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Das aktuelle Handbuch Testament

Das aktuelle Handbuch Testament

Titel: Das aktuelle Handbuch Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler
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führen. Verwenden Sie zum Beispiel die nachfolgende Übersicht. So geht nichts verloren.
    Vermögenszuwendungen an Kinder und andere Abkömmlinge
Empfänger
Datum
Betrag bzw. Wert der Zuwendung
Anmerkung zur Ausgleichspflicht
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Was erbt der Ehegatte neben den Verwandten?
    Höhe des gesetzlichen Erbteils ohne Zugewinn
Der Zugewinnausgleich erhöht den Erbanteil des Ehegatten
Der Voraus – ein Sondererbrecht
Was gehört zum Voraus?
Erhält der Ehegatte stets den ganzen Voraus?
Wie erhält der Ehegatte den Voraus?
Der Dreißigste sichert den Unterhalt für die ersten 30 Tage danach
Wenn die Ehe geschieden worden ist
    Höhe des gesetzlichen Erbteils ohne Zugewinn
    Der überlebende Ehegatte erbt keineswegs alles, wie viele Erblasser glauben. Er steht nur neben den verwandten gesetzlichen Erben. Wie viel das im Einzelnen ist, richtet sich danach, welche gesetzlichen Erben welcher Ordnung sonst noch vorhanden sind. Juristen sprechen von der Erbquote. Die ist unabhängig vom Güterstand der Eheleute. Nur wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, gibt es noch einen Zuschlag, wie Sie dem nachfolgenden Abschnitt entnehmen können.
Neben Erben erster Ordnung, also in der Regel den Kindern, erbt der Ehegatte ¼.
Neben Erben zweiter Ordnung, den Eltern und Geschwistern, erbt der Ehegatte ½.
Neben den Großeltern des Erblassers (Erben dritter Ordnung) erbt der Ehegatte ebenfalls ½.
Neben Großeltern und Abkömmlingen von Großeltern (weil z. B. ein Großelternteil bereits verstorben ist oder die Erbschaft ausgeschlagen hat) erbt der Ehegatte zusätzlich zu der oben genannten Hälfte noch den Teil, der eigentlich auf den Abkömmling entfallen würde.
Sind weder Verwandte erster oder zweiter Ordnung noch Großeltern des Erblassers vorhanden, erbt der Ehegatte alles.
    Sie sehen also, dass der überlebende Ehepartner ganz schnell finanzielle Probleme bekommen kann, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt.
    Der Zugewinnausgleich erhöht den Erbanteil des Ehegatten
    Der gesetzliche Erbteil ist aber nicht alles, was dem Ehegatten zusteht. Es findet im Erbfall der sogenannte erbrechtliche Zugewinnausgleich statt, wenn die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Der Zugewinnausgleich dient grundsätzlich dazu, das Vermögen, das beide Ehepartner während ihres gemeinsamen Wirtschaftens aufgebaut haben, gerecht zu verteilen. Und weil der eine oft mehr an Vermögen erwirtschaftet hat als der andere, insbesondere in einer typischen Hausfrauenehe, geht das nur über einen Ausgleich. Den gibt es nicht nur im Zusammenhang mit einer Scheidung, sondern auch im Erbfall, also wenn die Ehe zu Ende gegangen ist.
    Der Zugewinnausgleich im Scheidungsfall ist eine rechtlich recht komplizierte Angelegenheit. Beim erbrechtlichen Zugewinnausgleich ist das nicht so. Hier gibt es einen pauschalen Betrag, der sich nach der Höhe des Nachlasses richtet.
    Konkret: Beim Tod eines Ehegatten erhält der überlebende Ehegatte neben seinem gesetzlichen Erbteil pauschal ¼ des Nachlasses als gesetzlich vermuteten Zugewinnausgleich . Dies gilt unabhängig davon, wie viel Zugewinn tatsächlich erwirtschaftet wurde.
    Achtung: Diesen erbrechtlichen Zugewinn erhält aber nur der Ehegatte, der gesetzlicher Erbe wird. Nicht also der Ehegatte, der durch Testament Erbe wird oder sein Erbe ausschlägt.
Neben Erben erster Ordnung erbt der Ehegatte insgesamt also ½.
Neben Erben zweiter Ordnung erbt der Ehegatte insgesamt ¾.
Neben den Großeltern des Erblassers erbt der Ehegatte ebenfalls insgesamt ¾.
Sind weder Verwandte erster oder zweiter Ordnung noch Großeltern des Erblassers vorhanden, erbt der Ehegatte auch ohne Zugewinnausgleich alles.
    Der Voraus – ein Sondererbrecht
    Der überlebende Ehegatte erhält neben seinem gesetzlichen Erbteil außerdem noch den sogenannten „Voraus“. Den bekommt es ebenfalls nur, wenn er gesetzlicher Erbe geworden ist, also nicht, wenn der Erblasser eine Letztwillige Verfügung getroffen hat oder wenn er das Erbe ausschlägt.
    Was gehört zum Voraus ?
    Zum Voraus zählen die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeitsgeschenke. Zum ehelichen Haushalt gehören beispielsweise
Haushaltsgeräte
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände
Bücher und Bilder
das Familienauto
    Ausgeschlossen sind Gegenstände, die nur dem persönlichen Gebrauch des

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