Vom Kriege
Fundamentalbau der Theorie fällt, der zuerst die großen Massen sondern und sie uns unterscheiden lassen wird.
Zweites Kapitel: Zweck und Mittel im Kriege
Nachdem wir im vorigen Kapitel die zusammengesetzte und veränderliche Natur des Krieges kennengelernt haben, wollen wir uns damit beschäftigen, zu untersuchen, welchen Einfluß dies auf Zweck und Mittel im Kriege hat.
Fragen wir zuerst nach dem Ziel, auf welches der ganze Krieg gerichtet werden muß, um für den politischen Zweck das rechte Mittel zu sein, so werden wir dasselbe ebenso veränderlich finden, als der politische Zweck und die eigentümlichen Verhältnisse des Krieges es sind.
Halten wir uns zuvörderst wieder an den reinen Begriff des Krieges, so müssen wir sagen, daß der politische Zweck desselben eigentlich außer seinem Gebiete liege; denn wenn der Krieg ein Akt der Gewalt ist, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen, so müßte es immer und ganz allein darauf ankommen, den Gegner niederzuwerfen, d. h. ihn wehrlos zu machen. Wir wollen zuerst diesen aus dem Begriff entwickelten Zweck, dem gleichwohl in der Wirklichkeit eine Menge von Fällen sehr nahekommen, in dieser Wirklichkeit betrachten.
Wir werden in der Folge beim Kriegsplan näher untersuchen, was es heißt, einen Staat wehrlos machen, müssen aber hier gleich drei Dinge unterscheiden, die als drei allgemeine Objekte alles übrige in sich fassen. Es ist die Streitkraft, das Land und der Wille des Feindes.
Die Streitkraft muß vernichtet, d. h. in einen solchen Zustand versetzt werden, daß sie den Kampf nicht mehr fortsetzen kann. Wir erklären hierbei, daß wir in der Folge bei dem Ausdruck »Vernichtung der feindlichen Streitkraft« nur dies verstehen werden.
Das Land muß erobert werden, denn aus dem Lande könnte sich eine neue Streitkraft bilden.
Ist aber auch beides geschehen, so kann der Krieg, d. h. die feindliche Spannung und Wirkung feindseliger Kräfte, nicht als beendet angesehen werden, solange der Wille des Feindes nicht auch bezwungen ist, d. h. seine Regierung und seine Bundesgenossen zur Unterzeichnung des Friedens oder das Volk zur Unterwerfung vermocht sind; denn es kann sich, während wir im vollen Besitz des Landes sind, der Kampf in seinem Innern, oder auch durch Beistand seiner Bundesgenossen von neuem entzünden. Freilich kann dies auch nach dem Frieden geschehen, aber dies beweist weiter nichts, als daß nicht jeder Krieg eine vollkommene Entscheidung und Erledigung in sich trägt. Aber selbst wenn dies der Fall ist, so ersterben doch im Friedensschluß selbst jedesmal eine Menge Funken, [54] die im stillen fortgeglüht hätten, und die Spannungen lassen nach, weil alle dem Frieden zugewandten Gemüter, deren es in jedem Volk und unter allen Verhältnissen immer eine große Anzahl gibt, sich aus der Richtung des Widerstandes ganz abwenden. Wie dem übrigens auch sei, immer muß man mit dem Frieden den Zweck als erreicht und das Geschäft des Krieges als beendigt ansehen.
Da von jenen drei Gegenständen die Streitkraft zur Beschützung des Landes bestimmt ist, so ist die natürliche Ordnung, daß diese zuerst vernichtet, dann das Land erobert, und durch diese beiden Erfolge, sowie durch den Zustand, in welchem wir uns dann noch befinden, der Gegner zum Frieden vermocht werde. Gewöhnlich geschieht die Vernichtung der feindlichen Streitkraft nach und nach, und in eben dem Maße folgt ihr auf dem Fuße die Eroberung des Landes. Beide pflegen dabei in Wechselwirkung zu treten, indem der Verlust der Provinzen auf die Schwächung der Streitkräfte zurückwirkt. Diese Ordnung ist aber keineswegs notwendig, und deswegen findet sie auch nicht immer statt. Es kann sich die feindliche Streitmacht, noch ehe sie merklich geschwächt worden ist, an die entgegengesetzten Grenzen des Landes, auch ganz ins Ausland zurückziehen. In diesem Falle wird also der größte Teil des Landes oder auch das ganze erobert.
Aber dieser Zweck des abstrakten Krieges, dieses letzte Mittel zur Erreichung des politischen Zwecks, in dem sich alle anderen zusammenfinden sollen: das Wehrlosmachen des Gegners, ist in der Wirklichkeit keineswegs allgemein vorhanden, ist nicht die notwendige Bedingung zum Frieden, und kann also auf keine Weise in der Theorie als ein Gesetz aufgestellt werden. Es gibt eine zahllose Menge von Friedensschlüssen, die erfolgt sind, ehe einer der beiden Teile als wehrlos angesehen werden konnte, ja ehe das Gleichgewicht auch nur merklich gestört
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