Das aktuelle Handbuch Testament
Mutter gestorben. Er hinterlässt aber seinerseits drei Kinder.
Auch hier erbt Max zu ½. Die andere Hälfte des Vermögens verteilt sich auf die Kinder von Moritz. Diese erben jeweils zu ⅙.
Der Vorrang der Ersten Ordnung schließt alle anderen Verwandten aus. Lebt zum Beispiel beim Tod des Erblassers nur ein Urenkel, sind alle anderen Verwandten von der Erbfolge ausgeschlossen. Der Urenkel wird Alleinerbe.
Erben zweiter Ordnung
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Vater, Mutter, Geschwister, Neffen und Nichten usw. des Erblassers. Nichten und Neffen aber nur, wenn sie mit dem Erblasser verwandt, nicht bloß angeheiratet sind.
Erben zweiter Ordnung erben aber nur, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind. Beide Elternteile erben zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine/ihre Stelle, also die Geschwister des Erblassers wiederum zu gleichen Teilen.
Beispiel 1:
Diesmal stirbt die kinderlose Witwe Müller.
Da sie keine Abkömmlinge hat (Erben erster Ordnung), kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge. Es erben also die Eltern von Frau Müller zu je ½.
Beispiel 2:
Die gleiche Situation wie oben im Beispielsfall 1. Diesmal ist auch die Mutter bereits gestorben. Die Mutter hinterlässt neben Frau Müller noch zwei weitere Kinder.
Der Vater behält seinen halben Erbteil. Die andere Hälfte der Mutter wird auf die beiden noch lebenden Kinder verteilt, also zu je ¼.
Erben dritter Ordnung
Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sie werden Erben, wenn es keine Erben erster und zweiter Ordnung gibt. Leben noch alle Großeltern, erben sie allein und zu gleichen Teilen. Ist ein Großvater oder eine Großmutter bereits gestorben, treten an seine/ihre Stelle seine/ihre Abkömmlinge.
Sind keine Abkömmlinge des verstorbenen Großelternteils vorhanden, fällt dieser Erbteil dem anderen Teil des Großelternpaares zu, gegebenenfalls bei dessen Tod an dessen Abkömmlinge. Sind beide Teile eines Großelternpaares gestorben und haben beide keine lebenden Abkömmlinge, so erbt das andere Großelternpaar allein.
Erben vierter Ordnung
Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben fernerer Ordnung sind entferntere Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Diese erben nur, wenn keine Erben einer höheren Ordnung leben.
Für Erben vierter und späterer Ordnung regelt das Gesetz die Vermögensaufteilung anders als in den früheren Ordnungen. Es erben alle lebenden Großeltern bzw. entferntere Voreltern zu gleichen Teilen, ganz gleich, zu welchen Stämmen sie gehören. An die Stelle eines verstorbenen Urgroßelternteils treten nicht dessen Abkömmlinge. Es erhöht sich vielmehr die Erbquote der noch lebenden Urgroßeltern zu gleichen Teilen.
Erst wenn gar kein Urgroßelternteil mehr lebt, kommen deren Abkömmlinge zum Zuge. Es erbt derjenige Abkömmling, der mit dem Erblasser gradmäßig am nächsten verwandt ist. Dabei erben mehrere Verwandte gleichen Grades zu gleichen Teilen. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Anzahl der Geburten, die zwischen dem Erblasser und dem Verwandten stehen.
Achtung: Der Grad der Verwandtschaft ist nicht mit der Ordnung der Erbschaft identisch.
Checkliste: Erbe welcher Ordnung?
Erben 5. Ordnung
Eltern der Urgroßeltern
falls kein Elternteil der Urgroßeltern vorhanden, deren Abkömmlinge
Erben 4. Ordnung
Urgroßeltern
falls kein Urgroßelternteil vorhanden, Abkömmlinge der Urgroßeltern
Erben 3. Ordnung
Großeltern
Onkel/Tante
Vetter/Kusine
weitere Abkömmlinge der Großeltern
Erben 2. Ordnung
Eltern
Geschwister
Neffe/Nichte
weitere Abkömmlinge der Eltern
Erblasser(in) †
Erben 1. Ordnung
Kinder
Enkel
Urenkel
weitere Abkömmlinge
Praxis-Tipp:
Zur Bestimmung des Verwandtschaftsgrades gehen Sie folgendermaßen vor: Zeichnen Sie einen Stammbaum , in dem unter anderem der Erblasser und der zu ermittelnde Verwandte aufgelistet ist. Orientieren Sie sich dabei an unserem Musterstammbaum. Zeichnen Sie dann im Stammbaum jeweils Linien von den Eltern zu deren Kindern. Jetzt zählen Sie die Striche, die den Erblasser mit den Verwandten auf kürzestem Wege verbinden. Die Zahl entspricht dem Grad der Verwandtschaft .
Was erben nichteheliche Kinder ?
Durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder sind seit dem 01.04.1998 die nichtehelichen Kinder den ehelichen
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