Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment
sämtlicher Umstände nicht zu erkennen ist, ob ein Verbraucher oder ein Unternehmer gehandelt hat, wird das Geschäft als solches eingeordnet, wie es sich nach den Umständen darstellt. Der Abofallenbetreiber weiß, dass sich nahezu ausschließlich Verbraucher auf seinem Portal anmelden. Da er diesen einen nutzlosen Zugang unterjubeln möchte, lässt er den Verbraucher bestätigen, dass er Unternehmer sei. Dabei weiß der Abofallenbetreiber, dass sich tatsächlich kein Unternehmer angemeldet hat. Somit stellt das Geschäft unter Berücksichtigung aller Umstände ein Geschäft zwischen Unternehmen (Abofallenbetreiber) und Verbraucher (Anmeldenden) dar, weshalb sich der Nutzer gleichwohl auf seine Verbrauchereigenschaft berufen können dürfte, auch wenn er bei der Anmeldeprozedur versehentlich bestätigt hat, dass er eigentlich Unternehmer sei.
Da der Betreiber bei der Erstellung seiner Falle davon ausgeht, dass sich eine Vielzahl von Verbrauchern auf seiner Seite anmelden, kann er sich später nicht darauf berufen, dass sich der Verbraucher als Unternehmer ausgegeben habe. Da der Verbraucherschutz auch nicht zulasten des Verbrauchers abbedungen werden kann, scheidet zudem eine formularmäßige Vereinbarung über die Unternehmereigenschaft aus. Folge ist, dass der Verbraucher weiterhin ein Widerrufsrecht hat. Mangels Belehrung über dieses Widerrufsrecht kann er dieses auch jederzeit noch ausüben und den möglicherweise geschlossenen Vertrag wirksam widerrufen.
114 Zudem ist der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen, da gegen die Button-Lösung verstoßen wurde und der Vertrag daher unwirksam ist.
Neue Masche 2: der multiple Button
Es gibt noch einen weiteren Versuch, die Button-Lösung zu umgehen. Hierbei werden multiple Buttons verwendet, der Nutzer muss also eine Vielzahl von nahezu identischen Buttons klicken, ehe er Zugang zu den gewünschten Informationen oder Dienstleistungen erhält. Zunächst muss er beim Start seiner Anmeldung auf der entsprechenden Seite seine personenbezogenen Daten wie Name und Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse (für den späteren Versand der Rechnung) angeben. Dann bestätigt er diese Angaben durch Anklicken des Buttons mit der Aufschrift „Weiter zum Anmelden“. Auf der Folgeseite werden sodann die soeben eingegebenen Daten noch einmal zur Prüfung bereitgestellt, was der Nutzer nach erfolgter Überprüfung mit Klicken des Buttons „Weiter zum Anmelden“ bestätigt. Bei dieser Masche fällt auf, dass bereits im jetzigen Stadium der Betreiber der Abofalle alle relevanten Daten, die er für einen späteren Versand einer Rechnung benötigt, in einer Datenbank vorliegen hat, egal ob der Nutzer den Vorgang nun abbricht oder nicht.
Auf der nun folgenden dritten Seite werden dem potenziellen Kunden die gesetzlichen Informationspflichten zum Lesen bereitgestellt. Hierbei informiert der Abofallenbetreiber über die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss, die Vertragssprache, die Speicherung des Vertragstextes und 115 über etwaige Verhaltenskodizes. Das Lesen dieser Informationen muss der Nutzer ebenfalls mit einem Klick auf den Button „Weiter zum Anmelden“ bestätigen, wobei auffällt, dass sich der Button an der gleichen Stelle wie die beiden vorherigen befindet, sodass bereits zum dritten Mal der gleiche Button an der gleichen Stelle angeklickt werden musste. Recht eintönig und abstumpfend. Genauso soll es auch sein.
Die letzte Seite, die den Anmeldeprozess nunmehr zum Abschluss bringen soll, enthält eine weitere Informationsseite, welche über die wesentlichen Merkmale der zu nutzenden Datenbank, die Laufzeit des Vertrags, den Gesamtpreis und die Preisbestandteile, die Liefer- oder Versandkosten und letztendlich über weitere wichtige Dinge informiert. Danach soll das potenzielle Opfer noch die AGB und die Datenschutzerklärung bestätigen und vermerken, dass es die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat. All dies bestätigt der Nutzer dann mit dem letzten Button, der nunmehr jedoch wie folgt beschriftet ist: „Entgeltlich anmelden“. Dies dürfte den wenigsten Opfern auffallen, da sie bereits vorweg dreimal einen Button mit einer anderen Beschriftung in der gleichen Farbe und an der gleichen Stelle angeklickt haben. Somit klicken sie womöglich arglos auch den vierten Button und erkennen dessen neue Beschriftung nicht.
Was damit versucht werden soll, dürfte jedem klar sein. Hiermit soll verschleiert werden, dass das Angebot in Wahrheit
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