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Business-Knigge - Die 100 wichtigsten Benimmregeln

Business-Knigge - Die 100 wichtigsten Benimmregeln

Titel: Business-Knigge - Die 100 wichtigsten Benimmregeln Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anke Quittschau , Christina Tabernig
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kleinen Haken aufwies. Sie kam auf die glorreiche Idee, ihn direkt am Tisch zu bekämpfen, holte eine kleine Nagelfeile aus der Handtasche und feilte sich den Störenfried unterm Tisch weg. Da sie schon dabei war, wurden die übrigen neun Nägel gleich mit manikürt. Nach getaner Arbeit, sah ihr Tischnachbar mit Entsetzen, wie sie auch noch eine Tinktur auspackte und die gestressten Hände damit eincremte. Das Essen konnte jetzt kommen.
    Hier wäre ein Gang auf die Toilette angebrachter gewesen. Dies gilt ebenso für den Einsatz von Zahnstochern. Da sowieso jeder weiß, was Sie hinter der vorgehaltenen Hand tun: Lassen Sie es besser. Wenn Sie einen Zahnstocher benutzen oder die Damen ihre Lippen nachziehen möchten, dann bitte auf der Toilette. In guten Restaurants finden Sie mittlerweile die Zahnstocher einzeln verpackt schon dort platziert.
    Regel Nr. 96
    Versuchen Sie nicht, Essensreste mit der Zunge aus den Zähnen zu holen. Erledigen Sie alle kosmetischen Korrekturen auf der Toilette. Dazu gehört auch das laute Naseschnäuzen.
    Jegliche Körperpflege, wie Kämmen, Schminken, Fingernägel säubern am Tisch ist verpönt. Das Schnäuzen am Tisch ist auch außerhalb von Europa unerwünscht. Niesen wird daheroft unterdrückt oder zumindest gedämpft. Beim Husten oder beim Niesen wird die Hand oder die Serviette vor das Gesicht gehalten. Eine Entschuldigung für die Störung ist angebracht.
    Rechnung und Trinkgeld
    Verlangen Sie als Gastgeber oder Gastgeberin die Rechnung, verwirren Sie den Ober nicht mit den Worten: „Können wir zahlen?“. Machen Sie hier nochmals deutlich, dass Sie die Rechnung bezahlen werden und zwar mit den Worten „Bitte bringen Sie mir die Rechnung“. Die Rechnung können Sie in Zeiten der Kreditkarte am Tisch begleichen. Diskreter ist es dennoch, sich zum Bezahlen der Rechnung vom Tisch zu entfernen, um eventuell Posten zu prüfen und Trinkgeld zu geben. Bei Barzahlung kann Ihr Gast nicht mitzählen, was Sie zu zahlen haben. Sind Sie im Restaurant bereits bekannt, lassen Sie sich die Rechnung in die Firma schicken.
    Über die Höhe des Trinkgeldes entscheidet die Zufriedenheit, zwischen fünf und zehn Prozent des Rechnungsbetrages sind in deutschen Restaurants üblich. Wie hoch das Trinkgeld ausfällt, hängt selbstverständlich von der Güte des Services und Essens ab. Besitzer eines Restaurants bekommen kein Trinkgeld. Hier sollte ein Trinkgeld mit dem Kommentar „Für das Personal“ verbunden sein. Ein persönliches „Dankeschön“ zum Abschied erhöht den Wert der Anerkennung.
    Fragen Sie sich beim Zahlen von Trinkgeld: Wie gut war der Service? Wie viele Personen haben uns bedient? Wie viele Personen wurden bedient? Was hätte der Service an Trinkgeld bekommen, wenn er jeden einzeln bedient hätte? Alldies sind Anhaltspunkte, die Sie neben einem guten Service in das Trinkgeld mit einfließen lassen sollten. Lassen Sie hier am besten Ihr Gefühl entscheiden.
    Übrigens: „tip“ ist der englische Ausdruck für Trinkgeld und steht für „to improve promptness“, also „zur Sicherstellung der Bereitwilligkeit“.
    Regel Nr. 97
    Bezahlen Sie die Rechnung abseits des Tisches, damit Sie diese in Ruhe prüfen können.
    Pleiten, Pech und Pannen
    Während des Essens können unvorhergesehene Dinge passieren. Abgesehen von der runterrutschenden Serviette, gibt es noch das berühmte Haar in der Suppe.
    Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
    Sollten Sie jemals ein Haar, Tiere oder andere Dinge in Ihrem Essen finden die dort nichts zu suchen haben, rufen Sie den Kellner heran und weisen ihn in ruhiger Stimme und diskret auf den Störenfried hin. Der Kellner wird Ihnen sofort eine neue Speise bringen.
    Mit Reklamationen im Restaurant sollten Sie es handhaben wie im Reiserecht: am besten sofort reklamieren. Ist das Essen lauwarm, die Suppe zu salzig oder der Wein korkig, reklamieren Sie sachlich ruhig und diskret beim Service. Es muss nicht das ganze Restaurant über das Missgeschick der Küche informiert sein.
    Umgang mit Malheurs
    Rotwein auf der Tischdecke wird keinesfalls hektisch mit Salz bestreut. Machen Sie kein Aufheben, die Kellnerin deckt den Fleck mit einer Deckserviette ab. Ist ein Tischnachbar in Mitleidenschaft gezogen, bitten Sie formvollendet und ohne Aufhebens um Verzeihung, bieten Sie Hilfe an und wenn nötig Wiedergutmachung. Bei einem großen Schaden ist ein Strauß Blumen am Tag danach ein schönes Trostpflaster.
    Fällt Ihnen ein Stück Brot auf den Fußboden, lassen Sie

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