Das Kapital (Gesamtausgabe)
bilden würde, die ist, wo der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Produkts per Acre von B auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.
Wenn B nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zahlen, also keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so erhöht dies zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis per qr., affiziert aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen gebildeten Surplusprofit, eventuell die Rente. Denn der Durchschnittsproduktionspreis bleibt immer unter dem von A, und wenn der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. im selben Verhältnis zu, so daß der Gesamtüberschuß des Preises konstant bleibt.
Im angenommenen Fall produzieren die zwei ersten Kapitalanlagen von 5 Pfd.St. auf B 31/2 qrs., also nach der Voraussetzung 11/2 qr. Rente = 41/2 Pfd.St. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. produziert, so ist der Gesamtproduktions- <739> preis (inkl. 20% Profit) der 41/2 qrs. = 9 Pfd.St., also der Durchschnittspreis per qr. = 2 Pfd.St. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. auf B ist also gestiegen von 15/7 Pfd.St. auf 2 Pfd.St., der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Preis von A, also gefallen von 12/7 Pfd.St. auf 1 Pfd.St. Aber 1 * 41/2 = 41/2 Pfd.St. ganz wie frü-
her 12/7 * 31/2 = 41/2 Pfd.St.
Nehmen wir an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapitalanlage von je 21/2 Pfd.St. auf B gemacht würde, die das qr. nur zu seinem allgemeinen Produktionspreis produzierte, so wäre das Gesamtprodukt per Acre jetzt 61/2 qrs. und deren Produktionskosten 15 Pfd.St. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr.
für B wäre wieder gestiegen von 2 <1. Auflage: 1> Pfd.St. auf 24/13 Pfd.St., und der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Produktionspreis von A, wäre wieder gefallen von 1 Pfd.St. auf 9/13 Pfd.St.
Aber diese 9/13 Pfd.St. wären nun zu berechnen auf 61/2 qrs. statt auf 41/2. Und 9/13 * 61/2 = 1 * 41/2 =
41/2 Pfd.St.
Es folgt daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhöhung des regulierenden Produktionspreises nötig ist, um zuschüssige Kapitalanlagen auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermöglichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört, Surplusprofit zu liefern, und nur noch den Durchschnittsprofit abwirft. Es folgt ferner, daß hier die Summe des Surplusprofits per Acre dieselbe bleibt, wie sehr immer der Surplusprofit per qr. abnehme; diese Abnahme wird stets ausgeglichen durch entsprechende Zunahme der per Acre produzierten qrs. Damit der durchschnittliche Produktionspreis auf den allgemeinen Produktionspreis sich erhebe (also hier auf 3 Pfd.St. steige für Boden B), müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen höhern Produktionspreis hat als den regulierenden von 3 Pfd.St. Aber man wird sehn, daß selbst dies nicht ohne weiteres hinreicht, um den Durchschnittsproduktionspreis per qr. für B auf den allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. hinaufzutreiben.
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DAS KAPITAL
Nehmen wir an, es wären auf Boden B produziert worden:
1. 31/2 qrs. wie vorhin zu 6 Pfd.St. Produktionspreis; also zwei Kapitalanlagen von je 21/2 Pfd.St., die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.
2. 1 qr. zu 3 Pfd.St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis gleich wäre dem regulierenden Produktionspreis.
<740> 3.1 qr. zu 4 Pfd.St.: eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis 331/3% <1. Auflage: 25%> höher ist als der regulierende Preis.
Wir hätten dann 51/2 qrs. per Acre zu 13 Pfd.St., bei einer Kapitalanlage von 107/10 Pfd.St. <1. Auflage: 10
Pfd.St.>, viermal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht dreimal das Produkt der ersten Kapitalanlage.
51/2 qrs. zu 13 Pfd.St. gibt 24/11 Pfd.St. Durchschnittsproduktionspreis per qr., also beim regulierenden Produktionspreis von 3 Pfd.St. einen Überschuß von 7/11 Pfd.St. per qr., der sich in Rente verwandeln kann.
51/2 qrs. zum Verkauf zum regulierenden Preis von 3 Pfd.St. geben 161/2 Pfd.St. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 Pfd.St. bleiben 31/2 Pfd.St. Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durchschnittsproduktionspreis des qr. für B, also zu 24/11 Pfd.St. per qr. berechnet, 125/52 qr. <1. Auflage: 15/72> repräsentieren. Die Geldrente wäre um 1 Pfd.St. gefallen, die Kornrente um ungefähr 1/2 qr., aber trotzdem, daß die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B
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