Steueroasen Ausgabe 2013
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International Business and Financial Services Division
Government Headquarters Barbados
Tel.: 001-246-430 22 00, Fax: 001-246-429 68 49
Barbados Chamber of Commerce and Industry
Braemar Court, Deighton Road
St. Michael/Barbados
Tel.: 001-246-4 34 47 50, Fax: 001-246-2 28 29 07
Internet: www.gisbarbados.gov.bb
Flughafen: Bridgetown, ca. 20 Min. Taxifahrt vom Flughafen
Hotel:
Hilton Barbados, Tel.: 001-246-4 26 02 00, www.hilton.com
British Virgin Islands
Fläche: 153 qkm
Hauptstadt: Road Town
Währung: USD
Inflation: 3,0Â Prozent
Abkommen: Rechts- und Amtshilfe und Auskunftsaustausch
Einwohner: 23Â 100
Sprache: Englisch
BIP: 43Â 896Â USD
Arbeitslosigkeit: 3,1Â Prozent
Die Britischen Jungferninseln, die B.V.I. , sind ein Stück England in der Karibik, wo man mit Dollar zahlt, Muskatnuss in den Cocktail raspelt und das Leben genieÃt. Ein Ziel für Ruhesuchende, es gibt wenig Trubel und keine Hotelketten. Die B.V.I. sind eigentlich zu schön, um wahr zu sein. Statt auf All-inclusive-Urlauber setzt der Archipel auf Individualtouristen. Das britische Ãberseegebiet ist eines der merkwürdigen Ãberbleibsel des untergegangenen Empires. Die 60 Inseln, von denen nur ein gutes Dutzend bewohnt ist, liegen zwischen zwei Meeren und zwei Welten. Die Briefkästen sind rot, rund und englisch, die StraÃenschilder amerikanisch grün und eckig. Die US-Virgin Islands liegen in Sichtweite, der Einfluss von dort ist stärker als vom fernen GroÃbritannien .
Auf den B.V.I. ist so ziemlich alles locker und lässig: Die Segler in ihren Leinenshorts, die Skipper der Yachten und die Barfrauen, die fast alle aus der Dominikanischen Republik stammen und hier sind, weil der Lohn höher ist. Segler dürften sich hier besonders wohl fühlen. Die B.V.I. sind ein Paradies für Yachteigner und Tauchenthusiasten, aber auch für Oasenfirmen, die dort unkompliziert gegründet werden können.
Früher galt die geringe Einkommen- und Gewinnsteuer als ein Vorteil der B.V.I. gegenüber anderen Standorten ohne Steuern, weil sie den Voraussetzungen der DBA genügten. Als GroÃbritannien und die USA Anfang der achtziger Jahre diese Abkommen aufkündigten, schlugen die B.V.I. einen neuen Kurs ein und erlieÃen 1984 die Verordnung für Internationale Unternehmen (IBCs). Diese eröffneten Offshore-Banken, Investment- und Holdinggesellschaften neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die Inseln waren zunächst ein beliebtes Ziel für Unternehmen aus Hongkong , die einen alternativen Standort suchten. Zahlreiche Holdings wählten den IBC-Status für ausländische Immobilien und bewegliche Vermögensanlagen wie Yachten und Flugzeuge, für Leasinggeschäfte zur Bereitstellung von Management-Beratungsdiensten und als Anstellungsfirmen. Anmeldung und jährliche Kosten einer IBC betragen jeweils 350 US-Dollar, wenn das genehmigte Kapital unter 50 000 US-Dollar liegt, sonst beträgt die Gebühr 1100 US-Dollar.
Devisenkontrollen: keine
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Keine, jedoch werden seit 2010 die OECD -Vorschriften gegen Steuerhinterziehung und -betrug umgesetzt.
Politische Risiken: keine, solange die Inseln britische Kronkolonie sind
Rechtssystem: Englisches Common Law mit ergänzenden lokalen Verordnungen. Seit 1984 gilt zudem das International Business Companies Law.
Devisenbeschränkungen: keine
Patentrecht: Es gelten die britischen Vorschriften.
Wohnsitznahme: Grundsätzlich möglich, liegt im Ermessen der Immigrationsbehörde. Voraussetzung sind ein gesichertes Einkommen und möglichst der Kauf eines Hauses. Selbstständige und Direktoren von Oasengesellschaften erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn sie gleichzeitig einen oder mehrere Einheimische beschäftigen.
Grundbesitz: Viele Immigranten haben sich auf den Inseln dauerhaft niedergelassen. Beim Immobilienerwerb gibt es zwei Kategorien von Grundbesitz: âLand der Kroneâ und âPrivatlandâ. Während man âLand der Kroneâ nur pachten kann, benötigen Ausländer beim Kauf von âPrivatlandâ eine von der Regierung erteilte Lizenz. An Grundsteuer werden für Ausländer pauschal 150 US-Dollar erhoben. Aufenthaltserlaubnisse sind seit einigen Jahren strikt limitiert, mehr als 25 Jahre gibt es nicht.
Steuern: Bei Steuerpflichtigen, die auf den B.V.I. weder ihr Domizil noch ihren steuerlichen Wohnsitz
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