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Steueroasen Ausgabe 2013

Steueroasen Ausgabe 2013

Titel: Steueroasen Ausgabe 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Hans-Lothar Merten
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Basiert auf dem niederländischen Recht.
    Steuerliche Anreize für Investoren
    Nicht ansässige natürliche Personen zahlen für auf Curaç ao und Aruba erzielte Einkünfte einen Einkommensteuersatz von 2,4 bis drei Prozent. Keine Vermögen-, Erbschaft-, Schenkung- sowie Quellensteuer auf Dividenden und Zinszahlungen.
    Gewinnsteuer: 34,5 Prozent
    Bestimmte Offshore-Gesellschaften können noch bis zum Jahr 2020 die alte Regelung in Anspruch nehmen (Holdings, Finanzierungs- und Lizenzgesellschaften, die bisher einem Steuersatz von 5,5 Prozent unterlagen). Allen anderen Offshore-Gesellschaften stand diese Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2009 offen, wenn sie über eine „Ruling“ verfügten oder um eine solche nachgesucht haben. Diese Gesellschaften können allerdings auch zur neuen Regelung optieren und dabei in den Genuss einer steuerfreien Aufwertung ihrer stillen Reserven kommen.
    Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen an Gesellschaften auf Curaç ao und Aruba sind zu 100 Prozent, Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften zu 95 Prozent befreit. Qualifizierte Beteiligungen sind solche von mindestens fünf Prozent oder einem Wert von mindestens 520 000 Euro.
    â€žBesonders Freigestellte Gesellschaft“: Sie unterliegt weder der Körperschaftsteuer noch der Kapitalertragsteuer, kann sich aber auch nicht auf ein DBA berufen. Ihre Tätigkeiten sind auf Holdingaktivitäten und finanzielle Dienstleistungen beschränkt.
    Zinszahlungen an verbundene Unternehmen sind abzugsfähig, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Auf Dividenden fällt eine Kapitalertragsteuer von zehn Prozent an. Die Kapitalertragsteuer wird reduziert, wenn die Dividenden von ausländischen Gesellschaften stammen und dort einer Quellensteuer von mindestens fünf Prozent unterworfen wurden. In bestimmten Fällen wird überhaupt keine Kapitalertragsteuer einbehalten.
    Liquidationsgewinne unterliegen grundsätzlich keiner Kapitalertragsteuer. Um jedoch Steuerumgehungen zu vermeiden, unterliegen jene Einkünfte, die kraft DBA eine Ermäßigung der Quellensteuer genießen, im Falle der Liquidation einer ergänzenden Veranlagung.
    Auf den Inseln werden keine Import- oder Verbrauchsteuern erhoben. Neue Industrien in den Freihäfen zahlen auf Exporterträge nur zwei Prozent Gewinnsteuer.
    Fertigungs- und Handelsunternehmen in den Freihäfen von Aruba und Curaç ao können bis zu elf Jahre Gewinnsteuererleichterungen – Mindestsatz: zwei Prozent – und eine Befreiung von Importzöllen und Grundsteuern erhalten. Dafür müssen sie mindestens 140 000 Euro auf Curaç ao und 85 000 Euro auf den anderen Inseln investieren und für mindestens fünf Einheimische Arbeitsplätze schaffen.
    Patentrecht: Patentschutz erfolgt durch Eintragung in das Nederlands Octrooibureau , Den Haag . Warenzeichen müssen direkt beim Bureau Industrieel Eigendom in Curaç ao registriert werden.
    Wohnsitznahme: Wegen der hohen Besteuerung dort ansässiger natürlicher Personen uninteressant.
    Doppelbesteuerungsabkommen: Es besteht eine Doppelbesteuerungsvereinbarung mit dem Mutterland Holland . Diese ermöglicht, über den Umweg Niederlande quellensteuerfreie oder zumindest quellensteuerermäßigte Gewinne beziehungsweise Lizenzeinnahmen steuergünstig auf die Antillen zu transferieren und von dort auszuschütten.
    Gesellschaften: Steuervergünstigungen sind praktisch nur für die Naamloze Vennootschap (N.V.) erhältlich, die sich als Investment-, Holding-, Finanz-, Immobilien-, Captive-, Versicherungs- oder Patent- und Lizenzgesellschaft betätigen kann.
    Gründungsdauer: wegen der komplizierten Gründungsformalitäten mehrere Wochen
    Gründungskosten: rund 2500 bis 3000 Euro
    Laufende Kosten: rund 1000 Euro
    Gesellschaftsrechtliche Besonderheit – die Stichting (Stiftung): Die Stichting unterliegt keiner Steuer auf die eingebrachten Vermögenswerte, auf den nachfolgenden Wertzuwachs der Vermögenswerte oder auf deren Verteilung an nicht-ortsansässige Nutznießer, beispielsweise den Gründer.
    Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Klosterstraße 50
D-10179 Berlin
Tel.: 030-20 95 60
Fax: 030-20 95 64 41
Deutsch-Niederländische Handelskammer
Tersteegenstraße

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