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Was mehr wird wenn wir teilen - Vom gesellschaftlichen Wert der Gemeingueter

Was mehr wird wenn wir teilen - Vom gesellschaftlichen Wert der Gemeingueter

Titel: Was mehr wird wenn wir teilen - Vom gesellschaftlichen Wert der Gemeingueter Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Elinor Ostrom Silke Helfrich
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Fernerkundungssysteme wie Hyperion können so auch komplexe Verbindungen wie der grüne Pflanzenfarbstoff Chlorophyll flächendeckend und quantitativ erfasst werden. Eine beeindruckende Illustration der Resultate ist beispielsweise unter dem Stichwort » Blue Marble « auf der Internetseite der NASA zu finden.
    Dies ist aber erst der Anfang. Der Erdbeobachtungssatelit HyspIRI ist bereits in Planung. Auch Deutschland wird 2013 eine ähnliche Technologie unter der Bezeichnung EnMap ins Weltall schicken ( www.enmap.org ).
    Gefangenendilemma
    Die Bezeichnung geht auf den Mathematiker und Spieltheoretiker Albert William Tucker von der Universität Princeton, USA, zurück. Tucker hat ein soziales Dilemma wie folgt veranschaulicht:
    Zwei Gefangene werden verdächtigt, gemeinsam eine Straftat begangen zu haben. Beide werden in getrennten Räumen verhört. Sie haben keine Möglichkeit sich zu beraten. Die Höchststrafe für das Verbrechen, so erfahren beideunabhängig voneinander, beträgt sechs Jahre. Wenn die Gefangenen sich entscheiden zu schweigen (also miteinander zu kooperieren), werden beide wegen kleinerer Delikte zu je zwei Jahren Haft verurteilt. Gestehen jedoch beide die Tat, erwartet beide eine Gefängnisstrafe. Wegen der Zusammenarbeit mit den Behörden ist diese jedoch geringer als die Höchststrafe (vier statt sechs Jahre Gefängnis). Gesteht nur einer und der andere schweigt, bekommt der Erste als Kronzeuge eine symbolische Bewährungsstrafe und der andere die Höchststrafe von sechs Jahren.
    Optimal wäre es demnach, wenn beide einander vertrauten und miteinander kooperierten. Doch die Beteiligten befinden sich in einem Dilemma: Sie wissen nicht, wie der jeweils andere sich verhalten wird.
    Zur Überwindung des Dilemmas ist Vertrauen nötig. Es kann zum einen entstehen, indem die Teilnehmer miteinander kommunizieren, und zum anderen, indem Vertrauensbruch bestraft wird. Robuste Gemeingüter brauchen deshalb transparente, direkte und vielfältige Formen der Kommunikation sowie weitgehend selbstbestimmte Sanktionsverfahren.
    Gemeinsames Erbe der Menschheit
    Am 21. Juli 1969 betritt Neil Armstrong den Mond. Er macht einen »kleinen Schritt für einen Mann, aber einen riesigen Sprung für die Menschheit«. Sechs amerikanische Mondmissionen bringen 389,7 Kilogramm Mondgestein zur Erde. Doch wem gehört eigentlich der Erdtrabant?Diese Frage stellt sich seit den Sputnikmissionen der damaligen Sowjetunion Ende der 50er-Jahre. Sie mündet 1967 in den Weltraumvertrag und 1979 in den Mondvertrag. Dort wird festgelegt, dass sämtliche Gebiete und Ressourcen im Weltraum der internationalen Gemeinschaft – also allen Menschen gleichermaßen – zur Verfügung stehen. Niemand solle durch persönlichen Besitz im All privilegiert werden. Dieser Konsens bekommt vermutlich Risse, sobald die Ausbeutung der Bodenschätze des Mondes technisch machbar ist.
    Am Nordpol ist das bereits geschehen. Dort versuchen die fünf Anrainerstaaten (Norwegen, Dänemark, Russland, USA, Kanada) territoriale Ansprüche auf Teile des Nordpolarmeeres zu erheben. Fünfundzwanzig Prozent der globalen Erdöl- und Erdgasvorräte sowie Zinn, Mangan, Gold, Nickel, Blei und Platin werden unter arktischem Meeresgrund vermutet.
    Am anderen Ende der Welt, in der Antarktis, beanspruchen sieben Nationen Gebiete (Neuseeland, Australien, Frankreich, Norwegen, Großbritannien, Argentinien und Chile). Die Ansprüche wurden mit Abschluss des Antarktisvertrags (1959) eingefroren, das Gebiet sollte der Forschung vorbehalten bleiben.
    Das ursprüngliche Niemandsland des Universums, der Arktis und der Antarktis wurde über vertragliche Bindungen gewissermaßen von der res nullius zur res communis humanitatis , der »Gemeinsamen Sache« oder dem »Gemeinsamen Erbe der Menschheit«.
    Diese Idee ist auch im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 verankert ( United Nations Convention on the Law of the Sea , UNCLOS), dem weitere Zusatzübereinkommen folgten, darunter der Tiefseebergbau-Kodex. Noch ist die Förderung der auf dem Meeresboden lagernden mangan-, kobalt-, kupfer- und nickelhaltigen Knollen zu aufwändig. Doch was ist morgen?
    Der Grundsatz des Gemeinsamen Erbes der Menschheit (Artikel 136, UNCLOS) löst den einst visionären Begriff der »Freiheit der Meere« ab, der vor gut 400 Jahren in der Dissertation Mare Liberum von Hugo Grotius formuliert wurde. Der Ozean wäre so riesig, argumentierte Grotius, dass er, gleich der Luft, niemandem zu eigen

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