Betreuungsfall - was nun
Betracht:
Privatdarlehen
Festgeldkonten bei Privatbanken
Investmentanteile
Aktien- und Rentenfonds
festverzinsliche Wertpapiere
Hinweis
Hat das Betreuungsgericht dem Betreuer zur Anlage des Geldes in eine alternative Anlageform nicht seine Erlaubnis erteilt, ist dies für das Geschäft der Geldanlage an sich unschädlich. Das bedeutet, dass das Rechtsgeschäft, das der Betreuer eingegangen ist, wirksam bleibt. Der Betreuer kann sich dadurch aber evtl. schadensersatzpflichtig machen.
Kontosperrung
Geldanlagen bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Geld des Betreuten für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung dient, sind mit einem sogenannten 62 Sperrvermerk zu versehen. Der Sperrvermerk soll verhindern, dass das Geld des Betreuten, und sei es auch nur in geringem Umfang, unsachgemäß verwendet wird. Er bewirkt, dass Abhebungen vom Konto nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts möglich sind.
In der Praxis wird die Bank aus haftungstechnischen Gründen selbst dafür Sorge tragen, dass bei Bekanntwerden einer Betreuung solch ein Vermerk eingetragen wird.
Achtung
Zahlt das Kreditinstitut unter Missachtung eines Sperrvermerks aus, haftet es für den ausgezahlten Betrag. Erfolgt von einem versperrten Konto eine Verfügung ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung, so ist diese Verfügung unwirksam.
Die Eintragung des Sperrvermerks gilt für sämtliche Guthaben, und zwar unabhängig von der Höhe des Geldbetrags.
Vorherige oder nachträgliche Genehmigung?
Betreuungsgerichtliche Genehmigungen sollen grundsätzlich vor einer genehmigungspflichtigen Rechtshandlung eingeholt werden. Nachträglich genehmigte Verträge werden mit der Mitteilung der Genehmigung an den Vertragspartner wirksam.
63 Achtung
Das Rechtsgeschäft ist nicht schon mit Erteilung der gerichtlichen Genehmigung wirksam. Der Vertragspartner muss vom Betreuer ausdrücklich über die nachträglich durch das Betreuungsgericht erteilte Genehmigung in Kenntnis gesetzt werden.
Vorab vom Betreuungsgericht genehmigte ein- und mehrseitige Rechtsgeschäfte werden ohne eine solche Mitteilung mit ihrer Vornahme wirksam.
Definitionen: mehrseitiges/einseitiges Rechtsgeschäft
Ein mehrseitiges Rechtsgeschäft ist z. B. der Abschluss eines Vertrages, da hierfür die Willenserklärungen von mindestens zwei Personen erforderlich sind.
Bei einseitigen Rechtsgeschäften gibt nur eine Person eine Willenserklärung ab. Einseitige Rechtsgeschäfte sind z. B. die Anfechtung, Kündigung etc.
Bei Vornahme eines einseitigen Rechtsgeschäfts ist zwingend vorab die Genehmigung durch das Betreuungsgericht einzuholen. Ansonsten ist das Rechtsgeschäft nichtig.
Unwirksame Wohnraumkündigung
Der Betreuer B kündigt die Wohnung des von ihm betreuten Herrn Dröschel. Eine Vorabgenehmigung durch das Betreuungsgericht hat der Betreuer nicht eingeholt. Die Kündigung ist unwirksam, das Mietverhältnis besteht also mit all seinen Rechten und Pflichten weiter fort. Der Betreuer B hat sich mit seinem pflichtwidrigen Verhalten unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht.
64 Diese nichtigen einseitigen Rechtsgeschäfte sind ggf. mit Genehmigung des Betreuungsgerichts nochmals vorzunehmen. Im Beispielsfall bedeutet dies, dass der Betreuer B sich an das Betreuungsgericht wenden und die Genehmigung für die Kündigung der Wohnung jetzt einholen muss.
Bei mehrseitigen Rechtsgeschäften verbleibt bei der nachträglichen Genehmigung das Risiko für den Betreuer, dass das Betreuungsgericht die Genehmigung verweigert.
Befreiungen vom Genehmigungserfordernis
Eltern, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel des Betreuten und Vereins- und Behördenbetreuer sind von Gesetzes wegen sogenannte befreite Betreuer.
Diese gesetzlich befreiten Betreuer sind im Rahmen der Vermögenssorge von folgenden Beschränkungen befreit:
Anbringung eines Sperrvermerks
Verfügung über Geldanlagen
Verfügungen über Forderungen und Wertpapiere
Hinterlegung von Inhaberpapieren
Sperrung von Buchforderungen
jährliche Rechnungslegungspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht
65 Achtung
Die Pflicht zur Erstellung einer Schlussrechnung bei Beendigung der Betreuung bleibt auch für befreite Betreuer bestehen.
Alle anderen Betreuer können auf Antrag von einzelnen oder allen Verpflichtungen, für die das
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