Das Kapital (Gesamtausgabe)
Gesamtprodukts auf dem bessern Boden B zusammenfällt mit dem regulierenden Preis, der ganze Surplusprofit der ersten produktiveren Kapitalanlagen also verbraucht worden ist zur Bildung des Durchschnittsprofits.
Die Minimalgrenze des Falls der Rente per Acre ist der Punkt, wo sie verschwindet. Aber dieser Punkt tritt ein, nicht, sobald die zuschüssigen <744> Kapitalanlagen mit Unterproduktivität produzieren, sondern sobald die zuschüssige Anlage der unterproduktiven Kapitalteile so groß wird, daß ihre Wirkung die überschüssige Produktivität der ersten Kapitalanlagen aufhebt und die Produktivität des angelegten Gesamtkapitals gleich wird der des Kapitals auf A und daher der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf B gleich dem des qr. auf A.
Auch in diesem Fall bliebe der regulierende Produktionspreis, 3 Pfd.St. per qr., derselbe, obgleich die Rente verschwunden wäre. Erst über diesen Punkt hinaus müßte der Produktionspreis steigen infolge von Zunahme, sei es des Grads der Unterproduktivität des zuschüssigen Kapitals, sei es der Größe des zuschüssigen Kapitals von derselben Unterproduktivität. Würden z.B. oben in der Tabelle S. 265 < Siehe vorl. Band, > statt 11/2 qr. 21/2 qrs. zu 4 Pfd.St. per qr. auf demselben Boden produziert, so hätten wir im ganzen 7 qrs. zu 22 Pfd.St. Produktionskosten; das qr. würde kosten 31/7 Pfd.St.; also um 1/7 über dem allgemeinen Produktionspreis stehn, der steigen müßte.
Es könnte also noch lange zuschüssiges Kapital mit Unterproduktivität und selbst zunehmender Unterproduktivität angewandt werden, bis der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf den besten Ländereien dem allgemeinen Produktionspreis gleich würde, bis der Überschuß des letztem über den erstem und damit der Surplusprofit und die Rente ganz verschwunden wäre.
Und selbst in diesem Fall würde mit Auslöschung der Rente auf den bessern Bodenarten der individuelle Durchschnittspreis ihres Produkts erst zusammenfallen mit dem allgemeinen Produktionspreis, wäre also noch kein Steigen des letztern erheischt.
Im obigen Beispiel wurden auf dem bessern Boden B, der aber der unterste in der Reihe der bessern oder Rente tragenden Bodenarten ist, 31/2 qrs. durch ein Kapital von 5 Pfd.St. mit Surplusproduktivität und 21/2
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DAS KAPITAL
qrs. durch ein Kapital von 10 Pfd.St. mit Unterproduktivität erzeugt, zusammen 6 qrs., also 5/12 durch die letztem, mit Unterproduktivität angelegten Kapitalteile. Und erst auf diesem Punkt steigt der individuelle Durchschnittsproduktionspreis der 6 qrs. auf 3 Pfd.St. per qr., fällt also zusammen mit dem allgemeinen Produktionspreis.
Unter dem Gesetz des Grundeigentums hätten jedoch nicht die letzten 21/2 qrs. in dieser Weise zu 3 Pfd.St.
per qr. produziert werden können, mit Ausnahme des Falls, wo sie auf 21/2 neuen Acres der Bodenart A produziert werden könnten. Der Fall, wo das zuschüssige Kapital nur noch zum all- <745> gemeinen Produktionspreis produziert, hätte die Grenze gebildet. Über sie hinaus müßte die zuschüssige Kapitalanlage auf demselben Boden aufhören.
Hat der Pächter nämlich für die zwei ersten Kapitalanlagen einmal 41/2 Pfd.St. Rente zu zahlen, so muß er sie fortzahlen, und jede Kapitalanlage, die das qr. unter 3 Pfd.St. produziert, würde ihm einen Abzug von seinem Profit verursachen. Die Ausgleichung des individuellen Durchschnittspreises, bei Unterproduktivität, ist dadurch verhindert.
Nehmen wir diesen Fall bei dem vorigen Beispiel, wo der Produktionspreis des Bodens A von 3 Pfd.St. per qr. den Preis für B reguliert.
Produk-
Verkaufspreis
Produk-
Kapital
Profit
tions-
Ertrag
tions-
Surplus-
Verlust
kosten
kosten per per qr.
zus.
profit
qr.
Pfd.St.
Pfd.St.
Pfd.St.
qrs.
Pfd.St.
Pfd.St.
Pfd.St.
Pfd.St.
Pfd.St.
21/2
1/2
3
2
11/2
3
6
3
-
21/2
1/2
3
11/2
2
3
41/2
11/2
-
5
1
6
11/2
4
3
41/2
-
11/2
5
1
6
1
6
3
3
-
3
15
3
18
18
41/2
41/2
Die Produktionskosten der 31/2 qrs. auf die zwei ersten Kapitalanlagen sind ebenfalls 3 Pfd.St. per qr. für den Pächter, da er eine Rente von 41/2 Pfd.St. zu zahlen hat, bei dem also die Differenz zwischen seinem individuellen Produktionspreis und dem allgemeinen Produktionspreis nicht in seine Tasche fließt. Für ihn also kann der Überschuß des Preises des Produkts der zwei ersten Kapitalanlagen nicht zur Ausgleichung des Defizits bei den Produkten der dritten und vierten Kapitalanlage dienen.
Die 11/2 qrs.
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