Das Kapital (Gesamtausgabe)
sich auf den ersten Rang erhoben. (Siehe Passy.) Andrerseits wird Boden, der nicht seiner chemischen Zusammensetzung wegen für schlecht galt, sondern nur der Bebauung gewisse mechanisch-physikalische Hindernisse entgegensetzte, in gutes Land verwandelt, sobald die Mittel zur Bewältigung dieser Hindernisse entdeckt sind.
Drittens . In allen altzivilisierten Ländern haben alte historische und traditionelle Verhältnisse, z.B. in der Form von Staatsländereien, Gemeindeländereien etc., rein zufällig große Bodenstrecken der Kultur entzogen, in die sie nur nach und nach eintreten. Die Reihenfolge, in der sie der Bebauung unterworfen werden, hängt weder von ihrer Bonität noch von ihrer Lage ab, sondern von ganz äußerlichen Umständen. Wenn man die Geschichte der englischen Gemeindeländereien verfolgte, wie sie nacheinander durch die Endosure Bills in Privateigentum verwandelt und urbar gemacht wurden, so wäre nichts lächerlicher als die phantastische Voraussetzung, ein moderner Agrikulturchemiker, Liebig z.B., habe die Wahl dieser Reihenfolge geleitet, habe gewisse Felder ihrer chemischen Eigenschaften wegen für die Kultur bezeichnet, andre ausgeschlossen. Was hier entschied, war vielmehr die Gelegenheit, die Diebe macht; die mehr oder minder plausiblen juristischen Vorwände der Aneignung, die sich den großen Grundherrn darboten.
Viertens . Abgesehn davon, daß die jedesmal erreichte Entwicklungsstufe des Bevölkerungs- und Kapitalzuwachses der Ausdehnung der Bodenkultur eine wenn auch elastische Schranke zieht; abgesehn von der Wirkung von Zufällen, die den Marktpreis temporär beeinflussen, wie eine Reihe günstiger und ungünstiger Ja hreszeiten, hängt die räumliche Ausdehnung der Bodenkultur ab vom gesamten Stand des Kapitalmarkts und der Geschäftslage eines Landes. In Perioden der Knappheit wird es nicht genügen, daß unbebauter Boden dem Pächter den Durchschnittsprofit abwerfen kann - ob er Rente zahle oder nicht -, um zusätzliches Kapital dem Ackerbau zuzuwenden. In andren Perioden der Plethora des Kapitals strömt es dem Landbau zu, selbst ohne Steigerung des Marktpreises, wenn nur sonst die normalen Bedingungen erfüllt sind. Besserer Boden als der bisher <779> angebaute würde in der Tat nur durch das Moment der Lage oder durch bisher nicht durchbrechbare Schranken seiner Ausschließbarkeit oder durch den Zufall von der Konkurrenz ausgeschlossen. Wir haben uns daher nur mit Bodenarten zu beschäftigen, die ebenso gut sind wie die letztbebauten.
Zwischen dem neuen Boden und dem letztbebauten besteht aber immer der Unterschied der Kosten der Urbarmachung, und es hängt vom Stand der Marktpreise und der Kreditverhältnisse ab, ob diese unternommen wird oder nicht. Sobald dieser Boden dann wirklich in Konkurrenz tritt, fällt bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen der Marktpreis wieder auf seinen frühern Stand, wobei der neu zugetretne Boden dann dieselbe Rente tragen wird wie der ihm entsprechende alte. Die Voraussetzung, daß er keine Rente tragen wird, wird von ihren Anhängern bewiesen durch die Annahme dessen, was bewiesen werden soll, nämlich: daß der letzte Boden keine Rente getragen hat. Man könnte in derselben Art beweisen, daß die zuletzt gebauten Häuser außer dem eigentlichen Mietzins für das Gebäude keine Rente abwerfen, obgleich sie vermietet werden. Die Tatsache ist, daß sie Rente abwerfen, schon bevor sie Mietzins bringen, indem sie oft lange leer stehn. Ganz wie sukzessive Kapitalanlagen auf ein Bodenstück einen proportionellen Mehrertrag abwerfen können und daher dieselbe Rente wie die ersten, so können Felder von gleicher Güte wie die letztbebauten denselben Ertrag zu denselben Kosten abwerfen. Es wäre sonst überhaupt unbegreiflich, wie Felder derselben Bonität jemals sukzessive in Anbau genommen werden und nicht alle auf einmal oder vielmehr kein einziges, um nicht die Konkurrenz aller nach sich zu ziehn. Der Grundeigentümer ist stets bereit, eine Rente zu ziehn, d.h.
etwas umsonst zu erhalten; aber das Kapital braucht gewisse Umstände, um seinen Wunsch zu erfüllen. Die Konkurrenz der Ländereien untereinander hängt daher nicht davon ab, daß der Grundeigentümer sie konkurrieren lassen will, sondern davon, daß sich Kapital findet, um auf den neuen Feldern mit den andern zu konkurrieren.
Soweit die eigentliche Ackerbaurente bloßer Monopolpreis, kann dieser nur klein sein, wie hier auch die absolute Rente unter
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