Das Kapital (Gesamtausgabe)
auf Kapitalanlage 3 kosten dem Pächter, Profit eingerechnet, 6 Pfd.St.; er kann sie aber, beim regulierenden Preis von 3 Pfd.St. per qr., nur für 41/2 Pfd.St. verkaufen. Er würde also nicht nur den ganzen Profit verlieren, sondern obendrein 1/2 Pfd.St. oder 10% vom angelegten Kapital von 5 Pfd.St. Der Verlust an Profit und Kapital bei Anlage 3 betrüge für ihn 11/2 Pfd.St. und bei Kapitalanlage 4 3 Pfd.St., zusammen 41/2 Pfd.St., gerade soviel, wie die Rente für die bessern Kapitalanlagen beträgt, deren individueller Produktionspreis aber ebendeshalb nicht ausgleichend eingehn kann in den individuellen Durchschnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts von B, weil sein Überschuß als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.
<746> Wäre es für den Bedarf nötig, die zuschüssigen 11/2 qrs. durch die dritte Kapitalanlage zu produzieren, so müßte der regulierende Marktpreis auf 4 Pfd.St. per qr. steigen. Infolge dieser Verteurung des regulierenden Marktpreises würde die Rente auf B für die erste und zweite Kapitalanlage steigen und auf A eine Rente gebildet werden.
Obgleich also die Differentialrente nur formelle Verwandlung von Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigentum hier den Eigentümer nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertragen, zeigt sich doch, daß die sukzessive Anlage von Kapital auf dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des auf derselben Bodenstrecke angelegten Kapitals, bei abnehmender Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem regulierenden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der Tat also mehr oder weniger eine künstliche Schranke findet infolge der bloß formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche Folge des Grundeigentums ist. Das Steigen des allgemeinen Produktionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nötig wird, ist hier also nicht nur Grund des Steigens der Differentialrente, sondern die Exi-1207
DAS KAPITAL
stenz der Differentialrente als Rente ist zugleich Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produktionspreises, um dadurch die Zufuhr des nötig gewordnen vermehrten Produkts zu sichern.
Es ist ferner zu bemerken:
Durch Zuschuß von Kapital auf Boden B könnte der regulierende Preis nicht, wie oben, auf 4 Pfd.St. steigen, wenn Boden A durch zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 Pfd.St. lieferte oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz käme, dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 Pfd.St.
wäre. Man sieht so, wie Differentialrente I und Differentialrente II, während die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen füreinander bilden, wodurch bald sukzessive Anlage von Kapital auf derselben Bodenstrek-ke, bald Nebeneinanderanlage von Kapital auf neuem zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als Grenzen füreinander in andern Fällen, wo z.B. besserer Boden an die Reihe kommt.
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Differentialrente auch auf dem schlechtesten bebauten Boden
<747> Gesetzt, die Nachfrage nach Korn sei steigend und die Zufuhr könne nur befriedigt werden durch sukzessive Kapitalanlagen mit Unterproduktivität auf den Rente tragenden Ländereien oder durch zusätzliche Kapitalanlage, ebenfalls mit abnehmender Produktivität, auf Boden A oder durch Kapitalanlage auf neuen Ländereien von geringrer Qualität als A.
Nehmen wir als Repräsentanten der Rente tragenden Ländereien den Boden B.
Die zuschüssige Kapitalanlage verlangt ein Steigen des Marktpreises über den bisherigen regulierenden Produktionspreis von 3 Pfd.St. per qr., um die Mehrproduktion von 1 qr. (das hier eine Million qrs. darstellen mag, wie jeder Acre eine Million Acres) auf B zu ermöglichen. Auf C und D etc., den Bodenarten höchster Rente, mag dann auch Mehrprodukt stattfinden, aber nur mit abnehmender Surplusproduktivkraft; das eine qr. von B ist jedoch als notwendig vorausgesetzt, um die Nachfrage zu decken. Kann dies eine qr. wohlfeiler durch Kapitalzuschuß auf B produziert werden, als bei gleichem Kapitalzuschuß auf A oder durch Herabsteigen zum Boden A-1, der z.B. das qr. nur zu 4 Pfd.St. produzieren kann, während das Zuschußkapital auf A schon zu 33/4 Pfd.St. per qr. produzieren könnte, so würde das Zuschußkapital auf B den Marktpreis regulieren.
A habe wie bisher 1 qr. zu 3 Pfd.St. produziert. B ebenfalls wie bisher zusammen 31/2 qrs. zum individuellen Produktionspreis von zusammen 6 Pfd.St. Ist nun auf B ein Zuschuß von 4 Pfd.St.
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