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Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment

Titel: Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Stefan Lutz
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können Zeugen werden. Zeigen Sie E-Mails, die Sie versenden, Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten und schicken Sie sie in deren Beisein ab. Sofern Sie Briefe wie die hier behandelten Musterschreiben versenden, lassen Sie diese durch einen Zeugen zunächst lesen, dann von diesem in den Briefumschlag legen und zur Post bringen. Danach sollte der Zeuge am selben Tag noch eine eidesstattliche Versicherung fertigen und unterzeichnen, 104 die als Anlage Ihrer Kopie des versendeten Dokuments beigefügt werden kann. Die eidesstattliche Versicherung sollte in etwa wie folgt aussehen:
    Eidesstattliche Versicherung
    Über die Bedeutung einer zur Vorlage bei Gericht bestimmten eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen vorsätzlich und fahrlässiger unrichtiger Angaben, namentlich über die Strafandrohung gemäß § 156 StGB bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Tat bzw. gemäß § 163 Abs. 1 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung, belehrt, erkläre ich, Monika Musterfrau, Musterstr. 11, 12345 Musterstadt, Nachfolgendes an Eides statt:
    Ich habe am 01.02.2013 anliegendes Schreiben mit insgesamt 4 Seiten selbst gelesen, auf jeder Seite der Kopie unterzeichnet und die Übereinstimmung mit dem Original festgestellt. Das Original des Schreibens habe ich sodann in einen Briefumschlag gesteckt und diesen verschlossen. Den verschlossenen Briefumschlag habe ich sodann am selben Tag um 16:43 Uhr bei der Postfiliale Musterstadt, Musterstr. 55 zur Zustellung aufgegeben. Die mir ausgehändigte Sendungsquittung hatte die Sendungsnummer 67899465377DE, welche ebenfalls dieser Erklärung beigefügt ist.
    Musterstadt, 01.02.2013
    Monika Mustermann

105 Wie kann ich mich zukünftig vor solchen Fallen schützen?
    Einmal in eine Abofalle geraten, stellt sich unweigerlich die Frage, wie man sich vor weiteren Fallenstellern schützen kann. Zunächst einmal die ernüchternde Antwort: Wenn Sie jemand betrügen möchte, dann wird es ihm auch in einer Vielzahl der Fälle gelingen.
    Doch wenn Sie im Internet stets vorsichtig mit Ihren personenbezogenen Daten sind, ist bereits viel gewonnen. Open-Source-Software, Routenplanungen, Rezepte etc. gibt es zuhauf kostenlos im Internet zu finden. Wenn eine Internetseite für den Zugang zu solchen kostenfreien Programmen oder Dienstleistungen Ihre personenbezogenen Daten wie Name und Anschrift verlangt, sollten Sie hellhörig werden. Wenn dies doch einmal berechtigt der Fall sein sollte, sollten Sie von jedem Schritt der Bestellung einen Bildschirmausdruck machen, sodass Sie später nachweisen können, dass es sich tatsächlich um ein kostenloses Angebot gehandelt hatte.
Einrichtung eine Antivirenprogramms
    Zudem können Sie aktuelle Antivirensoftware einsetzen. Die meist kostenpflichtigen Antivirenprogramme wie zum Beispiel von G-Data oder Avira Internet Security schützen Ihren Internetbrowser und somit auch Sie vor dem ungewollten Aufruf solcher Abofallenseiten. Sobald Sie eine verdächtige Seite aufrufen möchten, erscheint eine Warnseite anstelle der aufgerufenen Internetseite. Spätestens 106 jetzt sollten Sie von dem Angebot des Betreibers Abstand nehmen und nach anderen Angeboten im Internet suchen.
WOT und andere
    Ebenfalls kostenlos sind Tools wie zum Beispiel WOT. „WOT“ steht für „Web of Trust“, das ist eine Gemeinschaft von Internetnutzern. Diese stellt ein Tool zur Verfügung, das den jeweils verwendeten Browser erweitert. Diese Add-ons stehen für alle gängigen Browser unter der Internetadresse www.mywot.com zum Download bereit. Einmal installiert, warnt das Add-on beim Besuch verdächtiger Seiten und lässt Ihnen die Wahl, ob Sie die Bewertungen anderer Nutzer für diese Seite ansehen, die Seite dennoch besuchen oder die Seite doch lieber verlassen möchten.
    Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Warnung allein auf Bewertungen anderer Nutzer basiert. Sofern es sich also um eine brandneue Abofalle handelt, könnte es sein, dass keinerlei Warnung erfolgt, da es noch keine Erfahrungswerte gibt. Auch sind die Bewertungen natürlich sehr subjektiv, was dazu führen kann, dass eine Internetseite, die völlig rechtskonform und keine Abofalle ist, gleichwohl mit einer Warnung gekennzeichnet wird, sofern es negative Benutzerbewertungen zu dieser Seite gibt. Aber für einen ersten Anhaltspunkt ist die Einrichtung dieses Add-ons sicherlich nicht schlecht und kann dazu beitragen, Sie vor ungewollten

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