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WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

WISO - Aktien, Anleihen und Fonds

Titel: WISO - Aktien, Anleihen und Fonds Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Jungblut
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Indikatoren, die uns zeigen, welche Stimmung dort gerade herrscht. Zu den wichtigsten gehört die Dax-Familie.
    Die Deutsche Börse AG hat nach dem Debakel am Neuen Markt Anfang 2003 die Konsequenzen gezogen und neue Marktsegmente sowie teilweise auch neue Indizes (siehe dazu das folgende Kapitel) eingeführt. Durch die |71| Neugestaltung soll sich die Transparenz der Märkte erhöhen. Am wichtigsten ist die Unterscheidung zwischen dem
Prime Standard
und
General Standard
einerseits (früher »Amtlicher Markt« und »Geregelter Markt«) und dem
Open Market
(früher »Freiverkehr«) andererseits. Für Aktien und Zertifikate, die auf Aktien basieren, gibt es aufgrund der Börsenordnung vom 1. Januar 2003 zwei neue Segmente mit unterschiedlich hohen Transparenzanforderungen: Unternehmen, die mit ihren Aktien im Prime und General Standard vertreten sein wollen, müssen weit strengere Regeln befolgen als die Aktiengesellschaften, deren Anteile im Open Market gehandelt werden. Im General Standard müssen die Unternehmen die nationalen gesetzlichen Mindestanforderungen, im Prime Standard darüber hinaus internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Zur Berechnung von Indizes (zum Beispiel Dax oder TecDax) werden nur Aktien aus dem Prime Standard herangezogen.
    Zu den gesetzlichen Mindestanforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, die mit ihren Aktien im
General Standard
vertreten sind, gehören vor allem: Jahresbericht- und Halbjahresberichterstattung, Ad-hoc-Mitteilungen über wichtige Ereignisse, die den Kurs beeinflussen können (wie geplante Übernahmen, Fusionen, Zulassung eines wichtigen Produkts im Pharmabereich) in deutscher Sprache. Zielgruppe dieses Marktsegments sind national ausgerichtete Unternehmen, denen ein kostengünstiges Listing an der Börse ermöglicht werden soll.
    Im
Prime Standard
kommen folgende international übliche Transparenzanforderungen hinzu:
Quartalsberichterstattung,
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS oder US-GAAP),
Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders mit den wichtigsten Terminen,
mindestens eine Analystenkonferenz im Jahr,
Ad-hoc-Mitteilungen und laufende Berichterstattung in deutscher und zusätzlich in englischer Sprache.
    Im Marktsegment
Open Market
sind die Anforderungen hinsichtlich der Publizität, der Zahl der täglich gehandelten Aktien und anderer Kriterien deutlich weniger anspruchsvoll. Hier werden neben deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, Renten deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Derzeit sind Aktien aus über 60 Ländern notiert.
    |72| Der
Open Market
entstand am 10. Oktober 2005 und ist neben dem Regulierten Markt das zweite gesetzlich geregelte Marktsegment in Deutschland. Die Aufsicht hat das Bundesaufsichtsamt für Finanzen, BaFin. Der offene Markt ist kein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Es gibt deutlich weniger formale Voraussetzungen für die Zulassung und keine Folgepflichten für den Emittenten, also den Aussteller der Wertpapiere. Bei Wertpapieren, die vorher an keinem organisierten Markt gehandelt wurden, muss der Antragsteller aber nähere Angaben über den Emittenten in Form eines Exposés vorlegen, das eine zutreffende Beurteilung ermöglicht. Der Antragsteller muss die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere informieren. Die Publikationen für Anleger müssen auf Deutsch oder Englisch veröffentlicht werden. Für Aktienemittenten ist der
Open Market
ein alternativer Kapitalmarktzugang zu den EU-regulierten Segmenten Amtlicher Markt und Geregelter Markt. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von einer einfachen, schnellen und kosteneffizienten Einbeziehung in den Börsenhandel.
    Um Unternehmen, die innerhalb des Marktbereichs
Open Market
neu an der Börse gelistet werden wollen, bei ihrem ersten Börsengang (Initial Public Offer, IPO) bei den Anlegern einen gewissen Vertrauensvorschuss zu verschaffen, hat die Deutsche Börse AG den sogenannten Entry Standard geschaffen. Den Anlegern wird zwar kein wesentlich höheres Schutzniveau geboten als im übrigen offenen Markt. Aber wer in die »gute Stube« kommen will, muss wenigstens zu etwas mehr Transparenz bereit sein, als dies sonst im Freiverkehr von den Unternehmen gefordert wird. Unter anderem müssen sie auf ihrer Internetseite einen testierten Konzernjahresabschluss, einen Zwischenbericht, ein kurzes

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