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Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen (German Edition)

Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen (German Edition)

Titel: Amazon Kindle: Eigene E-Books erstellen und verkaufen (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Wolfgang Tischer
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Verschlüsselungsverfahren, sodass ein Buch nur auf den hierfür autorisierten Geräten gelesen werden kann. Beim Upload Ihrer Buchdatei können Sie auswählen, ob Amazon Ihre Buchdateien verschlüsseln soll. Das kostet nichts extra und schafft eine gewisse Sicherheit. Die Übertragung von einem Kindle-Gerät auf ein anderes ist damit nicht möglich. Doch was verschlüsselt ist, kann auch »geknackt« werden. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.
     
    Muss oder kann ich Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek abliefern?
    Wer in Deutschland ein Buch veröffentlicht, der ist gesetzlich dazu verpflichtet, so genannte »Pflichtexemplare« kostenlos an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt und Leipzig und an die jeweilige Landesbibliothek »abzuliefern«. Dies gilt sowohl für Verlage als auch für Selbstverleger. Die Aufgabe dieser Bibliotheken ist es, die Veröffentlichungen möglichst umfassend zu katalogisieren.
    Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld.
    Seit einigen Jahren gilt die Pflicht zur Ablieferung auch für elektronisch veröffentlichte Werke – zumindest theoretisch.
    Wir zitieren die offizielle Stellungnahme der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) vom 21. Juni 2011 auf unsere Anfrage, ob auch Kindle-Selbstverleger ablieferungspflichtig sind:
     
Prinzipiell gehören selbstverlegte und über Amazon vertriebene Kindle-Bücher zum Sammelauftrag der DNB. Ablieferungspflichtig sind die Autoren als Selbstverleger. (Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig, »wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.«)
In der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) wird allerdings in §8,2 präzisiert, dass die Bibliothek auf die Ablieferung verzichten kann, »wenn technische Verfahren die Sammlung und Archivierung nicht oder nur mit beträchtlichem Aufwand erlauben.«
Kindle-Content wird in einem proprietären Datenformat angeboten, das auf dem Mobipocket-Standard basiert und eigene DRM-Mechanismen hat. Das Dateiformat eignet sich nach augenblicklicher Einschätzung nicht für die Langzeitarchivierung. Darüber hinaus gibt es noch keine Lösung für die Bereitstellung für die Benutzung.
Daher verzichtet die DNB derzeit auf eine Ablieferung von Kindle-E-Books. Selbstverleger müssen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren fürchten; die DNB wird die Titel erst anfordern, wenn der Stand der Technik dies zulässt.
     
    Soweit der Wortlaut der E-Mail der Deutschen Nationalbibliothek.
     
    Nun soll es jedoch Autorinnen und Autoren geben (und auch Verlage), für die die Ablieferung keine lästige Pflicht ist, sondern die Wert darauf legen, im Impressum einen Satz zu platzieren wie »Aufgenommen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt und Leipzig«. Offenbar ist man im Glauben, man könne damit Laien beeindrucken und dieser Satz habe etwas von einer offiziellen Auszeichnung, was natürlich blanker Unsinn ist.
    Allerdings bietet die DNB seit August 2011 allen Kindle-Autoren an, ihr Buch alternativ im unverschlüsselten EPUB-Format über die Website der Deutschen Nationalbibliothek abzuliefern. Hierzu schreibt uns die Deutsche Nationalbibliothek:
     
Normalerweise sammeln wir Netzpublikationen nur in dem Dateiformat, in dem sie veröffentlicht werden. In unseren FAQ heißt es dazu weiter: »Bitte liefern Sie uns keine unveröffentlichten, extra für uns hergestellten PDF-Versionen ab.«
Damit möchten wir verhindern, dass Publikationen bei uns elektronisch abgeliefert werden, die gar nicht veröffentlicht sind – also nicht über ein öffentliches Netz zugänglich sind.
Bei den über Kindle vertriebenen Publikationen verhält es sich anders, da wir diese derzeit leider u. a. wegen des DRM-Schutzes nicht archivieren können. Daher können uns Kindle-Autoren, sofern sie als Selbstverleger Inhaber des Verbreitungsrechtes sind, auf freiwilliger Basis eine Version ihres E-Books im EPUB-Format über unser Webformular übermitteln. Eine ausführliche Anleitung zur Ablieferung erhalten Sie unter http://www.d-nb.de/netzpub/ablief/np_schritte.htm#abliefmon  
     
    Beim EPUB-Format handelt es sich um einen Quasi-Standard für E-Books, den leider der Kindle nicht unterstützt. Wer sein Kindle-E-Book direkt als Word-Datei hochlädt und von Amazon konvertieren lässt, hat zunächst keine EPUB-Datei seines Buches, das er der DNB

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