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Beschaeftigungskompass Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Beschaeftigungskompass Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Titel: Beschaeftigungskompass Gesundheits- und Krankenpfleger/in Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Manfred Engl
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Bildungsabschluss
    •    oder eine andere abgeschlossenen gleichwertige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
    •    oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung
    •    oder einen Hauptschulabschluss und einen Abschluss in einer anderweitigen mindestens zweijährigen Berufsausbildung
    •    oder einen Hauptschulabschluss und den anerkannten Abschluss einer Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
    •    oder eine andere abgeschlossenen zehnjährige allgemeine Schulbildung.
    Vor Beginn der Ausbildung muss durch ein Gesundheitszeugnis die gesundheitliche Eignung feststehen. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.
Dauer und Struktur der Ausbildung
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung. Der schulische Teil erfolgt an Berufsfachschulen, die gesamtverantwortlich für die Ausbildung sind. Den Unterricht besuchen die Schüler/innen parallel zur praktischen Ausbildung entweder ein- bis fünfmal wöchentlich oder zusammengefasst zu ein- oder mehrwöchigen Unterrichtsblöcken.
    Der praktische Teil erfolgt in Krankenhäusern und konzentriert sich auf die Krankenstationen der verschiedenen fachmedizinischen Abteilungen (Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege). Hinzu kommen ambulante Einsätze, d.h., die Schüler/innen besuchen Patienten in deren Privatwohnungen oder in ambulanten Pflegeeinrichtungen.
    Die Zusammenarbeit zwischen der Krankenpflegeschule und dem Träger der praktischen Ausbildung ist durch einen Kooperationsvertrag geregelt.
    Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und in Teilzeit bis zu vier Jahre. Einzelne Bildungsträger bieten an, die Ausbildung berufsbegleitend oder in Teilzeit zu absolvieren.
    Bereits vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten können die Ausbildungszeit verkürzen. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung im schriftlichen, praktischen und mündlichen Bereich.
    Die Ausbildung umfasst mindestens 4.600 Stunden. Davon entfallen 2.100 Stunden Theorie auf den Unterricht in der Altenpflegeschule und 2.500 Stunden auf die praktische Ausbildung.
    Der handlungsorientierte Schulunterricht ist in vier Lernbereiche aufgeteilt. Fast die Hälfte der Unterrichtszeit beansprucht der Lernbereich „Kenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften“, 500 Stunden der Lernbereich „pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und Medizin“, 300 Stunden der Lernbereich „pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften“ und 150 Stunden der Lernbereich „pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft“.
    Anhand fächerübergreifender Lernsituationen, meist anhand von Fallbeispielen, erarbeiten die Auszubildenden überwiegen eigenständig die einzelnen Lerninhalte (siehe Schema).
    Die praktische Ausbildung findet größtenteils beim Ausbildungsträger statt, also in den stationären Einrichtungen. Der hohe Praxisanteil soll eineoptimale Vorbereitung auf den beruflichen Alltag gewährleisten. Praxisanleiter/innen führen die Auszubildenden schrittweise an die Aufgaben heran – in der stationären Ausbildung wie in der ambulanten.
    In der stationären Ausbildung lernen die Auszubildenden verschiedene Wohnbereiche, unterschiedliche Zielgruppen und unterschiedliche Teams kennen.
    Sie lernen beispielsweise das Zusammenspiel zwischen Sozialarbeitern/innen und Diätassistenten/innen kennen, oder zwischen Ärzten/innen, Therapeuten/innen und Ehrenamtlichen.
    In ambulanten Einrichtungen lernen die Auszubildenden die Pflegebedürftigen und die oftmals mitbetreuenden Angehörigen in deren privater, häuslicher Umgebung kennen.

Die Ziele der Ausbildung im Überblick
    Die Ausbildung soll entsprechend den anerkannten pflegewissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen die fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenz zur verantwortlichen Mitwirkung bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln.
    Pflege zielt dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen.
    Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der

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