche Erinnerungen
    Manche Menschen entwickeln in einem Erschöpfungszustand oder in Folge einer Suggestion bzw. einer Hypnose sogenannte „Falsche Erinnerungen“. Menschen sind sich solcher falschen Erinnerungen nicht bewusst – sie halten diese Erinnerungen für richtig. Diese falschen Erinnerungen sind nur in Details von korrekten Erinnerungen zu unterscheiden. Forscher versuchen über hirnphysiologische Experimente diese beiden Erinnerungsformen voneinander zu trennen. Mitunter berichten Menschen von einem sexuellen Missbrauch, den sie in Folge einer Psychotherapie wieder erinnern würden. Jahrelang hätten sie sich nicht erinnert. Nun, nachdem der Therapeut ihnen versichert, dass ihre Symptome ganz charakteristisch für Menschen mit sexuellen Missbrauchserfahrungen sind, haben Sie darüber nachgedacht, wer ein möglicher Täter gewesen sein könnte. Eigentlich falle ihnen nur eine Person ein. Diese muss sie missbraucht haben. Zuerst hätten sie Alpträume gehabt, inzwischen hätten sie auch klare Erinnerungen. Unter falschen Erinnerungen können Menschen leiden wie unter „echten“ Erinnerungen. Aus diesem Grund sind jegliche Formen von Beeinflussung („Bei dem, was du an Problemen hast, musst du missbraucht worden sein.“) unangebracht.
    Wenn es Ihnen gelingt, mit dem betroffenen Kind ins Gespräch zu kommen, können Sie mit älteren Kindern bevorstehende Schritte absprechen. Missbrauchte Kinder haben häufig ein ambivalentes Gefühl gegenüber dem Täter. Auch wenn sie sich wünschen, dass der Missbrauch endet, haben sie Angst, den Täter als Bezugsperson zu „verlieren“.
    Ein missbrauchtes Kind hat meistens erleben müssen, dass Erwachsene ihr Wort brechen. Um sich nicht in die Reihe der wortbrüchigen Menschen einzureihen, kann es sinnvoll sein, keine unhaltbaren Versprechen zu geben. Im Klartext: Wenn Sie ein Geheimnis nicht wahren können, dann ist es sinnvoll, dies dem Kind auch zu sagen. Das weitere Vorgehen mit dem Kind zu besprechen, kann eine Möglichkeit sein, Vertrauen zu bewahren. Seine Sorgen und Befürchtungen zu besprechen (Was möchte das Kind, was nun geschieht? Was sind seine Ängste? Befürchtet es z. B. eine Heimunterbringung? Was glaubt es, was eine Heimunterbringung bedeuten würde?), kann helfen, diese abzubauen. Erkundigen Sie sich aber, welche Möglichkeiten es gibt. Es hilft nicht, dem Kind unrealistische Dinge zu versprechen. Das Kind soll eine Vertrauensperson gewinnen und nicht noch weiter Vertrauen in Erwachsene verlieren.
    Befragung eines Kindes durch offizielle Stellen
    Grundsätzlich kann eine Befragung eines Kindes durch offizielle Stellen wie dem ASD nur mit Einverständnis der Sorgeberechtigten durchgeführt werden. Ausnahme bilden Krisen- und Notsituationen. Bei klaren Hinweisen kann außerdem eine Verfügung des Familiengerichts erwirkt werden.
    Eine gezielte Befragung des Kindes sollte von speziell ausgebildeten Experten durchgeführt werden. Sinnvoll ist diese nur, wenn die Kinder aufgrund ihres Alters oder ihrer Fähigkeiten in der Lage sind, reale Erfahrungen zu schildern. Hierbei wird ein Experte nicht nur versuchen, etwas „über den Missbrauch herauszufinden“, sondern das Kind als Person in seinen unterschiedlichen Facetten zu erfassen.
    Ist eine ärztliche Versorgung möglich und notwendig?
    Eine ärztliche Untersuchung ist sinnvoll und kann bei Verdacht von den Eltern beim Kinder- oder Hausarzt ihres Vertrauens initiiert werden. Das Einverständnis der Sorgeberechtigten ist notwendig. Erzieher oder Dritte können das Kind nicht gegen das Einverständnis der Eltern bei einem Mediziner vorstellen, es sei denn dies wird durch ein Familiengericht verfügt.

17  Wie kann einem

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