Steueroasen Ausgabe 2013
www.bluewaters.net
Bahamas
Fläche: 13 940 qkm
Hauptstadt: Nassau
BIP je Einwohner: 23Â 175Â USD
Arbeitslosigkeit: 14,2Â Prozent
Abkommen: Rechts- und Amtshilfe und Auskunftsaustausch
Einwohner: 343Â 000
Sprache: Englisch
Währung: Bahama-Dollar (B$)
Inflation: 1,3Â Prozent
Staatsverschuldung: 81Â Prozent
Die Bahamas , ein Insel gewordener Traum. Schon der Name, abgeleitet von Baja Mar (flaches Meer), wie die spanischen Eroberer das flache Gewässer und die Inseln nannten, geht einem genieÃerisch über die Lippen wie ein Cocktail. Die 690 Inseln der Bahamas mit traumhaften Stränden und kristallklarem Wasser ziehen sich über ein Seegebiet des Atlantiks von rund 250 000 qkm. Die Bahamesen leben auf insgesamt 29 Inseln; alle übrigen sind unbewohnt und einige davon sogar käuflich zu erwerben. Die Inselgruppe ist seit 1973 unabhängig. Schon Anfang der 1950er-Jahre entwickelten sich die Bahamas wegen ihrer Steuerfreiheit zu einem beliebten Steuerparadies für Private und Unternehmen. Ende 2011 waren dort rund 120 000 Unternehmen registriert, jährlich kommen etwa 6000 hinzu: viele nur als Briefkastenfirma mit einem Messingschild an einer Anwaltskanzlei in Nassaus Bay Street ; darunter auch die Mehrzahl der in Nassau vertretenen 400 Banken.
Die Bahamas werden zu den reichsten Inseln der Karibik gerechnet. Tourismus ist die treibende Wirtschaftskraft (40 Prozent des BIP). Jährlich sorgen rund fünf Millionen Besucher von Kreuzfahrtschiffen für mindestens 50 000 Arbeitsplätze. Der Offshore-Finanzbereich trägt zu 15 Prozent des jährlichen BIP und fünf Prozent der Arbeitsplätze bei. Die Bahamas gehören zu den gröÃten Offshore-Zentren für offene Fonds. Ãber 400 Banken vewalten rund 200 Milliarden Dollar Auslandsvermögen. DBA gibt es nicht. ZinsmäÃig zählen die Bahamas aus EU -Sicht zu den Drittstaaten, damit sind Zinseinkünfte an der Quelle steuerfrei. Seit Anfang 2010 werden die OECD -Vorschriften gegen Steuerbetrug und -hinterziehung umgesetzt.
Die Bahamas haben sich als Offshore-Steueroase zwei Trumpfkarten einfallen lassen: den Trust und die Besonderheit der IBC. Da IBCs ohne groÃen bürokratischen Aufwand operieren können, werden sie als Rechtsform vor allem auch für offene Investmentfonds genutzt. âOffshore-Bankenâ sind nicht erlaubt. Alle auf den Bahamas registrierten Banken müssen auch âauffindbarâ sein.
Das Trustgesetz aus dem Jahr 1989 ermöglicht es den Gründern, die zuständige Gerichtsbarkeit zu bestimmen. So werden Trusts auf den Bahamas vor Gläubigern und Angriffen aus anderen Jurisdiktionen geschützt. Zur Vermögenssicherung kommt in der Regel ein Asset Protection Trust (ATP) zum Einsatz. Trust-Gründungen erfordern weder einen Registereintrag noch eine Meldung an die Zentralbank oder eine andere Behörde. Der Treugeber kann jedweden Vermögenswert, gleich wo sich dieser weltweit befindet, in den Trust einbringen und dafür einen Begünstigten benennen. Die âKnow Your Customerâ-Regel wird angewandt, das betrifft auch Immobilien- und Versicherungsmakler und vergleichbare Dienstleister. Verdächtige Vermögenstransaktionen müssen gemeldet werden.
Da die Bahamas bereits früh als Steueroase auftraten, verfügen sie heute über ein hervorragend entwickeltes Finanz- und Beratungswesen. In Nassau und Freeport sind alle international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien präsent.
Politische Risiken: In der Vergangenheit gab es Bestrebungen gröÃerer Inseln, sich aus dem Inselverbund der Bahamas zu lösen, zuletzt der Versuch der Insel Abaco im Jahr 1973. Derartige Versuche können sich wiederholen.
Rechtssystem: Es folgt dem englischen Common Law mit eigenen Zusatzverordnungen für Unternehmen, Banken und Treuhandgesellschaften. Während das Firmenrechtsgesetz von 1987 gewöhnliche Geschäftsunternehmen regelt, gelten für Auslandsunternehmen der Foreign Companies Act und für Offshore-Gesellschaften der International Business Companies Act von 1990.
Patentrecht: Patente können für die Dauer von sieben Jahren in Nassau registriert und insgesamt zweimal um sieben Jahre verlängert werden. Für Warenzeichen gelten 14 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit für den gleichen Zeitraum. Werden die Schutzrechte nicht genutzt,
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