Das Kapital (Gesamtausgabe)
kapitalistischen Produktion außerhalb des flachen Landes bedingt ist und die besonders rasch aufschießt, wenn ihr, wie im 16. Jahrhundert in England, so besonders günstige Umstände zu Hilfe kommen wie die damalige progressive Entwertung des Geldes, die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf Kosten der Grundeigentü-
mer bereicherte.
Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente und damit das Verhältnis zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigentümer die eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt - eine Verwandlung, die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Entwicklungshöhe des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur möglich ist
-, tritt notwendig auch Verpachtung des Bodens an Kapitalisten ein, welche bisher außerhalb der ländlichen Schranken standen und welche nun städtisch erworbnes Kapital und die in den Städten bereits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die Herstellung des Produkts als bloßer Ware und als bloßes Mittels zur Aneignung von Mehrwert, auf das Land und die Landwirtschaft übertragen. Allgemeine Regel kann diese Form nur in den Ländern werden, die beim Übergang aus der feudalen in die kapitalistische Produktionsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit dem Dazwischentreten des kapitalistischen Pächters zwischen den Grundeigentümer und den wirklich arbeitenden Ackerbauer sind alle Verhältnisse zerrissen, die aus der alten ländlichen Produktionsweise entsprangen. Der Pächter wird der wirkliche Kommandant dieser <808> Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehrarbeit, während der Grundeigentümer in einem direkten Verhältnis, und zwar einem bloßen Geld- und Kontraktsverhältnis, nur noch zu diesem kapitalistischen Pächter steht.
Damit verwandelt sich auch die Natur der Rente, nicht nur tatsächlich und zufällig, was sie zum Teil schon unter den frühern Formen getan, sondern normal, in ihrer anerkannten und herrschenden Form. Von der normalen Form des Mehrwerts und der Mehrarbeit sinkt sie herab zum Überschuß dieser Mehrarbeit über den Teil derselben, der vom exploitierenden Kapitalisten unter der Form des Profits angeeignet wird; wie die ganze Mehrarbeit, Profit und Überschuß über den Profit, jetzt unmittelbar von ihm extrahiert, in der Form des totalen Mehrprodukts eingenommen und versilbert wird. Es ist nur noch ein überschüssiger Teil dieses von ihm, vermöge seines Kapitals, durch direkte Exploitation der Landarbeiter extrahierten Mehrwerts, den er als Rente an den Grundeigentümer weggibt. Wieviel oder wie wenig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im Durchschnitt, als Grenze, durch den Durchschnittsprofit, den das Kapital in den nicht agrikolen Produktionssphären abwirft, und durch die, durch ihn geregelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus der normalen Form des Mehrwerts und der Mehrarbeit hat sich die Rente jetzt also verwandelt in einen dieser besondern Produktionssphäre, der agrikolen, eigentümlichen Überschuß über den Teil der Mehrarbeit, der von dem Kapital als ihm vorweg und normaliter zukommend in Anspruch genommen wird. Statt der Rente ist jetzt der Profit die normale Form des Mehrwerts geworden, und die Rente gilt nur noch als eine unter besondern Umständen verselbständigte Form, nicht des Mehrwerts überhaupt, sondern eines bestimmten Ablegers desselben, des Surplusprofits. Es ist nicht nötig, weiter darauf einzugehn, wie dieser Verwandlung eine allmähliche Verwandlung in der Produktionsweise selbst entspricht. Dies geht schon daraus hervor, daß das Normale für diesen kapitalistischen Pächter ist, das Bodenprodukt als Ware zu produzieren, und daß, während sonst nur der Überschuß über seine Subsistenzmittel sich in Ware verwandelt, jetzt nur ein relativ verschwindender Teil dieser Waren sich unmittelbar in Subsistenzmittel für ihn verwandelt. Es ist nicht mehr das Land, sondern es ist das Kapital, welches sich und seiner Produktivität jetzt selbst die Landarbeit unmittelbar subsumiert hat.
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DAS KAPITAL
Der Durchschnittsprofit und der durch ihn geregelte Produktionspreis bildet sich außerhalb der Verhältnisse des flachen Landes im Kreise des städtischen Handels und der Manufaktur. Der Profit des rentpflichtigen Bauern geht nicht ausgleichend in ihn ein, denn sein Verhältnis zum Grund- <809> eigentümer ist kein kapitalistisches. Soweit er Profit macht, d.h. einen Überschuß über seine notwendigen Subsistenzmittel real isiert, sei es durch eigne Arbeit, sei es durch Ausbeutung
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